Paketsteuer ab 1. Oktober – Händler erwarten Umsatzminus

30.09.2026 • 12:52 Uhr
Paketsteuer ab 1. Oktober - Händler erwarten Umsatzminus

Die ab 1. Oktober geltende Paketsteuer wird Online-Bestellungen in Österreich spürbar verteuern. Versandhändler mit mehr als 100 Mio. Euro Umsatz müssen die Steuer in Höhe von zwei Euro pro Paket oder Bestellung bezahlen. Inklusive Umsatzsteuer sind es 2,40 Euro. Die betroffenen Unternehmen werden die Mehrkosten an die Kunden wohl weiterreichen. Die Handelsbranche lehnt die Paketabgabe ab und erwartet Umsatzrückgänge. Mehrere Händler wollen die Abgabe rechtlich bekämpfen.

16 große Online-Händler und Online-Marktplätze, die an Endverbraucher liefern, sind von der nationalen Paketsteuer betroffen. Zu den Unternehmen zählen die dominierenden Online-Handelskonzerne Amazon, Temu und Zalando, aber auch Shop-Apotheke, Ebay.at/Ebay.de, Otto, Best Secret, AliExpress, Mediamarkt, Apple, Universal, Ikea, Shein, XXXLutz und Refurbed, wie aus Umsatzschätzungen des Marktforschers EBCD hervorgeht. Betroffen von der Abgabe sind laut Handelsverband auch 4.000 österreichische Betriebe, die über große Online-Marktplätze verkaufen. Die zur Österreichischen Post gehörende Online-Handelsplattform shöpping liegt unter der 100 Mio. Euro Umsatzschwelle und positioniert sich nun als “paketsteuerfreie Alternative”.

Paketsteuer pro Bestellung oder pro Paket

Versandhändler können sich entscheiden, ob sie die Steuer pro Paket oder pro Bestellung berechnen und abführen, erklärt das Finanzministerium auf seiner Website. Wenn der Händler sich für eine Paketsteuer-Berechnung pro Bestellung entscheidet, muss ein Kunde zum Beispiel für eine Bestellung mit vier Paketen nur einmal die Abgabe von maximal 2,40 Euro zahlen. Bei Rücksendungen nach erfolgreicher Zustellung bleibt die Steuerpflicht bestehen. Eine nachträgliche Berichtigung ist laut Wirtschaftskammer ausgeschlossen. Zalando und Otto Österreich wollen bei vollständigen, zeitnahen Retouren den Kunden die Paketsteuer aber zurückerstatten, hieß es auf APA-Anfrage.

Relevant für die Frage, ob die Paketsteuer anfällt, ist neben der Umsatzschwelle auch, ob die Zustellung in einem Paket erfolgt. So ist etwa die Zustellung von Zeitungen ebenso ausgenommen wie eine Pizzabestellung. Auch die Zustellung von Lebensmitteln fällt nicht unter die neue Steuer, sofern sie nicht in einem Paket erfolgt. Große und schwere Pakete mit einem Gewicht von über 31,5 Kilogramm sind nicht von der Paketabgabe betroffen, weil sie nicht von Postdiensteanbietern zugestellt werden.

Händler bereiten rechtliche Schritte vor

Das Finanzministerium geht von einem Paketsteueraufkommen von 280 Mio. Euro pro Jahr aus. Dies soll die Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel ab 1. Juli zum Teil gegenfinanzieren. Der Handelsverband überlegt in Abstimmung mit dem europäischen Dachverband Ecommerce Europe, eine Binnenmarktbeschwerde bei der EU-Kommission einzureichen, um in weiterer Folge ein Vertragsverletzungsverfahren zu erreichen. Mehrere nicht namentlich genannte Unternehmen haben gegenüber dem Handelsverband angekündigt, rechtliche Schritte gegen die Paketsteuer einzuleiten. Otto-Österreich-Chef Harald Gutschi rechnet mit bis zu zehn Händlern, die rechtlich gegen die Paketabgabe vorgehen werden. Man werde gegen die Steuerbescheide Beschwerde einlegen, sagte Gutschi kürzlich zur APA. Der Otto-Österreich-Chef sieht keine Notwendigkeit für eine nationale Paketsteuer, um die Paketflut nach Europa einzudämmen, weil die EU nun mit zehnjähriger Verspätung gehandelt habe. Ab Anfang Juli wird ein EU-Pauschalzoll in Höhe von drei Euro für Artikel aus Drittstaaten und ab November eine EU-Handling-Fee von zwei Euro pro Artikel eingehoben.