Tat aus Liebe führt auf die Anklagebank

In einem Gerichtsverfahren soll ein Mann seine damalige Freundin begünstigt haben. Er spricht von einer Liebestat.
“Ich kann nur geständig sein und Reue zeigen”, erklärt der 36-jährige Angeklagte. Obwohl er groß gewachsen ist, wirkt der schlanke Mann geradezu unscheinbar. Er spricht weder auffallend laut, noch leise. Auf Fragen antwortet er deutlich, ohne vom Thema abzuweichen oder sich zu verhaspeln. So präsentiert sich auch sein Geständnis: kompromisslos und unmissverständlich.
Falschaussage
Staatsanwältin Sophia Gassner legt die Anklage dar. Demnach hat der 36-Jährige in einem Ermittlungsverfahren gegen seine damalige Freundin falsche Angaben gemacht. Sie habe ihn getreten und ihm somit ein blaues Auge verpasst. Vor der Polizei habe er allerdings behauptet, sie sei abgerutscht, als sie einen Judogriff trainierte.
Der Angeklagte erzählt von einer konfliktbeladenen, “toxischen” Beziehung. Er habe aus Liebe gehandelt, um sie vor der Verfolgung zu beschützen. Kurz darauf wollte er jedoch “reinen Tisch” machen und zeigte sich selbst an. Zwar blieben die beiden noch eine Zeit lang zusammen, doch letztlich ging die Beziehung in die Brüche.
Verteidigerin Astrid Nagel spricht sich in ihrem Schlussplädoyer gegen eine Freiheitsstrafe aus. Sie betont mehrere Umstände: Der Angeklagte habe eine Selbstanzeige vorgenommen, ist auch vor Gericht geständig. Er befinde sich in Gewaltschutztherapie und arbeite an einem Alkoholproblem.
Zusatzstrafe
Richterin Lea Gabriel spricht den Angeklagten schuldig hinsichtlich falscher Beweisaussage und der Begünstigung. Sie verhängt eine Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu vier Euro). Hierbei handelt es sich um eine Zusatzstrafe zu einer bereits verurteilten Tat.
“Das ist ein sehr reumütiges Geständnis”, bestätigt die Richterin nochmals. Diesem Milderungsgrund stehen allerdings erschwerend das Zusammenkommen von zwei Vergehen sowie eine Vorstrafenbelastung gegenüber.
Der Angeklagte akzeptiert das Urteil umgehend. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.