Die Fußgängerzone in Bregenz kann bleiben

VfGH hebt Verordnung nicht auf – das Ermittlungsverfahren der Stadt Bregenz war hinsichtlich Form- und Verfahrenserfordernissen offenbar ausreichend. Die juristisch unterlegene Fahrschule Frener wird nunmehr prüfen, ob der Standort neben dem Bregenzer Rathaus noch eine Zukunft hat.
Eine mit Spannung erwartete Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes hinsichtlich der Verordnung einer Fußgängerzone in weiten Teilen der Bregenzer Innenstadt ist gefallen. So hat der VfGH entschieden, dass die Verordnung nicht aufzuheben ist. Damit hat der VfGH die Fußgängerzone jedenfalls in diesem Rechtsstreit indirekt bestätigt. Die Fußgängerzone kann also bleiben.
Darüber informierte Markus Hagen von der Feldkircher Kanzlei Blum, Hagen & Partner, der Rechtsvertreter der Fahrschule Frener in Bregenz. Der Beschluss des VfGH sei am 3. Oktober 2024 gefallen und am Donnerstag den beteiligten Parteien übermittelt worden.
Jahrelanger Rechtsstreit
Auslöser des mittlerweile jahrelangen Rechtsstreites war wie berichtet das Bemühen der Fahrschule Frener, eine Ausnahmegenehmigung für die Zufahrt der Fahrschulfahrzeuge zu ihrem Betriebsstandort direkt neben dem Rathaus und damit fast im Zentrum der Fußgängerzone zu bekommen. Eine solche Ausnahmegenehmigung wurde der alteingesessenen Fahrschule allerdings mittels Bescheid von der Stadt verwehrt. In weiterer Folge hat sich ein Rechtsstreit entwickelt, auch weil sich die Stadt Bregenz weigerte, der Fahrschule Frener Akteneinsicht in das Ermittlungsverfahren für die Verordnung zu geben. Schlussendlich landete die Angelegenheit nach mehreren juristischen Zwischenstationen auch beim Verfassungsgerichtshof.
Weil die Fahrschule Frener beziehungsweise deren Rechtsvertretung im Verfahren vor dem VfGH die vollständige Akteneinsicht dann doch bekam, zeigt sich Hagen davon überzeugt, dass das Ermittlungsverfahren der Stadt Bregenz die inhaltlichen Kriterien für die Verordnung einer Fußgängerzone nicht erfüllt. “Das war kein ausreichendes Ermittlungsverfahren, auf dessen Basis man eine Fußgängerzone mit all den Eingriffen in die Rechte von Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. Unternehmen verordnet. Es gibt keine detaillierten Gutachten und keine umfangreichen Prüfungen aller Aspekte, auch keine Prüfung der tatsächlichen Notwendigkeit. Das wurde alles nicht ordentlich erhoben.” Da jedoch der VfGH das vorhandene Ermittlungsverfahren hinsichtlich Form- und Verfahrenserfordernissen als ausreichend erachte, müsse man die Entscheidung akzeptieren.
Der VfGH habe im Zuge dessen mitgeteilt, dass er die Angelegenheit an den Verwaltungsgerichtshof abtreten werde. Dort werde dann geprüft, ob der negative Bescheid für eine Ausnahmegenehmigung für die Zufahrt der Fahrschulfahrzeuge zum Betriebsstandort korrekt ist oder aufgehoben wird, so Hagen.
Zukunft offen
Die geschäftsführende Gesellschafterin Karin Hefel-Frener sagte auf Anfrage, dass ihr Unternehmen die Abwicklung des tagtäglichen Fahrschulbetriebes mittlerweile umorganisiert habe. “Es ist alles wesentlich aufwändiger als früher.” So nutze man öffentliche Parkplätze hinter der Post, die gut zwei Gehminuten vom Firmensitz entfernt sind, für den Fahrer-Wechsel. Zudem habe man eine Garage im Bereich Tannenbach.
Das sei vermutlich allerdings kein Dauerzustand, so Hefel-Frener. Die Fahrschule mit 18 Mitarbeitenden und rund 600 Fahrschülerinnen und -schülern pro Jahr befinde sich seit den 1940er-Jahren an dem derzeitigen Standort und seit 1974 in dem Gebäude, wo man noch heute sei. Bislang habe es mit der Stadt immer eine einvernehmliche und gute Lösung für die Fahrschule gegeben. Das sei jetzt leider nicht mehr der Fall, man sei zu diesen komplizierten Betriebsabläufen gezwungen.
“Ob wir den derzeitigen Standort in Bregenz aufgrund all dieser Umstände beibehalten, wird sich zeigen. Wir werden jedenfalls prüfen, was es noch für Möglichkeiten gibt, auch außerhalb von Bregenz.” wpa