Kurzzeitvermietungen in Wien sollen weiter verschärft werden

Die Stadt Wien will die Regeln für Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb weiter verschärfen. Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) kündigte am Montag im Rahmen eines Hintergrundgesprächs die Einführung eines verpflichtenden Registers für Kurzzeitvermietungen an. Über die Details werde noch mit dem Koalitionspartner NEOS verhandelt, ein Ergebnis soll es in den kommenden Tagen geben. Ludwig rechnet damit, dass die neuen Regelungen noch 2026 in Kraft treten können.
Alle Gastgeberinnen und Gastgeber sollen demnach künftig über das Wiener Register für Kurzzeitvermietungen eine Registrierungsnummer beantragen müssen, die bei Inseraten verpflichtend anzugeben ist. Ohne gültige Nummer soll das Anbieten von Unterkünften nicht mehr zulässig sein. Darüber hinaus sollen Plattformen wie Airbnb oder Booking.com verpflichtet werden, die Angaben zu überprüfen und ungültige Inserate zu entfernen. Zu den geplanten Sanktionen für Verstöße sagte Ludwig, er könne sich Strafen von bis zu 50.000 Euro für gewerbliche Anbieter vorstellen.
Mindestens 80 Prozent der Nutzflächen für Wohnzwecke
Parallel dazu soll die Umwidmung in Beherbergungsbetriebe erschwert werden. Demnach sollen laut Ludwig künftig mindestens 80 Prozent der Nutzflächen weiterhin Wohnzwecken dienen. Auch die Definition von Beherbergungsstätten soll näher präzisiert werden, etwa durch eine Mindestanzahl an Zimmern und Betten und verpflichtende getrennte Zugänge.
Ludwig begründete die Maßnahmen mit dem Ziel, Wohnraum vor Zweckentfremdung zu schützen: “Die neuen Regeln zur Kurzzeitvermietung stellen sicher, dass Wohnraum wieder seinem eigentlichen Zweck dient. Transparenz, klare Registrierungspflichten und konsequenter Vollzug verhindern Missbrauch und schützen die Wienerinnen und Wiener vor Verdrängung am Wohnungsmarkt.”
In Wien gelten bereits seit 1. Juli 2024 strengere Regeln für die touristische Kurzzeitvermietung von Wohnungen. Untersagt ist diese etwa, wenn die Mietdauer von insgesamt 90 Tagen im Jahr überschritten wird. Lediglich mit einer Ausnahmebewilligung ist das möglich.
EU-“Affordable Housing Act”
Bei dem Hintergrundgespräch thematisierten Ludwig und Andreas Schieder, SPÖ-Delegationsleiter im Europäischen Parlament, auch den geplanten EU-“Affordable Housing Act”, der am 7. Juli vorgestellt wird. Damit werde die Wohnungskrise als gesamteuropäische Herausforderung anerkannt und mit konkreten Instrumenten bekämpft. Zu den Maßnahmen zählten etwa eine europäische Investitionsoffensive für Neubau und Sanierung, die Eindämmung von Spekulation und Kurzzeitvermietungen sowie ein stärkerer Fokus auf vulnerable Gruppen.