Kein Ermittlungsverfahren in ORF-Strobl-Pensionscausa

Die Staatsanwaltschaft Wien leitet in der Causa um den Pensionsvertrag von Pius Strobl kein Ermittlungsverfahren gegen den ORF-Manager und Ex-ORF-Chef Alexander Wrabetz ein. Das bestätigte Sprecherin Nina Bussek der APA. Die Begründung erfolge noch durch die Oberstaatsanwaltschaft. Wrabetz zeigte sich im APA-Gespräch “froh, dass es nach 23 Jahren im ORF, in denen ich meine Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle des ORF verrichtet habe, zu keinem Verfahren kommt”.
Wie genau Strobls Pensionsregelung aussieht und ob sie rechtmäßig ist, ist strittig und wird noch das Arbeitsgericht beschäftigen. Denn Strobl hat bereits angekündigt, diese einklagen zu wollen. Gleichzeitig kündigte der ORF eine Feststellungsklage an, hegt das öffentlich-rechtliche Medienhaus unter Ingrid Thurnher doch grobe Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vertrages. Wrabetz betonte gegenüber der APA, dass ein kolportierter Vertrag, für den laut Medienberichten mehrere Millionen Euro an Rückstellungen gebildet worden sein sollen, so nicht existiere und er auch nie rechtlich bindend zugesagt habe.
Wrabetz’ Nachfolger Roland Weißmann ließ die Pensionsregelung prüfen und teilte Strobl daraufhin mit, sie nicht umsetzen zu wollen – sehr zu dessen Ärgernis. Weißmann war es auch, der über seinen Anwalt Norbert Wess die Staatsanwaltschaft auf die Causa wegen des Verdachts der Untreue aufmerksam machte.