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“360 Euro muss ich zahlen? Nein, das ist mir zu viel!”

09.07.2026 • 17:29 Uhr
"360 Euro muss ich zahlen? Nein, das ist mir zu viel!"
Prozess am Landesgericht Feldkirch. NEUE

Gefährliche Drohung und Körperverletzung: Zunächst hatte der Angeklagte (24) Sorge, dass er zu unbedingter Haft verurteilt wird – dann war ihm die Geldstrafe zu hoch.

Nachdem die Freundin und der Arbeitskollege des Angeklagten ausgesagt hatten, brach es förmlich aus dem 24-Jährigen heraus. „Jetzt muss ich in den Knast, ich habe es gewusst.“ Richter Thomas Wehinger versuchte den jungen Mann in gewohnt gelassener Manier zu beruhigen: „Nein, ich kann Ihnen sagen: Sie kommen nicht in den Knast.“

Was ist passiert?


Doch warum musste der junge Mann überhaupt vors Strafgericht? Staatsanwältin Sophia Gassner wirft dem geistig beeinträchtigten Mann gefährliche Drohung und Körperverletzung vor. Er soll gegenüber seiner Freundin die Hand erhoben und sie dadurch in Angst und Schrecken versetzt haben. Zudem werde ihm zur Last gelegt, ihrer Familie mit dem Umbringen gedroht zu haben. Darüber hat er laut Anklage einem Arbeitskollegen in einer Betreuungseinrichtung in die Weichteile geschlagen, woraufhin der Betroffene drei Tage lang Schmerzen im Schritt hatte.

Antrag abgewiesen

Der Angeklagte, der in Hölzlern, Fußballtrikot und mit einem verschmitzten Lächeln vor Gericht erschienen war, gab den Schlag und die erhobene Hand zwar zu, spielte die Vorwürfe jedoch herunter. Der Schlag sei „nicht so bös“ gewesen und die Hand habe er lediglich bis auf Schulterhöhe gehoben. Von einer gefährlichen Drohung gegen die Familie seiner Freundin könne keine Rede sein. Er habe ihnen lediglich Hausverbot erteilt. Die Verteidigung vertrat die Ansicht, dass der 24-Jährige aufgrund seiner Einschränkungen nicht schuldhaft gehandelt habe, und beantragte ein psychiatrisches Gutachten. Diesen Antrag lehnte das Gericht jedoch ab.

Urteil

Die Freundin sowie der Arbeitskollege des Angeklagten– beide ebenfalls beeinträchtigt – belasteten diesen wie schon vor der Polizei. Richter Wehinger hielt ihre Aussagen für glaubwürdig und sprach den jungen Mann im Sinne der Anklage schuldig. Als der Verurteilte hörte, dass er 360 Euro bezahlen muss, fiel er dem Richter ins Wort: „Nein, das ist zu viel.“ Weitere 360 Euro wurden bedingt ausgesprochen. Strafmildernd wertete das Gericht die verminderte Zurechnungsfähigkeit des Mannes, erschwerend den Umstand, dass sich eine Tat gegen seine eigene Freundin gerichtet hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.