Gericht überprüft Fall von erstem Bewohner der “Auszeit-WG”

09.08.2026 • 05:00 Uhr
Gericht überprüft Fall von erstem Bewohner der "Auszeit-WG"

Nach dem Start der “Auszeit-WG” für Intensivtäter unter 14 Jahren in Wien ist für den ersten Bewohner, einen 13-Jährigen, – wie erwartet – eine gerichtliche Prüfung nach dem Heimaufenthaltsgesetz beantragt worden. Eine erste Anhörung fand statt. “Dabei wurde die Freiheitsbeschränkung vorläufig als zulässig beurteilt”, hieß es von der für Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Magistratsabteilung 11 (MA 11) zur APA. Das Gericht muss nun binnen 14 Tagen einen Beschluss fällen.

Bei Unzulässigkeit der Maßnahme muss der Teenager sofort entlassen werden. Ein Rechtsmittel ist für beide Parteien möglich. Der Instanzenweg kann bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) gehen.

Vertretungsnetz verlangte Überprüfung

Das Vertretungsnetz hatte den Antrag eingebracht. Schließlich handle es sich bei der geschlossenen Einrichtung um rechtliches Neuland. “Das ist eine Freiheitsbeschränkung, die wir bei Kindern und Jugendlichen in der Form noch nicht hatten”, erklärte Grainne Nebois-Zeman vom Vertretungsnetz der APA. Der Antrag sei nicht auf die Umstände des Falles zurückzuführen.

“Es geht hier um die Voraussetzungen für eine Freiheitsbeschränkung”, sagte die Juristin. “Da gibt es formelle Kriterien, die zu erfüllen sind, und dann gibt es inhaltliche.” Dazu zählen das Vorliegen einer psychischen Erkrankung oder geistigen Beeinträchtigung und erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung. Zudem muss es sich bei der Anhaltung um das letztmögliche, unerlässlichste und angemessenste Mittel handeln. Das Heimaufenthaltsgesetz ist zudem auf Einrichtungen ausgelegt, in denen mindestens drei Personen betreut werden können.

Offene Fragen zu Vereinbarkeit mit Gesetz

Das am 13. Juli auf Grundlage des Heimaufenthaltsgesetzes in Betrieb genommene Haus am Stadtrand in Wien-Simmering verfügt jedoch lediglich über zwei Plätze. Geht es nach der Kinder- und Jugendhilfe, stellt das dennoch kein Hindernis für den Betrieb der umstrittenen WG dar. “Hier vertreten die MA 11 als auch das Justizministerium die Auffassung, dass das auf den Organisationsbegriff abzustellen ist”, erklärte eine Sprecherin der Magistratsabteilung 11. “Maßgeblich ist demnach der gesamte Träger ‘neue wege’ und nicht ausschließlich die WG.” Die Frage sei im Zuge der Projektvorbereitung auf Expertenebene umfassend diskutiert worden.

Zuletzt hatte der renommierte forensische Kinder- und Jugendpsychiater Patrick Frottier erneut auf Widersprüche mit dem Heimaufenthaltsgesetz aufmerksam gemacht. “Delinquenz ist eine soziale Normabweichung, aber keine psychische Krankheit”, gab der Mediziner am Freitag im “Falter.morgen” zu bedenken.

Konzept weiter unter Verschluss

Davor war ein Konzeptpapier des Trägers “neue wege”, das der APA in vollem Umfang vorliegt und dessen Echtheit von mehreren gesicherten Quellen innerhalb der MA 11 sowie in mit dem Projekt vertrauten Kreisen bestätigt wurde, in massive Kritik geraten. Frottier sowie der Österreichische Berufsverband der Sozialen Arbeit (OBDS) attestierten dem Papier unter anderem “gravierende Mängel” sowie fehlende fachliche Grundlagen.

Während die Stadt Wien jedoch nach wie vor die Authentizität des mit Juli datierten Dokuments bestreitet, fordern Experten weiterhin die Offenlegung des Konzepts von der Stadt Wien. Das verweigert die MA 11 jedoch bisher.

Die Kinder- und Jugendhilfe betrachtet den strukturellen Rahmen der Einrichtung als “inhaltlich und rechtlich für gut ausgearbeitet”. “Wir gehen davon aus, dass das Gericht dies ebenso beurteilt”, sagte die Sprecherin.