Höchstgericht kippt Flächenwidmungsplan wegen eines Formalfehlers, der Plan muss nun bis Jahresende neu kundgemacht werden. Verfassungsjurist Peter Bußjäger ortet „Überforderung der Kleingemeinden".
<strong>VfGH hebt Verordnung nicht auf - das Ermittlungsverfahren der Stadt Bregenz war hinsichtlich Form- und Verfahrenserfordernissen offenbar ausreichend. Die juristisch unterlegene Fahrschule Frener wird nunmehr prüfen, ob der Standort neben dem Bregenzer Rathaus noch eine Zukunft hat.</strong>
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat vor wenigen Tagen bestätigt, dass im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt die verpflichtende sechsstündige Präventionsberatung für sogenannte Gefährder verfassungskonform ist.
Joachim Mangard “La traviata” aktueller denn je: Eine Gesellschaft, die im Spiegel bricht