Syrischer “Foltergeneral” in Wien ab Montag vor Gericht

Am Montag startet am Wiener Landesgericht der Prozess gegen zwei frühere Vertreter des Regimes des im Dezember 2024 gestürzten syrischen Staatspräsidenten Bashar al-Assad. Ihnen werden Folter und weitere schwere Straftaten an 21 seinerzeit in Syrien inhaftierten Zivilisten vorgeworfen. Bei den Angeklagten handelt es sich um den ehemaligen Leiter der Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes sowie den früheren Leiter der Kriminalpolizei in Raqqa.
Der erstangeklagte Khaleb Al H. wurde aufgrund eines Deals mit dem israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad (Operation “White Milk”) 2015 von mehreren Beamten des mittlerweile aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) nach Österreich gebracht und später auch bei seinem Asylverfahren unterstützt. Seit Dezember 2024 sitzt er aufgrund der nun verhandlungsgegenständlichen Vorwürfe in U-Haft. Der Zweitangeklagte befindet sich dagegen auf freiem Fuß.
Völkerrecht verpflichtet Österreich zur Strafverfolgung
Der Prozess – es herrscht Film- und Fotoverbot – ist auf zumindest 13 Tage im Juni angesetzt. Im Laufe der Verhandlung werden zahlreiche Opfer aus ganz Europa und auch aus Syrien – einige gingen nach dem Fall Assads zurück in ihr Heimatland – nach Wien kommen und vor Gericht aussagen. Die Zuständigkeit des Wiener Landesgerichts für die von Nichtösterreichern mutmaßlich im Ausland begangenen Straftaten ergibt sich aus völkerrechtlichen Verträgen, die Österreich dazu verpflichten, sowie den Wohnsitzen der Angeklagten, die zuletzt in Wien gemeldet waren bzw. sind. Verjährt sind die inkriminierten Taten deswegen nicht, weil die an sich zehnjährige Verjährungsfrist durch gesetzte Ermittlungsmaßnahmen und die ersten Beschuldigteneinvernahmen gehemmt wurde.
Dem Erstangeklagten liegen die Verbrechen der Folter, der schweren Nötigung, der geschlechtlichen Nötigung und eine Vielzahl an schweren Körperverletzungen zur Last. Dem Zweitangeklagten wird schwere Körperverletzung, schwere Nötigung sowie geschlechtliche Nötigung vorgeworfen. Im Fall von anlagekonformen Schuldsprüchen drohen beiden bis zu zehn Jahre Haft.