ÖVP-Politiker wollen NGO-Rechte in UVP-Verfahren beschränken

27.07.2026 • 12:21 Uhr
ÖVP-Politiker wollen NGO-Rechte in UVP-Verfahren beschränken

Kärntens Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber (ÖVP) hat am Montag eine Neuregelung der Zulassung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) im UVP-Recht gefordert. Er will eine örtlich, zeitlich und inhaltlich eingeschränkte Zulassung für regionale NGOs, damit Verfahren schneller und Investitionen einfacher werden, hieß es vor Journalisten. Die EU fördere NGOs mit Millionen, die derzeit zu lockere Regelung führe zu einer “Standortschädigung”.

Gruber kritisiert, dass vielfach NGOs, die in anderen Bundesländern mit anderen Anliegen gegründet wurden, in Kärnten Projekte mit ihren Einsprüchen verzögern würden. Der ÖVP-Politiker nennt dies “Einspruchstourismus” und fordert eine Reform “überbordender NGO-Rechte”, die mit dem Grundgedanken, warum NGOs Verfahrensrechte eingeräumt wurden, nichts mehr zu tun habe. Beispielsweise würde “Verkehrswende Niederösterreich” den Ausbau des Klagenfurter Technologieparks “Lakesidepark” wegen einer angeblich dadurch gefährdeten Fledermausart und die Bürgerinitiative Neumarkt den Ausbau der Drautalstraße B100 bei Greifenburg bekämpfen. Bürgerinitiativen, die den 380-kV-Netzausbau in Kärnten ablehnen, haben sich dafür die Umweltorganisation “Pro Thayatal” als Partner geholt. 46 von österreichweit 69 NGOs dürfen derzeit in Kärnten Einsprüche in UVP-Verfahren machen.

EU-Recht und Aarhus-Konvention “ohne Goldplating” erfüllen

Die Anwaltskanzlei Eisenberger hat um 20.000 Euro eine Studie verfasst, wie Österreich die Aarhus-Konvention und das EU-Recht auch anders erfüllen könnte – ohne “Goldplating” (Übererfüllung, Anm.) – und sieht durchaus Möglichkeiten. Die Anerkennungskriterien sollen präzisiert und die Anerkennung befristet werden, Einsprüche sollen sachlich mit dem Zweck der NGO verknüpft werden müssen. Man will eine Mindestbestandsfrist vor der Anerkennung und die dafür notwendige Mitgliederanzahl erhöhen. Außerdem verlangen die ÖVP-Politiker, dass NGOs ihre Finanzierung offenlegen müssen, sie sehen hier ein “Geschäftsmodell”.

Die derzeitigen Regelungen stammen aus der Ära von Ex-Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne), inzwischen ist Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) zuständig. Landesrat Sebastian Schuschnig (ÖVP) sagte, er habe bei dem Anliegen die Mehrheit der Bundesländer hinter sich, es gebe auch schon einstimmige Beschlüsse der Wirtschaftslandesräte. Die ÖVP-Politiker erwarten sich von einer Novelle schnellere und billigere Verfahren und eine Erleichterung für Investitionen. Das Gutachten soll jetzt der Bundesregierung übergeben werden, dann wollen die Kärntner ÖVP-Politiker Ergebnisse einfordern.

Industriellenvereinigung befürwortet Vorstoß

Rasch reagierte die Kärntner Industriellenvereinigung auf den Vorstoß. Man begrüße die gezeigten Möglichkeiten, “Verfahren vor strategischen Verzögerungen durch ortsfremde Akteure zu schützen, ohne die Rechte der unmittelbar betroffenen Bevölkerung einzuschränken”, teilte Präsident Timo Springer mit. Wenn Vorhaben wie der Ausbau einer leistungsfähigen Infrastruktur über Jahre verzögert werden, gerate die Balance zwischen Rechtsschutz und Handlungsfähigkeit aus dem Lot.