Nach Tötung in JA Klagenfurt 17-Jähriger zu Mord geständig

02.09.2026 • 14:03 Uhr

Der 17-Jährige, der in der Nacht auf Dienstag in der Justizanstalt (JA) Klagenfurt einen 19 Jahre alten Mithäftling vorsätzlich getötet haben soll, ist zum Mordvorwurf geständig. Das teilte Christian Pirker, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, am Mittwoch auf APA-Anfrage mit. Wie Recherchen der APA ergaben, lagen beim 17-Jährigen Hinweise auf psychische Auffälligkeiten vor. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben.

Die Volksanwaltschaft leitete am Mittwoch ein amtswegiges Prüfverfahren ein. Aufgrund der kolportierten Informationen zu den Hintergründen des Tötungsdelikts sei “dringender Aufklärungsbedarf” gegeben, meinte Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP) gegenüber der APA: “Zu prüfen wird insbesondere sein, wann den Hinweisen auf psychische Beeinträchtigung nachgegangen wurde und ob es einer besonderen Form der Unterbringung bedurft hätte”.

Es zeige sich einmal mehr, “dass die heimischen Justizanstalten für die Unterbringung und Betreuung von psychisch Kranken nicht adäquat ausgestattet sind”, meinte Schwarz. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf den Schwerpunktbericht “Psychisch erkrankte Menschen: Versorgung im Strafvollzug auf dem Prüfstand”, den die Volksanwaltschaft im März vorgelegt hatte.

Mordverdächtiger und Opfer seit 7. August in Zwei-Personen-Zelle

Der mordverdächtige 17-Jährige und der Getötete hatten sich seit 7. August in einem Zwei-Personen-Haftraum der JA Klagenfurt befunden. Der 19-Jährige war nach Eigentumsdelikten in Strafhaft, der Jugendliche wurde nach seiner Festnahme wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen. Anlasstaten waren gefährliche Drohungen und eine versuchte Brandstiftung. Nächster regulärer Haftprüfungstermin ist der 24. September.

Der 17-Jährige behaupte, es sei im Vorfeld der Bluttat zu Drohungen des 19-Jährigen ihm gegenüber gekommen, sagte Staatsanwaltschaft-Sprecher Pirker. Daraufhin habe in der Nacht auf Dienstag eine tätliche Auseinandersetzung stattgefunden, bei der der 17-Jährige den 19-Jährigen bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt habe. Im Anschluss habe der 17-Jährige dem Mithäftling mit einem Einwegrasierer tödliche Schnittverletzungen am Hals zugefügt, gab Pirker die Verantwortung des Jugendlichen wieder.

Verdächtiger sprach von “Schwierigkeiten” mit 19-Jährigem

Nach Darstellung des Mordverdächtigen soll es auf der Jugendabteilung der JA Klagenfurt zwischen den beiden Insassen in den vergangenen Wochen wiederholt zu “Schwierigkeiten” gekommen sein. Meldungen liegen der JA dazu allerdings nicht vor. Es gebe auch keine Berichte, in denen Tätlichkeiten zwischen den Insassen oder Körperverletzungen vermerkt wurden, sagte Pirker.

“Wir hätten sofort reagiert, wenn es Probleme gegeben hätte”, bekräftigte Josef Gramm, Leiter der Justizanstalt Klagenfurt, gegenüber der APA zur Vorgeschichte der beiden Zellengenossen. “Sobald wir erkennen, dass ein Insasse Probleme mit einem anderen hat, wenn Inhaftierte sich nicht vertragen, reagieren wir sofort. Es ist nicht so, dass Menschen in einem Haftraum zusammen sind, die sich nicht verstehen. Wir haben ja eine Fürsorgepflicht. Wir müssen schauen, dass sie gesund werden, gesund bleiben und wieder gesund nach Hause gehen können”, erläuterte Gramm.

17-Jähriger für JA “kein Sonderfall”

Der psychiatrische Sachverständige sei vergangene Woche in der Justizanstalt gewesen, wie das regelmäßig auch bei anderen Insassen vorkomme, berichtete Gramm. Unmittelbare Auswirkungen auf die Unterbringung habe ein Verdacht auf psychische Auffälligkeiten nicht. Üblicherweise ordne die Staatsanwaltschaft nach Vorliegen eines Gutachtens bei Bedarf eine besondere Unterbringung an: “Solange das Gutachten nicht vorliegt, ist das für uns ein normaler U-Häftling.” In der Justizanstalt seien bei dem 17-Jährigen keine besonderen psychischen Auffälligkeiten erkennbar gewesen. Er sei “kein Sonderfall” gewesen.

Umfeld des 17-Jährigen wies auf psychische Auffälligkeiten hin

Allerdings gab es beim 17-Jährigen nach seiner Festnahme Hinweise auf psychische Auffälligkeiten, womöglich eine Erkrankung. Das belegten Recherchen der APA. Der Jugendliche wurde nach gefährlichen Drohungen in seinem familiären Umfeld – er soll Angehörige mit dem Umbringen bedroht haben – und wegen einer versuchten Brandstiftung wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft genommen. Er soll versucht haben, in einem Klagenfurter Mehrparteienhaus mit Dieseltreibstoff Feuer zu legen.

Nach APA-Informationen brachten Angehörige des Jugendlichen die gegen sie gerichteten Drohungen mit seinem psychischen Zustand in Verbindung. Sie machten die Behörden explizit darauf aufmerksam, wurde der APA Mittwochmittag bestätigt. Der 17-Jährige wurde dennoch im Normalvollzug der JA Klagenfurt und nicht auf einer Krankenabteilung, in einem forensisch-therapeutischen Zentrum oder auf der psychiatrischen Abteilung eines Spitals stationär untergebracht.

Staatsanwaltschaft gab psychiatrisches Gutachten in Auftrag

Darauf angesprochen, erläuterte Staatsanwaltschaft-Sprecher Pirker, man habe nach der U-Haft-Verhängung ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, um eine mögliche Zurechnungsunfähigkeit des 17-Jährigen abklären zu lassen. Allein die Kombination aus den aktenkundigen gefährlichen Drohungen und einer versuchten Brandstiftung hätte diesen Schritt nahe gelegt, meinte Pirker. Man habe einen Experten abklären lassen wollen, ob der Jugendliche die ihm vorgeworfenen Straftaten unter dem maßgeblichen Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung begangen hatte.

“Das Gutachten liegt noch nicht vor”, sagte Pirker. Offen ist daher, ob der 17-Jährige zum Zeitpunkt der U-Haft begründenden Straftaten zurechnungsunfähig und damit überhaupt schuldfähig war.