Kärntner Vermögens-U-Ausschuss trifft erstmals zusammen

Der Kärntner Untersuchungsausschuss zum Verkauf von Landesvermögen ist am Mittwoch zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetroffen. Den Sommer über sollen in weiterer Folge Akten und weiteres Beweismaterial angeliefert werden. Bis die ersten Auskunftspersonen befragt werden, wird es wohl bis zum Herbst dauern, hieß es nach der nicht medienöffentlichen Sitzung am Mittwoch.
Die FPÖ hatte den U-Ausschuss zu Veräußerungsvorgängen des Landes Kärnten verlangt. Es geht um die Themenkomplexe Landesjugendheim Görtschach und Feriendorf Ossiacher See. Die Freiheitlichen stellen mit Erwin Angerer auch den Vorsitzenden, am Mittwoch wurde Michael Reiner (FPÖ) zu seinem Stellvertreter gewählt. Hermann Luger, ehemaliger Senatspräsident des OLG Graz, wird als Rechtsbeistand fungieren, seine Stellvertretung übernimmt Wolfgang Lackner, Verwaltungsrichter außer Dienst.
Am 12. August ist die nächste Sitzung des U-Ausschusses geplant, bei der die Beweisbeschlüsse gefasst werden sollen. Bis 23. September werden dann die Unterlagen angeliefert, ab Mitte Oktober sollen dann die Auskunftspersonen befragt werden.
Heim zu günstig?
Der Kärntner Landesrechnungshof (LRH) hatte die beiden Verkaufsvorgänge bereits in einem im Sommer 2025 veröffentlichten Bericht unter die Lupe genommen und einige Malversationen ausgemacht. Beim Landesjugendheim Görtschach hatte es etwa Kritik am beim Verkauf erzielten Preis gegeben. Das Land hatte bereits im Jahr 2004 das Landesjugendheim Görtschach um 2,58 Mio. Euro an die Landesimmobiliengesellschaft Kärnten GmbH (LIG) verkauft. Dann mietete das Land die Liegenschaft von der LIG an und betrieb sie ab 2012 als Betreuungseinrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Im November 2015 wurde das Landesjugendheim Görtschach schließlich um 1,3 Mio. Euro an jene Trägerorganisation verkauft, die einige Monate zuvor den Betrieb der Betreuungseinrichtung übernommen hatte. Der beabsichtigte Verkauf war zuvor nicht öffentlich bekannt gemacht worden, kritisierte der LRH. Und: Frühere Gutachten hatten für das Landesjugendheim einen deutlich höheren Wert ermittelt als jenes, das für den Verkauf herangezogen wurde (1,2 Mio. Euro, Anm.). Andere Gutachter hatten im Jahr 2003 einen Sachwert von 2,8 Mio. Euro und im Jahr 2011 einen Sachwert von 3,8 Mio. Euro ermittelt.
Keine Rückabwicklung bei Feriendorf
Zum Verkauf des Feriendorfes Ossiacher See gab es vom LRH ebenfalls Kritik. 2017 hatte sich die Kärntner Beteiligungsverwaltung (K-BV) Development GmbH entschieden, das 2,9 Hektar große Feriendorf zu verkaufen. 2019 wurde es schließlich um 4,7 Mio. Euro verkauft. Mit dem Käufer wurde auch vereinbart, dass dieser Investitionen von 23 Mio. Euro von 2021 bis 2024 tätigen würde, weiters müsse er den touristischen Betrieb der Liegenschaft für fünf Jahre sicherstellen. Zur Absicherung der Vereinbarungen wurden Strafzahlungen festgelegt: 10.000 Euro pro Monat bei Nichteinhaltung des Investitionsplans sowie 100.000 Euro pro Saison bei Verstoß gegen die Betriebspflicht.
Allerdings blieben sowohl die touristische Nutzung als auch Investitionen aus, weshalb die K-BV Development Strafzahlungen von insgesamt 740.000 Euro einforderte. Bis zum Untersuchungszeitpunkt leistete der Käufer keine Strafzahlungen. Der LRH kritisierte insbesondere, dass der Kaufvertrag keine Rückabwicklung bei Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen vorsah.