Griechenland fordert Umsetzung des EU-Migrationspakts

Griechenland sieht sich derzeit mit einer Verlagerung der Migrationsrouten von der Ägäis nach Südkreta konfrontiert. Im Interview mit der APA spricht die Vizeministerin für Migration und Asyl, Sevi Voloudaki, über die neuen Herausforderungen an den EU-Außengrenzen, den Schutz unbegleiteter Minderjähriger, die Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts sowie die Notwendigkeit einer gemeinsamen europäischen Rückführungspolitik. Der Pakt müsse umgesetzt werden, sagt sie.
Zugleich betont sie, dass ein glaubwürdiges Asylsystem sowohl für schutzbedürftige Menschen wirksam werden müsse, aber auch Rückführungen jener Migranten voraussetze, die keinen Asylanspruch haben. Im Gespräch mit der APA erläutert sie zudem die Position Griechenlands zu den aktuellen Herausforderungen der europäischen Migrationspolitik, zur Verantwortung der Europäischen Union sowie zu Fragen der Integration und des gesellschaftlichen Zusammenhalts.
APA: Wie beurteilen Sie die aktuelle Lage im Bereich Migration und Flucht in Griechenland, nachdem die jüngsten Zahlen einen Anstieg der Ankünfte insbesondere über Kreta und andere Inseln in der Ägäis gezeigt haben?
Voloudaki: Griechenland befindet sich heute in einer deutlich besseren Ausgangslage als noch vor einigen Jahren. Wir verfügen über funktionierende Aufnahmestrukturen und Unterkünfte, gut organisierte Verfahren und eine klare strategische Ausrichtung. Gleichzeitig stehen wir jedoch vor einer neuen Realität: Die Migrationsbewegungen und Ströme verlagern sich zunehmend in Richtung Südkreta, wobei Libyen der wichtigste Ausgangspunkt ist. Dabei handelt es sich um eine Route, die sich grundlegend von jener über die Ägäis unterscheidet – sie ist länger, gefährlicher für die Menschen und zugleich besonders profitabel für die Schleppernetzwerke. Die griechische Regierung hat rasch reagiert: durch eine verstärkte Überwachung des Libyschen Meeres, den Aufbau von Erstaufnahmestrukturen auf Kreta sowie eine Intensivierung der diplomatischen Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitstaaten.
APA: Sind aus Ihrer Sicht alle notwendigen Maßnahmen getroffen worden, um insbesondere unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Migranten zu schützen, die Griechenland erreichen?
Voloudaki: Als Vizeministerin mit Zuständigkeit für unbegleitete Minderjährige möchte ich eines betonen: Im Bereich des Kinderschutzes gibt es keinen Zeitpunkt, an dem man sagen könnte, die Arbeit sei abgeschlossen. Es bleibt stets Raum und Zeit für weitere Verbesserungen. Dennoch hat Griechenland in den vergangenen Jahren einen grundlegenden Kurswechsel vollzogen. Unser Land hat die sogenannte “Schutzhaft” für unbegleitete Minderjährige abgeschafft. Heute verfügt Griechenland über einen nationalen Mechanismus für Sofortmaßnahmen zugunsten unbegleiteter Kinder, die sich in prekären Lebenssituationen befinden. Darüber hinaus besteht ein Netz spezialisierter Unterbringungseinrichtungen, betreuter Wohnungen für ältere Jugendliche auf dem Weg in ein eigenständiges Leben, ein System der gesetzlichen Vertretung sowie eine vorrangige Bearbeitung ihrer Asylanträge.
APA: Reichen die bestehenden Aufnahmeeinrichtungen auf den Inseln aus, zumal die örtliche Bevölkerung häufig Vorbehalte und Protestaktionen gegenüber neuen Unterkünften äußert?
Voloudaki: Als Parlamentsabgeordnete des Regionalbezirks Chania kenne ich die Sorgen der Menschen auf Kreta und halte sie für legitim und recht. Die richtige Antwort besteht nicht darin, diese Sorgen zu ignorieren, sondern ihnen mit konkreten Maßnahmen zu begegnen: durch kontrollierte Einrichtungen mit klaren Regeln, kurzen Aufenthaltszeiten, konkreten Ausgleichsmaßnahmen zugunsten der lokalen Gemeinschaften und einer kontinuierlichen, transparenten Information der Bevölkerung. Dort, wo der Staat transparent gehandelt und Vertrauen geschaffen hat, haben auch die lokalen Gemeinschaften konstruktiv mitgewirkt.
APA: Wie ist der Stand im Hinblick auf die Rückführungen und die Umsetzung der Vereinbarung mit der Türkei?
Voloudaki: Die EU-Türkei-Erklärung von 2016 ist formell weiterhin in Kraft. Tatsächlich hat die Türkei die Rückübernahmen aus Griechenland jedoch seit dem Jahr 2020 ausgesetzt. Dieses Thema sprechen wir auf europäischer Ebene regelmäßig an. Eine Vereinbarung kann nur funktionieren, wenn beide Seiten ihre Verpflichtungen erfüllen. Dabei ist eine klare Unterscheidung wichtig: Rückführungen von Personen, die nach einer individuellen Prüfung keinen Anspruch auf internationalen Schutz haben, sind etwas grundlegend anderes als willkürliche Praktiken. Griechenland hält sich an das Völkerrecht sowie an das Non-Refoulement-Prinzip. Ein funktionierendes Asylsystem benötigt beide Elemente: Schutz für diejenigen, die ihn benötigen, und Rückführungen jener Personen, die die Voraussetzungen für internationalen Schutz nicht erfüllen. Ohne wirksame Rückführungen verliert das gesamte Asylsystem an Glaubwürdigkeit und stärkt letztlich die kriminellen Schleppernetzwerke, die Menschen mit falschen Versprechungen in die Irre führen.
APA: Wie reagieren Sie auf die häufig geäußerte Kritik, die Aufnahmezentren seien unzureichend ausgestattet und die medizinische Versorgung entspreche nicht den Anforderungen?
Voloudaki: Die Situation im Jahr 2026 ist mit jener des Jahres 2019 nicht mehr vergleichbar. Die “Closed Controlled Access Centres” auf Samos, Kos, Leros und Lesbos Inseln wurden mit Hilfsmitteln der Europäischen Union errichtet und entsprechen deutlich europäischen Standards. Sie verfügen über feste Unterkünfte, medizinische Einrichtungen, Bildungsangebote sowie getrennte Bereiche für besonders schutzbedürftige Personen und unbegleitete Minderjährige. Das bedeutet jedoch nicht, dass alles perfekt ist. Die größte Herausforderung bleibt nach wie vor die ausreichende Besetzung mit medizinischem und psychosozialem Fachpersonal – ein Problem, das nicht nur die Aufnahmezentren betrifft, sondern das gesamte öffentliche Gesundheitssystem auf den griechischen Inseln. Gemeinsam mit der griechischen Gesundheitsbehörde EODY, internationalen Organisationen und durch gezielte Neueinstellungen arbeiten wir kontinuierlich daran, diese Lücken zu schließen.
Sachlich begründete Kritik nehmen wir ernst. Sie ist Teil der demokratischen Kontrolle, der sich jede öffentliche Politik stellen muss. Gleichzeitig bauen wir unsere Kapazitäten kontinuierlich aus. Im Dezember 2025 hat die Internationale Organisation für Migration (IOM) dem griechischen Ministerium für Migration und Asyl fünf vollständig ausgestattete mobile medizinische Einheiten einschließlich der erforderlichen medizinischen Ausrüstung übergeben. Diese mobilen Einheiten können flexibel dort eingesetzt werden, wo kurzfristig medizinische Versorgung benötigt wird. Sie verbessern den Zugang zur Gesundheitsversorgung sowohl innerhalb der Aufnahmezentren als auch in Regionen mit begrenzter medizinischer Infrastruktur. Darüber hinaus unterstützen sie die Altersfeststellung und tragen damit zu einer korrekten und zügigen Identifizierung unbegleiteter Minderjähriger bei.
APA: Was sollten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union tun, um Griechenland zu entlasten? Ist eine gerechte Verteilung von Schutzsuchenden und Schutzbedürftigen innerhalb Europas realistisch?
Voloudaki: Mit dem Migrations- und Asylpakt, der am 12. Juni 2026 vollständig in Kraft getreten ist, verfügt die Europäische Union erstmals über einen verbindlichen institutionellen Rahmen für Solidarität. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Solidarität zu leisten, können jedoch selbst entscheiden, in welcher Form – durch Umsiedlungen, finanzielle Beiträge oder operative Unterstützung. Damit haben wir die Phase der politischen Debatte hinter uns gelassen; nun wird sich zeigen, wie sich dieses System in der Praxis bewährt.
Ich möchte dabei offen sein: Freiwillige Umverteilungsmechanismen haben die Erwartungen nicht erfüllt. Entscheidend ist deshalb nicht allein der Wortlaut des Pakts, sondern seine konsequente Umsetzung in den ersten Monaten seiner Anwendung. Griechenland erwartet drei konkrete Schritte: erstens eine wirksame Anwendung des europäischen Solidaritätsmechanismus, zweitens eine gemeinsame europäische Rückführungspolitik mit verbindlichen Abkommen mit Drittstaaten und drittens stärkere Investitionen in die externe Dimension der Migrationspolitik, also in die Herkunfts- und Transitländer. Österreich kennt die Herausforderungen der Sekundärmigration sehr genau. Deshalb haben unsere beiden Länder ein gemeinsames Interesse daran, dass das europäische Migrations- und Asylsystem tatsächlich funktioniert.
APA: Asylverfahren gelten häufig als langwierig. Liegt das vor allem an der Bürokratie oder an der notwendigen Einzelfallprüfung?
Voloudaki: An beidem – allerdings nicht im gleichen Ausmaß. Die individuelle Prüfung jedes einzelnen Asylantrags ist nicht verhandelbar. Jeder Antrag wird gesondert geprüft, einschließlich eines persönlichen Anhörungsgesprächs und der Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Das braucht Zeit, und diese Zeit ist im Interesse eines rechtsstaatlichen Verfahrens notwendig.
Bürokratische Abläufe hingegen können und müssen effizienter gestaltet werden. Im Vergleich zu 2019 konnten die Bearbeitungszeiten durch die Digitalisierung der Verfahren, die personelle Stärkung des griechischen Asyldienstes sowie die Unterstützung durch die EU-Asylagentur (EUAA) deutlich verkürzt werden. Der Migrations- und Asylpakt sieht zudem Grenzverfahren mit klar definierten Fristen vor. Dort wird sich zeigen, ob sich schnellere Verfahren mit den rechtsstaatlichen Garantien eines fairen Asylverfahrens vereinbaren lassen.
APA: Wird die Flüchtlingsfrage weiterhin Spannungen zwischen den politischen Parteien auslösen? Welche Verantwortung trägt Europa?
Griechenland hat als Staat an der Außengrenze der Europäischen Union frühzeitig einen konsequenten, zugleich aber fairen Kurs eingeschlagen: einen wirksamen Schutz der Außengrenzen, die Bekämpfung von Schleppernetzwerken, beschleunigte Asylverfahren sowie die Rückführung jener Personen, die keinen Anspruch auf internationalen Schutz haben – unter uneingeschränkter Achtung des Völkerrechts und der Menschenrechte. Diesem Ansatz ist inzwischen auch die Europäische Union schrittweise gefolgt.
Der Migrations- und Asylpakt stellt eine längst überfällige, zugleich aber wesentliche Reform dar. Er schafft einheitlichere Regeln, schnellere Verfahren und einen verbindlicheren Mechanismus der Solidarität sowie der Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten. In diesem Zusammenhang wird auch über sogenannte Return Hubs diskutiert – Rückkehrzentren in Drittstaaten für Personen, die kein rechtmäßiges Aufenthaltsrecht in der Europäischen Union besitzen. Dabei handelt es sich um ein Instrument, das zu einer effizienteren Rückführung beitragen kann, vorausgesetzt, es wird unter strengen rechtsstaatlichen Garantien betrieben, ausschließlich in Staaten, die die Menschenrechte beachten und den Grundsatz der Nichtzurückweisung (Non-Refoulement) uneingeschränkt respektieren.
APA: Können Flüchtlinge und Migranten in die griechische Gesellschaft integriert werden? Haben Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in den modernen europäischen Gesellschaften Platz?
Voloudaki: Integration ist möglich und eine grundlegende Voraussetzung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deshalb bildet sie eine eigenständige Säule unserer Migrationspolitik – mit Maßnahmen wie Sprachkursen, dem Schulbesuch von Kindern, dem Zugang zum Arbeitsmarkt und zu angemessenem Wohnraum. Integration ist jedoch keine Einbahnstraße. Der Staat muss echte Chancen eröffnen und offerieren, gleichzeitig sind jene Menschen, die dauerhaft in unserem Land leben, verpflichtet, die Gesetze sowie die grundlegenden Werte der aufnehmenden Gesellschaft zu respektieren. Die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Religionsfreiheit und die Rechte des Kindes stehen dabei nicht zur Disposition.
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit haben in keiner europäischen Gesellschaft Platz. Zugleich ist es wichtig, zwischen Hassrede und den berechtigten Sorgen jener Bürgerinnen und Bürger zu unterscheiden, die in Regionen leben, die einem hohen Migrationsdruck ausgesetzt sind. Gegen Hass muss konsequent vorgegangen werden. Auf berechtigte Sorgen hingegen muss mit wirksamen politischen Maßnahmen reagiert werden. Wenn der Staat zeigt, dass er seine Außengrenzen wirksam schützt, das internationale Recht konsequent einhält und zugleich seinen humanitären Verpflichtungen nachkommt, stärkt dies das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger und trägt zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Genau darin liegt heute eine der größten Herausforderungen Europas.
(Das Interview führte Filippos Sacharis/APA)