OGH entscheidet in Causa Rasperia für Strabag

16.05.2026 • 10:25 Uhr
OGH entscheidet in Causa Rasperia für Strabag

Der Baukonzern Strabag hat vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) gegen seinen sanktionierten russischen Miteigentümer Rasperia einen Erfolg erzielt. Das berichtet “Der Standard” am Samstag. Demnach bestätigte der OGH in einem am Freitag veröffentlichten Urteil, dass die russische Firma MKAO Rasperia Trading Limited weiterhin nicht im Konzern mitreden darf. Sie sei “zu Recht von der Teilnahme an der Hauptversammlung und der Abstimmung ausgeschlossen worden”, so der OGH.

Die Strabag hatte Rasperia 2022 nicht an der außerordentlichen Hauptversammlung teilnehmen lassen, weil ihre Aktionärsrechte aufgrund von Sanktionen “eingefroren” sind. Die Russen zogen vor Gericht und der Fall landete schließlich beim OGH. Dieser rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Die Luxemburger Richter entschieden im März dann aber in einem anderen Fall, dass das sanktionsrechtliche Einfrieren von Anteilen auch zum Verlust des Teilnahme- und Stimmrechts bei Hauptversammlungen führe, wie die Strabag damals mitgeteilt und sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt gesehen hatte.

OGH verwarf Klage von Rasperia

Auch für den OGH war damit der Fall klar und das Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH wurde zurückgezogen. Der Gerichtshof wies die Beschlussanfechtungsklage der Aktionärin ab. Laut “Standard” sind mittlerweile fast alle Rechtsstreitigkeiten mit Rasperia zugunsten der Strabag beendet. Offen ist noch ein Verfahren zu der außerordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2022, erklärte eine Strabag-Sprecherin der Zeitung auf Anfrage. Aufgrund der aktuellen Entscheidungen dürfte der Konzern aber auch hier recht bekommen, hieß es weiter.

Die Strabag hat auch Dividendenzahlungen eingefroren und den Anteil von Rasperia auf unter 25 Prozent gedrückt. Wer genau hinter der Gesellschaft steht, ist unklar. Zuvor wurde sie dem Oligarchen Oleg Deripaska zugerechnet. Der als Vertrauter von Präsident Wladimir Putin geltende Geschäftsmann wurde von den USA und der EU mit Sanktionen belegt.