OGH: “Lootboxen” in Videospielen kein illegales Glücksspiel
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass sogenannte “Lootboxen” in Fußball-Simulationsspielen kein illegales Glücksspiel darstellen. “Lootboxen” sind kostenpflichtige Videospielelemente mit zufallsbasierten Belohnungen. Laut einer aktuellen OGH-Entscheidung sind “Lootboxen” im Kontext des gesamten Spiels zu bewerten. Da der Spielerfolg maßgeblich von Strategie und Taktik abhängt, liegt kein verbotenes Glücksspiel vor (6 Ob 228/24h).
Ein Kläger hatte die Rückzahlung von knapp 20.000 Euro verlangt, die er zwischen Oktober 2017 und Oktober 2021 für “Lootboxen” in einer Fußballsimulation ausgegeben hatte. Dabei dürfte es um die bekannte Computerspielreihe FIFA gehen. Über diese “Lootboxen” erwarb er virtuelle Fußballspieler, deren Auswahl durch einen zufallsabhängigen Algorithmus bestimmt wurde. Der Kläger argumentierte, es handle sich um illegales Glücksspiel, da die Spielehersteller über keine entsprechende Konzession verfügten.
Der OGH wies diese Argumentation zurück. Glücksspiel liege nur dann vor, wenn das Ergebnis ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängt. Da Taktik, Strategie und Geschicklichkeit bei der Steuerung wesentlich zum Spielerfolg beitragen, verneinte der OGH das Vorliegen von Glücksspiel.