Mann für tödlichen Schuss auf Taube in Wien verurteilt

Ein 55-Jähriger ist am Mittwoch am Landesgericht wegen Tierquälerei und unbefugten Waffenbesitzes zu acht Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe von 1.080 Euro (120 Tagessätze zu je neun Euro) verurteilt worden. Eine Richterin ging davon aus, dass er am 24. April 2026 in einer Wohnhausanlage in Wien-Fünfhaus eine Taube vorsätzlich zu Tode brachte, indem er vom Balkon aus mit einer Langwaffe einen gezielten Schuss auf das am Vordach befindliche Tier abgab.
Ein anderer Hausbewohner, der vis-a-vis rauchend am Fenster stand, beobachtete die Szene. “Ich hab’ einen kleinen Knall gehört. Dann ist die Taube abgestürzt”, schilderte der Augenzeuge. Der Kadaver sei in einem im Innenhof aufgespannten Taubennetz zu liegen gekommen. Der Zeuge alarmierte die Polizei.
WEGA stürmte die Wohnung des mutmaßlichen Schützen
In weiterer Folge stürmten Einsatzkräfte der WEGA die Wohnung des mutmaßlichen Schützen. Ein Gewehr, das der zweifach vorbestrafte Mann ungeachtet eines aufrechten Waffenverbotes sein eigen nannte, und 68 Schuss Munition wurden sichergestellt.
Der Angeklagte bestritt die Täterschaft. Das Gewehr habe er “von meinem Onkel aus Polen” bekommen, geschossen habe er damit nie. Den Knall, den der Zeuge vernommen habe, sei “auf Bauarbeiten” zurückzuführen, mutmaßte der Angeklagte.
“Wie die Taube ihren letzten Flug verbracht hat und wie ihr Leben zu Ende gegangen ist, wissen wir nicht”, hielt Verteidiger Michael Babic (Kanzlei Rast Musliu) fest. Die Todesursache stehe nicht fest: “Es hat keine veterinärmedizinische Untersuchung gegeben.” Für den Rechtsvertreter war es grundsätzlich unvorstellbar, dass sein Mandant eine Taube erlegt haben könnte: “Wie wir wissen, haben Tauben den besten Orientierungssinn der Welt. Das würde er nie machen, eine Taube totschießen.”
Anklagekonform verurteilt
Dessen ungeachtet wurde der 55-Jährige anklagekonform verurteilt. “Ich bin mir ganz sicher, dass Sie diese Taube abgeschossen haben”, stellte die Richterin fest. Der Zeuge sei “vollkommen glaubwürdig”, es gebe keinen Grund, an dessen Darstellung zu zweifeln. Der Tatbestand sei erfüllt.
Wer ein Tier roh misshandelt oder ihm unnötige Qualen zufügt, muss in Österreich mit bis zu zwei Jahren Haft rechnen. Beim Angeklagten waren bei der Strafzumessung neben dessen getrübtem Vorleben auch die Umstände der Tatbegehung erschwerend. “Dass Sie in einem dicht besiedelten Wohngebiet in die Luft schießen, ist ein Wahnsinn”, betonte die Richterin.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 55-Jährige erbat Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.