Amoklauf an Vorarlberger Mittelschule angekündigt und Hitler verherrlicht: 17-Jähriger vor Gericht

Hausdurchsuchungen, ausgewertete Handys und Ermittlungen bis in die USA: Am Landesgericht Feldkirch musste sich heute ein Jugendlicher verantworten, der einen Amoklauf angekündigt und nationalsozialistische Inhalte verbreitet hat.
„Diese Verhandlung steht unter dem Motto ,Glück gehabt‘“, sagte Staatsanwältin Konstanze Erhart zum Auftakt eines Prozesses am Landesgericht Feldkirch, der sich um nationalsozialistische Wiederbetätigung und einen angekündigten Amoklauf drehte. Glück gehabt hätten dabei gleich mehrere Seiten. Der angeklagte Jugendliche, weil ein nicht ausgeführter Tatplan in Österreich nur unter strengen Voraussetzungen strafbar sei. Und Schüler sowie Lehrpersonen, weil die Drohungen rechtzeitig bekannt geworden seien und die angekündigte Tat nie ausgeführt wurde.
Anklagevorwurf
Auf der Anklagebank sitzt ein schmächtiger 17-Jähriger aus dem Oberland. Kapuzenpullover, Oberlippenflaum, unfrisiert. Hinter ihm die Eltern und seine Bewährungshelferin. Die Vorwürfe wiegen schwer. Der damals 14- und 15-Jährige soll zwischen 2022 und 2023 in insgesamt zwölf Fällen Adolf Hitler verherrlicht haben. Mehrfach öffentlich in sozialen Netzwerken, in Chatgruppen und gegenüber Polizeibeamten. Zudem soll er als 15-Jähriger einen Amoklauf in den USA im Internet gutgeheißen haben. Laut Staatsanwaltschaft habe ihn insbesondere das Columbine-Massaker fasziniert, bei dem zwölf Schüler, ein Lehrer und schließlich die Täter selbst starben sowie 24 weitere Menschen schwer verletzt wurden.
Minutiös geplant
Laut Erhart hatte der Angeklagte den Amoklauf minutiös geplant. Ursprünglich habe er den 20. April, Hitlers Geburtstag, als Datum ins Auge gefasst. Weil dieser Tag auf einen Samstag fiel, habe er schließlich den 30. April gewählt, den Todestag Hitlers. Damals war er 15 Jahre alt. Ermittler fanden laut Staatsanwaltschaft auch Aufzeichnungen und Pläne dazu, welche Personen bei der Tat sterben sollten.
Weil er mehreren Personen von dem geplanten Amoklauf erzählt und die Tat angekündigt haben soll, wurde der Jugendliche bereits früher wegen gefährlicher Drohung verurteilt. Dieser Vorwurf bildete auch im aktuellen Verfahren einen Teil der Anklage, stand jedoch nicht im Mittelpunkt des Prozesses.
Hausdurchsuchungen
Dass die ursprünglichen Drohungen überhaupt bekannt wurden, sei letztlich einem Mädchen zu verdanken gewesen, das sich an seine Mutter wandte. Von dort ging die Information an eine Lehrerin und schließlich zur Polizei. Die Ermittlungen nahmen daraufhin rasch Fahrt auf, dauerten aber lange. Hausdurchsuchungen wurden durchgeführt, Tagebücher und Datenträger ausgewertet, außerdem gab es langwierige Rechtshilfeersuchen in die USA und nach Irland.
Selbstgebastelte Hakenkreuz-Binde
Immer wieder soll der Jugendliche neue Social-Media-Profile angelegt haben, nachdem andere gesperrt worden waren. Selbst während eines Aufenthalts im Landeskrankenhaus Rankweil und später in der U-Haft soll es zu weiteren Vorfällen gekommen sein. Laut Anklage bastelte der damals 15-Jährige eine Hakenkreuz-Armbinde aus Papier, zeigte den Hitlergruß und verschickte Fotos davon. Auch in der Untersuchungshaft ging es mit der Hitlerverherrlichung weiter.
Sozial isoliert
Verteidiger Manuel Dietrich kündigte zu Beginn an, sein Mandant werde „reinen Tisch machen“. Die Frage nach dem Motiv sei entscheidend. Der Jugendliche habe sich den polizeilichen Einvernahmen zunächst nicht stellen können. Nach den Eröffnungsplädoyers wurde die Öffentlichkeit auf Antrag der Verteidigung ausgeschlossen. Grund dafür waren intime und höchstpersönliche Details aus dem Leben des Jugendlichen. Wie die NEUE später vom Verteidiger erfuhr, war der junge Mann in der Schule ausgegrenzt worden, habe sich sozial isoliert und in Onlineforen nach Anerkennung gesucht. Dazu seien Suizidgedanken gekommen.
“Dramatische Geschichte”
Der Vorsitzende des Geschworenengerichts, Martin Mitteregger, sprach von einer „dramatischen Geschichte“, die hinter den Taten liege. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem Jugendlichen zwar psychische Probleme, jedoch keine Einschränkung der Zurechnungsfähigkeit. Auch eine aktuelle Gefährlichkeit liege nicht mehr vor.
Einstimmer Wahrspruch
Der Wahrspruch fiel einstimmig aus. Alle Geschworenen halten den Angeklagten für schuldig. Der 17-Jährige wurde wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung, Gutheißung einer mit Strafe bedrohter Handlungen und gefährlicher Drohung verurteilt. Zur bereits bestehenden bedingten Geldstrafe wegen gefährlicher Drohung kamen nun neun Monate bedingte Haft hinzu. Zudem muss der Jugendliche wegen seiner Online-Sucht eine ambulante Beratung absolvieren. Eine unbedingte oder teilbedingte Haft hielt das Geschworenengericht für nicht erforderlich.
“Sie müssen die Kurve kratzen”
„Sie müssen die Kurve kratzen“, gab ihm Richter Mitteregger mit auf den Weg. Er müsse lernen, über Ängste und Sorgen zu sprechen. Und aufpassen, in welchen Onlinewelten er sich bewege. „Den Menschen dort geht es nicht um Wertschätzung, sondern um ihre Vernichtung”, so der Vorsitzende.
Mildernd wertete das Gericht das umfassende Geständnis, das junge Alter, die lange Verfahrensdauer und die bisherige Unbescholtenheit. Erschwerend wirkten die zahlreichen Straftaten. Eine unbedingte Haft sei derzeit aber nicht notwendig. Das Urteil ist rechtskräftig. Alle Parteien verzichteten auf Rechtsmittel.