Kreditkartenanbieter muss unzulässige Gebühren zurückzahlen

Der Kreditkartenanbieter card complete refundiert zu Unrecht kassierte Bearbeitungsentgelte für Transaktionen in Fremdwährungen für Visa, Mastercard und Diners Club, wie die Arbeiterkammer (AK) am Montag bekanntgab. Sie habe geklagt und sich nun mit card complete geeinigt. Betroffene können die Gebühren bis zum 1. August 2026 via Online-Formular bei dem Anbieter zurückfordern. Das gilt den Angaben zufolge auch für beendete Kreditkartenverträge.
Für Zahlungen und Bargeldbehebungen, die nicht in Euro waren, hatte card complete laut AK eine Bearbeitungsgebühr von meist 1,65 Prozent des jeweiligen Betrags verrechnet, zum Teil auch 1,5 Prozent – je nach Vertrag und Zeitraum. Weiters seien in der Wechselkursklausel Abschläge vom jeweiligen Referenzwechselkurs vorgesehen gewesen.
“Dadurch mussten Kund:innen für jede Währungsumrechnung ein zusätzliches Entgelt zahlen”, erklärte die Arbeiterkammer. Der Oberste Gerichtshof (OGH) habe der AK Recht gegeben, dass diese Art der Doppelverrechnung unzulässig sei, weil sie intransparent sei.
Rückforderungen bis 2015
Auf Anforderung () können nun alle seit der Einführung der Wechselkursabschläge verlangten Bearbeitungsgebühren zurückverlangt werden – bei Visa- und Mastercard-Kreditkarten hatte card complete die Doppelverrechnung am 1. August 2018 eingeführt, bei Diners Club ab 1. März 2015. Alternativ kann man das Antragsformular online ausfüllen und ausgedruckt per Brief an card complete senden.
Die Gutschrift erfolgt auf Wunsch entweder auf das Kartenkonto oder als Überweisung auf ein Girokonto. Bei laufenden Verträgen und offenen Monatsrechnungen oder Zahlungsrückständen kann der Anbieter den Refundierungsbetrag mit den fälligen Gegenforderungen aufrechnen.
Die OGH-Entscheidung gilt laut AK auch für andere Zahlungsdienstleister. “Auch andere Kreditkartenfirmen berechnen häufig doppelte Gebühren für Transaktionen in Fremdwährungen.” Oft würden diese als Manipulationsentgelte bezeichnet. Auch diese Gebühren könne man zurückholen. Dabei helfe die AK mit einem Musterbrief ().