Bregenz: Rechtsstreit um Fußgängerzone

Fahrschule Frener fordert die Herausgabe von Unterlagen, die Stadt wehrt sich jedoch.
Die Ausdehnung der Fußgängerzone in Bregenz im Juli 2022 hat bekanntlich bei mehreren Betrieben im Stadtzentrum für Widerstand gesorgt. Immerhin sind viele dortige Unternehmen direkt von dieser Maßnahme betroffen. Eines davon ist die Fahrschule Frener als unmittelbarer Nachbar des Rathauses. Aufgrund der starken Betroffenheit bei ihren Betriebsabläufen wollte die Fahrschule Einsicht in jene Unterlagen bekommen, auf deren Grundlage die Verordnung zur Fußgängerzone erlassen wurde.
Rechtsanwalt engagiert
Die Stadt Bregenz unter Bürgermeister Michael Ritsch (SPÖ) weigert sich bislang jedoch, der Fahrschule Einblick in diese Unterlagen und alle damit verbundenen Studien und Untersuchungen zu geben. Aufgrund dieser Weigerung hat Frener den Feldkircher Rechtsanwalt Markus Hagen (Kanzlei BHP) engagiert, um der Sache juristisch auf den Grund zu gehen. Dieser hat auf Basis des Umweltinformationsgesetzes des Bundes die Stadt dazu aufgefordert, die Unterlagen zugänglich zu machen.

Nachdem sich die Stadt aber per Bescheid gegen die Herausgabe der Unterlagen gewehrt hat, brachte Hagen die Rechtssache vor das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg. Dieses gab in seinem Erkenntnis vom 17. Mai 2023 der Fahrschule Frener Recht, wonach die Stadt Bregenz die Unterlagen an das Unternehmen herauszugeben habe. Die Stadt Bregenz brachte dagegen jedoch Revision beim Verwaltungsgerichtshof ein, wo die Angelegenheit derzeit auch liegt.
Gesetzeslage
Bei der Stadt Bregenz sagte Birgit Obernosterer-Führer, Leiterin des Rechtsservice und stellvertretende Stadtamtsdirektorin, dass sich die Verwaltung an die Gesetzeslage zu halten habe. Das bedeute, dass Bürgerinnen und Bürger gemäß StVO kein Recht auf Einsicht in einen damit zusammenhängenden Verwaltungsakt haben. Nachdem das Landesverwaltungsgericht die grundsätzliche Bedeutung der Frage hervorgehoben habe, ob in diesem Zusammenhang der Weg über das Umweltinformationsgesetz möglich ist, um Einblick in die Unterlagen aus einem Verordnungsakt zu bekommen, habe man Revision eingebracht. „Es ist für uns juristisch nicht abschließend geklärt, ob wir diese Unterlagen herausgeben dürfen oder nicht. Dafür fehlt noch die Rechtsprechung.“

Dieser Ansicht der Stadt steht allerdings auch eine Stellungnahme des Umweltministeriums in diesem Verfahren vom 1. August 2023 entgegen, das der Meinung ist, dass das Einfordern von Umweltinformationen auch in so einem Zusammenhang rechtlich zulässig ist und es sich nicht um eine missbräuchliche Verwendung handle.
“Wie ein lästiges Beiwerk”
Karin Hefel-Frener, die Geschäftsführerin der Fahrschule Frener, sagte im wpa-Gespräch, dass es nicht möglich gewesen sei, mit der Stadt eine praktikable Lösung wie etwa eine teilweise Ausnahmegenehmigung zu finden. „Das ist umso bedauerlicher, als dass unser Unternehmen mit 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seit Jahrzehnten an diesem Standort ansässig ist. Zudem gibt es in Bregenz ohnehin nur noch zwei Fahrschulen. Wir wurden rund um die Fußgängerzonen-Erweiterung wie ein lästiges Beiwerk einfach ignoriert und sind mit allen Anliegen gescheitert.“ Deshalb habe man den Rechtsweg beschritten.

Der Bregenzer Bürgermeister Michael Ritsch weist im wpa-Gespräch darauf hin, dass die Fahrschule Frener noch nie eigene Parkplätze für den Fahrschüler-Wechsel vor ihrem Gebäude gehabt habe, sondern nur von der Stadt geduldet gewisse Bereiche dafür nutzen durfte. Ritsch verweist einmal mehr darauf, dass ein Großteil der Wirtschaftstreibenden in der Bregenzer Innenstadt die Fußgängerzone begrüßen würde. Weil man sich aber der Sensibilität des Themas bewusst gewesen sei, habe man die Verordnung juristisch genauestens ausarbeiten lassen. „Damit wollten wir verhindern, dass sie rechtlich sofort wieder gekippt wird.“
“Kein Geheimpapier”
Die Entscheidung zur Revision begründet Ritsch mit einer dringenden Empfehlung seiner Rechtsabteilung. So würden in diesen Unterlagen nämlich auch viele Informationen über Personen und Unternehmen stehen, die nichts mit Frener zu tun haben. „Wir möchten wissen, ob wir wirklich rechtskonform handeln, wenn wir solche Unterlagen herausgeben.“ Sollte der Verwaltungsgerichtshof werde man dem selbstverständlich nachkommen. „Da gibt es keine Diskussion. Es ist ja kein Geheimpapier“, so Ritsch.
Günther Bitschnau/wpa