OLG Graz erhöht Haftstrafen aus EXW-Prozess teils deutlich

14.04.2026 • 16:14 Uhr
OLG Graz erhöht Haftstrafen aus EXW-Prozess teils deutlich

Nach dem Großprozess um millionenschweren Anlagebetrug über die Kryptowährungsfirma EXW am Landesgericht Klagenfurt hat nun das Oberlandesgericht (OLG) Graz die Haftstrafen für vier Verurteilte teils deutlich erhöht. Die beiden Köpfe der Gruppierung wurden nun zu sechseinhalb beziehungsweise sechs Jahren Haft anstatt jeweils fünf Jahren verurteilt, teilte das OLG am Dienstag in einer Aussendung mit.

Ein Beitragstäter wurde nun in Graz zu drei Jahren Haft verurteilt (anstatt 30 Monaten teilbedingt), ein weiterer Beitragstäter erhielt eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, 16 Monate davon wurden ihm bedingt nachgesehen (erstinstanzlich: 18 Monate gänzlich bedingt). Das OLG Graz gab damit der Berufung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Folge. In der Urteilsbegründung verwies der Senat des OLG Graz auf die Vielzahl an Opfern, die in erheblichem Ausmaß geschädigt wurden. Die Urteile sind rechtskräftig.

20 Mio. Euro Schaden

Den Angeklagten wurde vorgeworfen, 40.000 Anleger in aller Welt um mindestens 20 Mio. Euro gebracht zu haben. Der Prozess dauerte mehr als ein Jahr, der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Claudia Bandion-Ortner verhandelte an mehr als 60 Tagen, bis im Herbst 2024 die Urteile verkündet wurden. Konkret wurden die Angeklagten wegen (gewerbsmäßig) schweren Betruges und krimineller Vereinigung verurteilt. Seit 2019 sollen die Angeklagten in unterschiedlicher Zusammensetzung in die Geschehnisse rund um das vermeintliche Kryptowährungsunternehmen EXW involviert gewesen sein. Anlegern waren mit einer neuen Kryptowährung, Immobilienprojekten oder Erlösen aus der Vermarktung von Patenten hohe Gewinne versprochen worden, die Rede war von bis zu 0,3 Prozent pro Tag. Das Geld verschwand aber spurlos.

Detail am Rande: Von dem 28-jährigen Hauptbeschuldigten fehlt nach wie vor jede Spur. Er war im vergangenen November nicht von einem Haftausgang zurückgekommen. Weil er schon einen Teil der Strafe in Untersuchungshaft verbüßt hatte, hatte er bald nach dem erstinstanzlichen Urteil eine Fußfessel bewilligt bekommen. Weil er während dieser Zeit aber gegen Auflagen verstieß, musste er wieder zurück in die Justizanstalt Klagenfurt. Dann hatte der Mann schließlich Hafturlaub bekommen, weil sein Kind auf die Welt gekommen war – seither war er nicht mehr auffindbar.