Opfer im Wiener Folter-Prozess: “Du erinnerst dich an mich”

08.06.2026 • 16:54 Uhr

Im Prozess gegen zwei ehemalige Vertreter des syrischen Assad-Regimes vor dem Landesgericht Wien haben am Montag drei mutmaßliche Opfer ausgesagt. Sie waren wegen oppositioneller Aktivitäten in Syrien inhaftiert und berichteten von schweren Misshandlungen unter Aufsicht des ehemaligen Leiters der Geheimdienstabteilung 335, Khaled Al H., und des damaligen Leiters der Kriminalpolizei in Raqqa, Moussab Abou R. Ein Zeuge sagte: “Heute sind die Rollen anders verteilt.”

“Du erinnerst dich an mich”

Den beiden Angeklagten werden Folter und weitere schwere Straftaten an inhaftierten Zivilisten vorgeworfen. Abou R. soll etwa die Folter eines damals erst 17-jährigen Opfers beaufsichtigt haben. “Ich glaube, er kann sich an mich erinnern – sogar gut”, sagte der Belastungszeuge. “Nein, ich schwöre”, entgegnete der Zweitangeklagte.

Abou R. sei innerhalb der Protestbewegung gegen das Assad-Regime berüchtigt gewesen. “Man hörte, dass er Gewalt anwendet, um Antworten zu bekommen”, schilderte der Zeuge. “Wir hatten große Angst vor ihm.” Der Zweitangeklagte habe ihm einen Finger gebrochen, indem er auf seine Hand getreten sei. Zudem habe Abou R. angeordnet, den Boden seiner Zelle mit Wasser zu fluten, und dem Zeugen mit einem Elektroschocker einen Stromschlag zu versetzen. Der Belastungszeuge sei auch gezwungen worden, auf den Knien zu kriechen. Bei einer “Abschiedsparty” sei der er dann von Wächtern dermaßen misshandelt worden, dass er “sich nicht mehr spüren” hätte können.

Insgesamt sei der Belastungszeuge viermal inhaftiert gewesen. Während dieser Zeit habe er am ganzen Körper Schläge mit Stromkabeln und Schlagstöcken, sowie mit Händen und Füßen erlitten. Darüber hinaus seien ihm Handschellen angelegt worden, bevor man ihn mithilfe eines Seils hochgezogen habe. In dieser Position habe er 24 Stunden ausharren müssen und sei wiederholt mit einem Elektroschocker misshandelt worden. Zum Beleg zeigte der Zeuge dem Richter die Narben an seinen Handgelenken.

“Ich habe bis heute Angst”

Zuvor hatten die ersten zwei mutmaßlichen Opfer ausgesagt. Der erste Belastungszeuge gab an, von Khaled Al H. persönlich verhört worden zu sein. Dabei sei er mit Elektrokabeln auf die Fußsohlen geschlagen worden. “Ich habe bis heute Angst”, sagte er. Während er sein Martyrium schilderte, blickte der Erstangeklagte reglos geradeaus. Zu Beginn seiner Aussage wandte sich der erste Zeuge an den Richter und schlug einen Bogen von Österreich nach Syrien. Beim Aufbau des syrischen Geheimdienstapparats habe der Nationalsozialist Alois Brunner, der nach Syrien geflohen war, mitgewirkt. Die Verbrechen des Assad-Regimes seien somit auch außerhalb Syriens von Bedeutung.

Folter mit “Fliegendem Teppich” angedroht

Danach schilderte der Mann seine Festnahme wegen oppositioneller Aktivitäten und die Misshandlungen während seiner Haft. Er sei 2011 in Raqqa festgenommen und mit verbundenen Augen in das Gebäude des gefürchteten Geheimdienstes gebracht worden. Sein Verhör fasste er später mit den Worten zusammen: “Es war ein Empfang”. Khaled Al H. habe ihn in seiner damaligen Funktion als Leiter der Abteilung 335 in dessen Büro verhört. Dabei habe der Angeklagte zunächst die Akte des Mannes gelesen und ihm vorgeworfen, sich über den syrischen Staat lustig zu machen. Ob ihm der Staat denn nicht gefalle, soll Khaled Al H. den Zeugen gefragt haben.

Im weiteren Verlauf sei der Belastungszeuge aufgefordert worden, seine Hose auszuziehen. Daraufhin seien ihm mit einem Elektrokabel Schläge auf die Fußsohlen versetzt worden – eine Folterpraxis, die auch während der NS-Zeit angewandt wurde. Darüber hinaus sei der Mann heftig geohrfeigt worden. Zudem habe man ihm gedroht, seine Ehefrau und seine Geschwister herzubringen. Ein im Verfahren vorgelegtes Privatgutachten diagnostizierte ihm eine posttraumatische Belastungsstörung sowie eine Depression. “Ich habe bis heute Angst”, sagte der Zeuge. Dabei vermied Khaled Al H. jeden Blickkontakt mit dem Zeugen. Vor Gericht erklärte er, er sehe diesen “zum ersten Mal in meinem Leben”.

Im Zuge des Verhörs habe Khaled Al H. zudem auf ein Folterinstrument namens “Fliegender Teppich” gezeigt. Sollte er kein Geständnis ablegen, werde dieses an ihm angewendet. Der Richter zeigte daraufhin ein Foto des Geräts. Dabei handelt es sich um ein klappbares Holzbrett, auf dem die Opfer fixiert und nach vorne sowie hinten gebeugt werden, um schwere Wirbelsäulenverletzungen zu verursachen. Ein Überlebender dieser unter dem Assad-Regime verbreiteten Foltertechnik sagte der Fachzeitschrift BMC Psychiatry: “Ich hörte, wie mein Rücken knackte”.

Zweiter Zeuge erlitt sexuelle Übergriffe

Der zweite Zeuge sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Zum Zeitpunkt seiner Festnahme im Jahr 2012 sei er erst 18 Jahre alt gewesen. Laut der APA vorliegender Anklageschrift hatte sich der damalige Schüler an Protesten gegen das Regime beteiligt. Außerdem habe er auf dem Schulgelände regimekritische Parolen auf Außenwände geschrieben, woraufhin sein Schuldirektor den Geheimdienst verständigte. Der Sicherheitsdienst sei berüchtigt dafür gewesen, Demonstrationen niederzuschlagen, sagte der Zeuge am Montag. Auch Khaled Al H. selbst sei in Raqqa weithin bekannt gewesen.

Bei einer Demonstration gegen das Assad-Regime habe der Zeuge laut Anklageschrift miterlebt, wie Geheimdienstkräfte einen Demonstranten erschossen. Im Zuge der darauffolgenden Proteste sei er schließlich selbst festgenommen worden.

Während seiner Haft hätten Wachbeamte ihn mit Schlagstöcken und Gewehrkolben am gesamten Körper geschlagen. Zudem sei ihm mit Militärstiefeln ins Gesicht getreten worden. Darüber hinaus habe man ihm Schläge gegen die Geschlechtsorgane versetzt, mit den Worten: “Dein Vater, der Hund, hat dich in die Welt gesetzt und wir werden dafür sorgen, dass du niemanden mehr in die Welt setzen wirst”. Laut einem Privatgutachten erlitt der Mann dadurch eine posttraumatische Belastungsstörung, eine Depression sowie eine sexuelle Funktionsstörung.

Die zwei Angeklagten

Khaled Al H. wurde aufgrund eines Deals mit dem israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad (Operation “White Milk”) 2015 von mehreren Beamten des mittlerweile aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) nach Österreich gebracht und später auch bei seinem Asylverfahren unterstützt. Er sitzt seit Dezember 2024 in der Justizanstalt Josefstadt. Der zweitangeklagte Metalltechniker, Moussab Abou R., befindet sich hingegen auf freiem Fuß.

Beide waren zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt unbescholten, der Zweitangeklagte hat allerdings eine Verurteilung wegen Gewalt am Arbeitsplatz vorzuweisen, was ihm im Falle eines Schuldspruchs eine Zusatzstrafe einbringen würde.