Grenzkontrollen zu östlichen EU-Nachbarländern verlängert

Österreich verlängert die Grenzraumkontrollen zu Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Slowenien um sechs Monate. Das Ziel sei die Bekämpfung der Schleppermafia und die weitere Eindämmung der illegalen Migration, hieß es aus dem Innenministerium am Dienstag gegenüber der APA. Dabei solle der Fokus auf eine breite, flexible Grenzraumsicherung statt reiner stationärer Grenzpunktkontrollen gelegt werden. Der Assistenzeinsatz des Bundesheeres im Burgenland werde fortgesetzt.
Die Maßnahmen seien mit den Nachbarländern abgestimmt, so das Innenministerium. Die Aufgriffszahlen von irregulären Migranten im Burgenland würden den bisherigen Weg bestätigen. So seien vergangene Woche lediglich zwei Personen beim illegalen Grenzübertritt im Burgenland aufgegriffen worden, der letzte Asylantrag nach einem Aufgriff sei im Burgenland am 9. Juli gestellt worden. Derzeit führen im Schengenraum neben Österreich noch Deutschland, die Niederlande, Frankreich, Norwegen, Schweden, Dänemark, Italien, Polen und Spanien Kontrollen an ihren Binnengrenzen durch.
Pendler sollen möglichst wenig belastet werden
Durch den europäischen Asylpakt werde der Schutz der EU-Außengrenzen weiterentwickelt, dennoch seien zusätzliche Maßnahmen an den österreichischen Grenzen notwendig, betonte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). “Das Ziel dabei ist nach wie vor: Schlepper und Kriminelle aus dem Verkehr ziehen und Pendler so wenig als möglich belasten”, so Karner.
Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) erklärte, dass so Ressourcen für Pendler und Betriebe freigespielt werden würden, “die wir dort einsetzen können, wo sie für die Sicherheit unseres Landes am dringendsten gebraucht werden. Gleichzeitig gehen wir noch konsequenter gegen Schlepperei und illegale Grenzübertritte vor – national, aber vor allem europäisch”, so Meinl-Reisinger.
Auch Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) sprach von einem wichtigen Schritt, um “weiterhin ordnend gegen die irreguläre Migration vorzugehen”. “Wichtig dabei ist, dass alle Maßnahmen zielgerichtet, rechtsstaatlich und ohne Generalverdacht ablaufen”, so Leichtfried.