Polizeiexperte zum Einsatz in Ludesch: “Auf den ersten Blick nicht verhältnismäßig”

Menschenrechtler Philipp Sonderegger hat sich das Video des umstrittenen Polizeieinsatzes in Ludesch angesehen. Im Gespräch mit der NEUE am Sonntag erklärt er, warum er das Vorgehen der Beamten kritisch sieht und welche Fragen nun geklärt werden müssen.
Auch mehr als zwei Wochen nach dem umstrittenen Polizeieinsatz in Ludesch beschäftigen die Aufnahmen die Öffentlichkeit. Die Ermittlungen laufen, die Debatte über die Verhältnismäßigkeit der Amtshandlung hält an. Die NEUE am Sonntag hat deshalb mit dem Menschenrechtsexperten Philipp Sonderegger über den Fall gesprochen. Der gebürtige Vorarlberger beobachtet seit vielen Jahren Polizeieinsätze, sitzt unter anderem im Menschenrechtsbeirat der Volksanwaltschaft sowie im Beirat der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) und beschäftigt sich mit Fragen der Polizeigewalt und staatlichen Kontrolle.
Schon beim ersten Ansehen des Videos habe ihn das Vorgehen der Polizisten stutzig gemacht. „Insbesondere das Verhalten des männlichen Beamten ist schon sehr intensiv“, sagt Sonderegger. Sowohl das Schneidemanöver mit dem Auto als auch das Zu-Boden-Bringen wirkten auf den ersten Blick problematisch. Für eine abschließende Bewertung sei das Video allein jedoch nicht ausreichend. „Das kann man so schwer beurteilen, da muss man sehr viel mehr wissen.“
Maßgeblich ist die Frage, ob das polizeiliche Handeln verhältnismäßig war. Zwar müsse die Polizei einschreiten, wenn jemand eine Verwaltungsübertretung begehe. Daraus folge aber nicht automatisch, dass jedes Mittel zulässig sei. Entscheidend sei vielmehr, ob das gewählte Vorgehen tatsächlich notwendig war oder ob ein weniger eingriffsintensives Vorgehen möglich gewesen wäre. Um das beurteilen zu können, brauche es jedoch deutlich mehr Informationen. Wie schnell waren die Fahrzeuge unterwegs? Gab es tatsächlich eine Berührung? Wie groß war das Verletzungsrisiko? Erst wenn diese Fragen beantwortet seien, lasse sich die Rechtmäßigkeit des Einsatzes beurteilen.
Ermittlungen laufen, Polizist weiter im Dienst
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat nach einem umstrittenen Polizeieinsatz in Ludesch ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung unter Ausnützung einer Amtsstellung eingeleitet. Das Verfahren richtet sich derzeit gegen eine Person, bestätigte Sprecherin Karin Dragosits der NEUE.
Untersucht wird der Vorfall von der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM). Sie ist im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) angesiedelt und organisatorisch sowie weisungstechnisch von den Landespolizeidirektionen getrennt.
Nach Angaben des Innenministeriums dauert die Bearbeitung von Misshandlungsvorwürfen im Durchschnitt mehrere Monate. Die tatsächliche Dauer hänge unter anderem von der Zahl der Zeugen, gesetzlichen Fristen und der Komplexität des Einzelfalls ab. Ein Zeitrahmen für das laufende Verfahren könne daher nicht genannt werden. Der betreffende Beamte ist laut Polizei im Dienst, es gilt die Unschuldsvermutung.
Gegenstand der Ermittlungen ist eine Amtshandlung vom 18. Juni in Ludesch. Wie die Polizei einen Tag später vermeldete, war ein 15-jähriger Mopedlenker ohne Kennzeichen unterwegs und entzog sich einer Anhaltung. Die Flucht führte über ein Feld, wo ihn eine Zivilstreife schließlich stoppte. Zu einer Berührung zwischen Polizeifahrzeug und Moped sei es dabei nicht gekommen.
Ein Video der Amtshandlung, das sich in den sozialen Medien verbreitet hat, zeigt auch den weiteren Verlauf. Nachdem zwei Personen aus dem Zivilfahrzeug ausgestiegen sind, bleibt eine Beamtin zunächst neben dem Fahrzeug stehen. Der Jugendliche nimmt seinen Helm ab und hebt kurzzeitig die Hände. Im nächsten Moment bringt ihn der Beamte, der den Wagen gelenkt hat, zu Boden.
Das Video erweckt den Eindruck eines heftigen Zugriffs. Was sich dabei genau abgespielt hat und ob der Beamte den Jugendlichen geschlagen hat, lässt sich anhand der Aufnahmen jedoch nicht eindeutig feststellen. Die Landespolizeidirektion erklärte, ein Beamter habe den Jugendlichen mit Körperkraft zu Boden gebracht. Anschließend sei seine Identität festgestellt worden. Danach habe sich der 15-Jährige kooperativ verhalten. Er wurde wegen mehrerer Verwaltungsübertretungen bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz angezeigt. Jörg Stadler
Handlungsspielraum
Kritisch bewertet der Menschenrechtsexperte auch den Moment nach dem Sturz. Auf den Aufnahmen wirke es so, als habe der Jugendliche bereits kooperiert. „Da wäre es wahrscheinlich möglich gewesen, einfach die Identität festzustellen oder eine Festnahme auszusprechen“, sagt Sonderegger. Sollte tatsächlich keine Gefahr von dem Jugendlichen ausgegangen sein, erscheine das Vorgehen des Beamten „auf den ersten Blick unverhältnismäßig“. Gleichzeitig betont er auch hier, dass das Video keine abschließende Bewertung zulasse.
„Die Polizei muss einschreiten, aber sie darf es eben nicht zu jedem Preis machen.“
Philipp Sonderegger
Der Fall zeigt wie anspruchsvoll Polizeiarbeit sein kann. Anders als etwa Piloten könnten Polizistinnen und Polizisten nicht nach Checklisten handeln, erklärt Sonderegger. Jede Lage müsse innerhalb weniger Sekunden eingeschätzt werden. Gerade deshalb spiele der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine zentrale Rolle. „Er gibt den Einsatzkräften einen großen Handlungsspielraum, verlangt aber zugleich ein hohes Maß an Verantwortung.“
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“Eine Polizei, die ordentlich draufhaut”
Im europäischen Vergleich zähle Österreich zu den menschenrechtsorientierten Polizeien, weiß der Experte. Sonderegger beobachtet jedoch auch problematische Entwicklungen. „Es gibt Kräfte in der Polizei und in der Gesellschaft, die lieber eine martialische Polizei hätten, eine, die ordentlich draufhaut.“ Als Beispiele nennt er die zunehmend schwere Schutzausrüstung oder Sturmgewehre in Streifenfahrzeugen. Gleichzeitig gebe es mit dem Community Policing auch gegenteilige Entwicklungen. Ziel sei dabei eine Polizei, die im Alltag ansprechbar bleibe und Konflikte möglichst früh entschärfen soll.
Ermittlungs- und Beschwerdestelle
Polizeiarbeit kritisch zu begleiten, gehört für Sonderegger zu einer demokratischen Gesellschaft. „Die Polizei soll das Gewaltmonopol haben. Sie soll Konflikte schlichten. Aber wir haben die Aufgabe, ihr dabei auf die Finger zu schauen, dass sie das nicht überschießend macht.“ Ein Instrument dieser Kontrolle ist die Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM), die den Vorfall nun untersucht. Diese sei „ein Stück weit unabhängiger als die gewöhnliche Kriminalpolizei“, sagt Sonderegger. Die Stelle sei zwar im Innenministerium angesiedelt, gehöre aber nicht zur Polizei. „Das macht schon einen gravierenden Unterschied, aber es ist noch keine komplette Unabhängigkeit.“ Sonderegger selbst sitzt im Beirat der EBM. Dieser überprüfe allerdings keine einzelnen Verfahren, sondern beobachte strukturelle Entwicklungen und spreche Empfehlungen aus.
Bei der EBM gehen jährlich rund 500 bis 550 Vorwürfe gegen Polizeibedienstete ein. Das seien mehr als noch vor der Einrichtung der Stelle. Tatsächlich kommt es aber nur in wenigen Fällen überhaupt zu Gerichtsverfahren. „Es hat in den letzten Jahren nie mehr als eine Handvoll Strafprozesse gegen Polizistinnen gegeben“, weiß der Experte. Aus menschenrechtlicher Sicht sei vor allem entscheidend, dass Vorwürfe unabhängig, gründlich und transparent untersucht würden. Auf die Frage, ob Polizistinnen und Polizisten heute häufiger mit Aggressionen und Gewalt konfrontiert seien, antwortet Sonderegger mit einem vorsichtigen Ja. Er halte diese Entwicklung grundsätzlich für plausibel. Wissenschaftlich sei die Datenlage in Österreich allerdings dünn. Aus Deutschland gebe es Hinweise, dass zumindest ein Teil des Anstiegs auf eine höhere Anzeigebereitschaft zurückzuführen sei.
Zur PERSON
Philipp Sonderegger (52) ist Menschenrechtsexperte und systemischer Berater. Sein Spezialgebiet: Er beobachtet das Vorgehen der Polizei bei Versammlungen – im Auftrag einer NGO oder selbständig. Seine Erfahrungen bringt er in diversen Gremien vor. Er ist vertreten im Menschenrechtsbeirat der Volksanwaltschaft, im Beirat der Ermittlungs- und Beschwerdestelle (EBM) sowie im Zivilgesellschaftlichen Dialoggremium (ZDG) des Innenministeriums. Sonderegger hat Soziologie und Politikwissenschaft studiert. Er war Geschäftsführer bei SOS Mitmensch.