Italienische Polizei geht gegen Strand-Reservierer vor

05.08.2026 • 15:39 Uhr
Italienische Polizei geht gegen Strand-Reservierer vor

Mit einer Kontrolle im Morgengrauen haben Polizei und Küstenwache am Mittwoch am freien Strand von Lido Marini in der süditalienischen Adria-Region Apulien zahlreiche bereits am Vorabend aufgestellte Sonnenschirme und Liegen beschlagnahmt. Die Aktion richtete sich gegen die weit verbreitete Praxis, Strandplätze über Nacht zu reservieren. Die Einsatzkräfte stellten mehrere Sonnenschirme und Liegen sicher, die unbeaufsichtigt auf dem Strand standen.

Zwei Personen erschienen während der Beschlagnahmung, um Anspruch auf die Strandutensilien zu erheben. Gegen sie wurden Bußgelder in Höhe von jeweils 400 Euro verhängt. Nach Angaben der Behörden verstießen sie gegen die Gemeindeverordnung, die das Aufstellen von Strandausrüstung auf öffentlichen Stränden ohne tatsächliche Nutzung untersagt. Die Regelung soll sicherstellen, dass der Strand allen Besuchern frei zur Verfügung steht. Einer der Betroffenen versuchte nach Behördenangaben, das vorzeitige Aufstellen der Ausrüstung mit einer Behinderung seiner Ehefrau zu rechtfertigen. Die Frau sei jedoch zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht vor Ort gewesen.

Kontrollen auch in anderen italienischen Regionen

Trotz wiederholter Kontrollen, Beschlagnahmungen und Bußgelder hält die Praxis des nächtlichen Reservierens von Strandplätzen in der Region nach Angaben der Behörden an. Auch in anderen Regionen Italiens griff die Polizei ein – unter anderem im ligurischen Riva Trigoso bei Sestri Levante nahe Genua. Die Beamten entfernten am größten freien Strand Liguriens zurückgelassene Handtücher, Sonnenschirme und andere Ausrüstung und erinnerten daran, dass frei zugängliche Strände allen Badegästen gehören – und nicht nur denjenigen, die sie als Erste mit ihren Gegenständen markieren.

Ziel der Aktion war es, die widerrechtliche Inanspruchnahme öffentlichen Küstengeländes zu unterbinden. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit der Beschlagnahmung seiner Ausrüstung und einem Bußgeld rechnen. Viele Badende erklärten, dass sie von der “neuen Regel” nichts gewusst hätten – und dass es keine entsprechenden Schilder gebe. Doch das Verbot, ein öffentliches Gut wie den Strand zu besetzen, existiert schon seit Jahren.

Der Ausverkauf des Allgemeingutes Strand ist in Italien seit Langem ein heiß diskutiertes Thema – vor allem weil die Zahl der freien Küstenabschnitte in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen ist -zugunsten von Strandbädern, die Urlaubern Liegen und Sonnenschirme vermieten. Debattiert wird auch über die stark gestiegenen Mietpreise für Liegen und Sonnenschirme in den Strandbädern.