Irakisches Paar wegen Völkermordes in Deutschland verurteilt

13.07.2026 • 12:10 Uhr
Irakisches Paar wegen Völkermordes in Deutschland verurteilt

Ein irakisches Ehepaar ist wegen der Versklavung yezidischer Mädchen und Mitgliedschaft in der Terrorvereinigung Islamischer Staat (IS) in Deutschland verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) München verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen den Mann und eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren gegen die Frau – unter anderem wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Das deutsche Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden zwei yezidische Mädchen im Irak als Sklavinnen kauften, ausbeuteten und dass der Mann, der als Friseur in der bayerischen Hauptstadt arbeitete, bevor er sich in einer Münchner Moschee radikalisiert haben soll, die Kinder sexuell missbrauchte. Alles drehe sich um “Geschehen, die sich vor allem in einem Haus aus Lehm am Rande der syrischen Wüste vor acht Jahren” ereigneten, sagte der Vorsitzende Richter. Das Paar ist inzwischen getrennt, die Frau hatte sich zu Beginn des Prozesses ebenfalls als sein Opfer bezeichnet. 

“Kaufe sie, sie ist noch nicht vergewaltigt worden”

Die Ältere der beiden Mädchen war erst zwölf Jahre alt, als ihr Martyrium im Irak begann. Nachdem ihre Familie sie vom IS freikaufen konnte, lebte sie jahrelang in einem Flüchtlingslager im Nordirak. Sie tritt als Nebenklägerin auf, hatte vor Gericht geschildert, was ihr geschehen ist: “Wir Yezidinnen waren die Sklavinnen, selbst Hunde hatten einen höheren Stellenwert als wir.” Sie sei während dieser Zeit “absichtlich mit heißem Wasser verbrüht” worden, “psychisch gequält, beschimpft und beleidigt”, wie der Vorsitzende Richter sagte. 

“Bevor er mich gekauft hat, hat er mich angeschaut”, sagte sie in ihrer Aussage. Er habe ihren Schleier abgenommen und ihr Haar betrachtet. “Er und seine IS-Freunde verspotteten mich und sagten: Kaufe sie, sie ist noch nicht vergewaltigt worden.” Damals war sie noch ein Kind: “Meine ganze Kindheit war Gewalt.”

Das Gericht geht davon aus, dass sie auf Vorschlag der Angeklagten in den Haushalt geholt wurde, damit ihr Mann sich keine zweite Ehefrau sucht. “Da schien ihr eine zweite Sklavin das geringere Übel, weil man sie auch wieder verkaufen konnte.”

In dem Haushalt des Ehepaares habe sie Geschirr spülen und putzen müssen – und sei nachts von dem Angeklagten vergewaltigt worden. “Er hat einen Stock geholt und auf meine Fußsohlen eingeschlagen”, sagte sie. Und: “Er hat mich dazu gezwungen, mit ihm zu schlafen.” Zuvor habe er das zweite yezidische Mädchen, das er in seiner Gewalt hatte, und das damals höchstens sieben Jahre alt war, ebenfalls vergewaltigt. Dieses Mädchen hatte die Angeklagte sich laut Gericht als sogenannte “Brautgabe”, als Hochzeitsgeschenk, gewünscht. Einmal habe die Angeklagte sie angezogen und geschminkt, bevor der Mann sie dann fesselte und vergewaltigte – so schilderte es die junge Frau vor Gericht. 

Anklägerin sprach von “monströser Gewalt”

“Die monströse Gewalt liegt so fern jeglicher Menschlichkeit, dass sie unwirklich erscheint”, erklärte die Vertreterin des deutschen Generalbundesanwalts. Alles habe dem Ziel des IS gedient, den yezidischen Glauben zu vernichten. Die heute 30-jährige Ehefrau, die einem Gutachter gegenüber Reue zeigte (“moralisch waren meine Augen zu”), hatte sich im Prozess entschuldigt und gesagt: “Es tut mir leid”. Ihr Ehemann äußerte sich nicht. 

Im August 2014 führte der IS einen Angriff auf das Siedlungsgebiet der Glaubensgemeinschaft der Yeziden im Umkreis des im Nordwesten des Iraks gelegenen Sinjar-Gebirges durch. Er hatte zum Ziel, die yezidische Religion zu vernichten, indem ihre Angehörigen zwangskonvertiert, religiös umerzogen, verschleppt, versklavt, Frauen und Mädchen vergewaltigt und Männer, die nicht konvertieren wollten, hingerichtet wurden.

Er hoffe, “dass dieser Strafprozess zur historischen Aufarbeitung” beitrage, sagte der Vorsitzende Richter. Und dass er “dem Volk der Yeziden ein Stück seines Selbstvertrauens und seiner Hoffnung zurückgibt”.