Objektivitätsgebot: “Der Wegscheider” mit Teilsieg vor VfGH

04.11.2026 • 12:23 Uhr
Objektivitätsgebot: "Der Wegscheider" mit Teilsieg vor VfGH

In der ServusTV-Sendung “Der Wegscheider” 2021 getätigte Aussagen zur Coronapandemie beschäftigen nach wie vor die Gerichte. Nun hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung bestätigt, dass in mehreren Fällen gegen das Objektivitätsgebot des Audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes verstoßen wurde. Mehrere weitere Äußerungen, in denen das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ebenfalls Verstöße erkannt hatte, verletzen das Gesetz aber nicht.

Der VfGH befasste sich nach einer Beschwerde der Red Bull Media House GmbH – der Muttergesellschaft des Privatsenders ServusTV – mit der Entscheidung des BVwG. Dieses hatte im Mai erkannt, dass mit vom damaligen ServusTV-Intendanten Ferdinand Wegscheider getätigten Äußerungen zur Coronapandemie und Covidimpfung in mehreren Fällen gegen das AMD-Gesetz (§ 41 Abs. 1) verstoßen wurde. ServusTV hatte argumentiert, dass es sich um Satire handle und daher das Objektivitätsgebot nicht anzuwenden sei. Diese Auffassung teilte das BVwG nicht. Dass es sich um einen “Meinungskommentar mit satirischer Note” handle, sieht auch der VfGH so.

Tatsachenwidrig der Lüge bezichtigt

Tatsachenwidrige oder Tatsachen verzerrende Äußerungen alleine würden noch keinen Verstoß gegen das rundfunkrechtliche Objektivitätsgebot darstellen. Aber Objektivität sei dann nicht länger gegeben, wenn die kritisierten politischen Akteure bewusst tatsachenwidrig der Lüge bezichtigt werden, hielt der VfGH fest. Dass Wegscheider politischen Akteuren unterstellte, sie hätten behauptet, “dass in den Spitälern ausnahmslos ungeimpfte Coronapatienten liegen”, verletzte somit das Gesetz. Das trifft auch auf die Unterstellung, dass der damalige Gesundheitsminister wider besseren Wissens den Einsatz von Ivermectin verweigere, zu. Die Empfehlungen offizieller Stellen lauteten gegen eine Verwendung von Ivermectin zur Behandlung von Covid-19-Fällen und warnten vor Nebenwirkungen.

Keinen Verstoß erkannte der VfGH – entgegen dem BVwG – in Aussagen wie jener, dass die Regierung ihre Entscheidungen auf “Mutmaßungen von ein paar Simulationsforschern” stütze, “deren Prognosen in all der Zeit noch kein einziges Mal gestimmt haben”. Das BVwG ortete u.a. auch eine tatsachenwidrige Behauptung darin, dass ungeimpften Personen der universitäre Zugang generell verwehrt worden sei.

Als erste Instanz trug die Medienbehörde KommAustria dem TV-Sender einst auf, aufgrund der Verstöße die Entscheidung dreimal in aufeinanderfolgenden Wochen im Rahmen von “Der Wegscheider” zu verlesen und per Einblendung eines Texts kundzutun. Wegscheider ist mittlerweile nicht mehr als ServusTV-Chef tätig, präsentiert die Sendung “Der Wegscheider” aber nach wie vor.