“Pickerl”-Pflicht für Lenker vom Parlament gelockert

06.07.2026 • 17:26 Uhr
"Pickerl"-Pflicht für Lenker vom Parlament gelockert

Besitzer von Kraftfahrzeugen müssen künftig seltener zur “Pickerl”-Kontrolle. Der Nationalrat hat am Montagnachmittag gegen die Stimmen der Grünen eine deutliche Ausdehnung der Prüf-Intervalle beschlossen. Erstmals nach der Zulassung muss man sich nunmehr nach vier statt wie bisher nach drei Jahren um ein neues “Pickerl” bemühen. Ukrainische Fahrzeuge werden mit der Novelle österreichischen gleichgestellt, womit die günstigeren Regeln für Vertriebene fallen.

Für das “Pickerl” galt bisher, dass man erstmals nach der Zulassung nach drei Jahren zur Überprüfung muss, dann wieder nach zwei Jahren und danach jährlich. Nunmehr werden die Intervalle ausgedehnt auf 4:2:2:1. Das heißt, dass man erst nach acht Jahren jährlich prüfen lassen muss statt wie aktuell nach fünf.

Grüne fürchten um Verkehrssicherheit

Skeptisch sah die Neuregelung die Grünen-Abgeordnete Elisabeth Götze. Sie befürchtet, dass durch die längeren Intervalle sicherheitsrelevante Mängel zu spät erkannt würden. Schließlich weise nach drei Jahren fast ein Fünftel der Fahrzeuge schwere Mängel auf.

Infrastrukturminister Peter Hanke (SPÖ) sieht hingegen eine Entlastung der Bürger, ohne Abstriche bei der Verkehrssicherheit zu machen. Hunderttausende Menschen würden entlastet, freute sich NEOS-Mandatar Janos Juvan. Für den freiheitlichen Abgeordneten Christofer Ranzmaier stellt sich nur die Frage, warum man solch eine Novelle nicht früher umgesetzt habe.

Was die FPÖ an der Gesetzesänderung am ehesten stört, ist, dass die Gleichstellung der Fahrzeuge der ukrainischen Vertriebenen mit einer langen Übergangszeit von einem Jahr versehen wurde.

Gleiche Regeln für ukrainische Wagen

Dass diese künftig den gleichen Regelungen unterliegen wie jene österreichischer Lenker, war unter allen Fraktionen unumstritten. Es sei klar gewesen, dass es nach Ausbruch des Kriegs Sonderregelungen gebraucht habe. Nun müsse man aber auch die Sicherheit der ukrainischen Fahrzeuge sicher stellen, meinte VP-Verkehrssprecher Joachim Schnabel.

Konkret müssen die ukrainischen Wagen künftig zugelassen werden. Darüber hinaus gilt die normale “Pickerl”-Pflicht und müssen Normverbrauchsabgabe und motorbezogene Versicherungssteuer entrichtet werden.