Netzbetreiber fordern Umdenken beim neuen Telekomgesetz

20.05.2026 • 15:58 Uhr

Die Telekom-Netzbetreiber A1, Magenta und Drei haben sich am Mittwoch zum geplanten neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) mit einem Appell an die Bundesregierung zu Wort gemeldet. Sie sehen mit dem Entwurf die notwendigen Milliarden-Investitionen in Österreichs Telekom-Infrastruktur stark gefährdet. Es sei aus ihrer Sicht erforderlich, dass die Regierung rasch den gesetzlichen Rahmen für Entbürokratisierung, schnellere Verfahren und Rechtssicherheit schaffe.

Aktuell ist eine TKG-Novelle in Planung, die den europäischen Rechtsakt “Gigabit Infrastructure Act” (GIA) umsetzen soll. Zuständig dafür sei das Ressort von Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ). “Wir hören aus dem Ressort, dass es momentan geplant ist, hier nur mit einem minimalen Ansatz dieser Umsetzung der EU-Richtlinie heranzugehen. Und das finden wir bedauernswert”, sagte Thomas Arnoldner, Group Deputy CEO von Marktführer A1, bei einem Pressegespräch unter dem Dach der “Digitaloffensive Österreich” (DOÖ). Es brauche viel mehr Ambition. Man laufe Gefahr das Schlusslicht in Europa zu sein und die Ziele der EU und der Regierung einer flächendeckenden Infrastruktur in Österreich zu verfehlen.

Die Telekom-Branche wolle keine Förderung der Regierung, betonten die Netzbetreiber mehrmals. Sie wolle die Möglichkeit haben, in Österreichs Telekom-Infrastruktur investieren zu können. “Wenn man in Österreich glaubt, man kann das Problem mit öffentlichem Geld im wahrsten Sinne des Wortes zuschütten, dann befindet man sich auf dem Holzweg.” Man habe zwei Milliarden Euro an Breitband-Förderung in Österreich bis dato “vergraben”. Die Regierung habe es in den vergangenen Jahren mit vielen Förderungen versucht, “die aus unserer Sicht eher Förderprogramme für die Bauwirtschaft sind”, so Arnoldner. Man könne auch über andere Maßnahmen nachdenken, etwa die Umstellung von einer Angebots- zu einer Nachfrageförderung.

Investitionen von vier Mrd. Euro in nächsten fünf Jahren

Aufgrund der kommenden Herausforderungen durch künstliche Intelligenz (KI), stark anwachsenden Datenverkehr und flächendeckende Gigabit-Anschluss-Ziele seien in den nächsten fünf Jahren Investitionen von vier Milliarden Euro notwendig, so Arnoldner. Die Telekom-Infrastruktur sei die Grundlage für modernes Wirtschaften. Die Bundesregierung müsse mit der TKG-Novelle die Rahmenbedingungen schaffen, um private Investitionen zu ermöglichen, wo der Staat nicht mehr investieren kann.

Die Telekom-Vertreter wiederholten schon bekannte Forderungen. So solle einerseits die Rechtssicherheit gesetzlich verankert werden, damit langfristig investiert werden könne. Magenta-CEO Thomas Kicker sprach dabei etwa die Servicepauschale an. Die Verträge werden von den Behörden in einem aufwendigen Prozess geprüft, aber “dann muss das auch halten”. Die Einführung eines One-Stop-Shops im TKG soll andererseits Bürokratieabbau fördern. “Digitale Antragstellung sorgt für durchgängige digitale Prozesse, damit Verfahren schneller und effizienter abgewickelt werden können”, hieß es dazu.

Tiefbauatlas zur Senkung der Ausbaukosten gefordert

Ein Tiefbauatlas soll die Bauaktivitäten besser koordinieren. “Das bringe Transparenz und würde auch Doppelarbeiten vermeiden”, sagte Drei-Chef Rudolf Schrefl. Die Straßen in den Gemeinden müssten also nicht zwei- oder dreimal “aufgerissen” werden. Optimal wäre auch die neue Regelung von Inhouse-Verkabelungen. Dies würde den Ausbau beschleunigen.

Arnoldner verwies darauf, dass Österreich im EU-Vergleich die zweithöchsten Glasfaser-Ausbaukosten habe. Während diese in Österreich bei 1.500 bis 2.000 Euro pro Haushalt lägen, seien sie in Italien, Portugal oder Spanien teilweise bei 200 bis 300 Euro. Hinzu komme, dass die Tarife in Österreich dank des hohen und intensiven Wettbewerbs massiv gesunken seien, so Kicker. Der Entwurf zur Novelle ignoriere jedoch jegliche Anforderungen an eine dringend notwendige Kostensenkung beim Breitbandausbau und schade massiv dem Investitionsstandort, hieß es weiter.

Die Telekom-Vertreter sprachen sich auch für eine gesetzliche Option zur Frequenzverlängerung aus. Dabei können bestehende Frequenzen verlängert und die dadurch frei werdenden Investitionen anders genutzt werden. Das sei bereits in Deutschland, Spanien und Italien umgesetzt worden, so Schrefl.