Die Arbeitsgemeinschaft Stadttunnel, bestehend aus drei Baufirmen, werben auf sozialen Medien mit „freiem Tunnelblick“. Das verwundert und gefällt nicht jedem.
Wettbewerbshüter beantragen Überprüfung des Strabag-Beschlusses durch das Kartellgericht. Nach Hausdurchsuchungen bei einem Anwalt wackelt der Kronzeugenstatus.