Hitze – Mehr Kontrollen am Bau

Die große Hitze rückt die Arbeitsbedingungen am Bau in den Fokus. Seit Jahresbeginn 2026 gilt die neue Hitzeschutzverordnung. Darin werden Arbeitgeber verpflichtet, Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung bei Arbeiten im Freien zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen. Das Sozialministerium zog nun Halbjahresbilanz: Mehr als 1.300 Beratungen und über 700 Kontrollen seien durchgeführt worden. 491 Übertretungen wurden festgestellt.
Am häufigsten war das Fehlen einer erforderlichen Gefahrenevaluierung, gefolgt von mangelnder Einsehbarkeit der festgelegten Maßnahmen. “Zu den festgestellten Mängeln wurden entsprechende Besichtigungsergebnisse übermittelt. Strafanzeigen wurden nach aktuellem Wissensstand bislang nicht erstattet”, so das Ministerium.
Pausen und technische Verbesserungen
Und wie handhaben es Österreichs große Baukonzerne? Von der Strabag hieß es zur APA: “Wir stellen Kühltücher, Sonnenschutz und Getränke zur Verfügung und treffen organisatorische Maßnahmen wie versetzte Pausen und verlegen Arbeitszeiten nach Möglichkeit auf kühlere Tageszeiten.” Außerdem arbeite man mit der Belegschaft ständig an Verbesserungen.
So sieht es auch die Porr. Als Beispiele werden “Beschattung, gekühlte Pausenbereiche, Kühlung von Krankabinen/Fahrerkabinen, Trinkwasser, Arbeitszeitverlagerung, Job Rotation, UV-Schutzkleidung, Nackenschutz, Sonnenbrillen und Sonnenschutzcreme” genannt. Weiters hieß es: “Alle Kräne und Baucontainer, die in der Hitzephase eingesetzt werden, sind klimatisiert. Zudem entwickeln wir unsere Schutzausrüstung laufend weiter. So bieten wir unterhalb der Helme Kühlschweißbänder und Nackenschutz.”
Bei der Hitzeschutzverordnung werden nicht nur die Wetterlage, sondern auch Faktoren wie die Schwere der Tätigkeit, die Arbeitskleidung sowie besondere Schutzbedürfnisse berücksichtigt. Wobei: “Im Durchführungserlass zur Verordnung wurde ausdrücklich festgelegt, den Grundsatz ‘Beraten vor Strafen’ in den Mittelpunkt der Vollziehung zu stellen”, betonte das Sozialministerium. In der Praxis läuft es so: Sobald die Geosphere Austria eine Hitzewarnung mindestens der Stufe 2 ausweist, müssen die im Betrieb festgelegten Schutzmaßnahmen verpflichtend umgesetzt werden. Vorrang haben laut Sozialministerium Maßnahmen wie: Die Verlagerung von Arbeitszeiten, die Reduzierung körperlich besonders belastender Tätigkeiten oder die Anpassung von Arbeitsabläufen.
Massiver Leistungsabfall über 30 Grad
Die Gewerkschaft erinnerte zuletzt daran, dass bereits ab 30 Grad Reaktionsgeschwindigkeit und Koordinationsfähigkeit um ein Viertel sinken. Bei 32,5 Grad steigt die Unfallgefahr um sechs Prozent, bei 35 Grad sind Leistungseinbußen von bis zu 50 Prozent zu erwarten. “Hitzestress ist kein Spaß, aber nach wie vor aus meiner Sicht extrem unterschätzt”, betonte Hans-Peter Hutter, Umweltmediziner an der MedUni Wien, kürzlich bei einem Termin mit der Arbeiterkammer.