Die Fußgängerzone in Bregenz kann bleiben
<strong>VfGH hebt Verordnung nicht auf - das Ermittlungsverfahren der Stadt Bregenz war hinsichtlich Form- und Verfahrenserfordernissen offenbar ausreichend. Die juristisch unterlegene Fahrschule Frener wird nunmehr prüfen, ob der Standort neben dem Bregenzer Rathaus noch eine Zukunft hat.</strong>