Polizei setzt bei Radweg-Verbot für E-Mopeds auf Information

Ab 1. Oktober dürfen E-Mopeds in Österreich nicht mehr auf Radwegen fahren, sondern müssen auf die Fahrbahn wechseln. Die Wiener Polizei sieht in der Neuregelung einen Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit und einer klareren Zuordnung der unterschiedlichen Verkehrsmittel. Gerade in der Anfangsphase werde man auf “Information und Aufklärung setzen”, hieß es gegenüber der APA. Eine Übergangsfrist, in der ausschließlich abgemahnt wird, ist jedoch nicht vorgesehen.
“Werden die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Weiterfahrt untersagt und Anzeige erstattet werden”, betonte die Polizei. Die konkrete Strafhöhe hängt vom jeweiligen Verstoß und den Umständen des Einzelfalls ab. Für Übertretungen des Kraftfahrgesetzes (KFG) ist grundsätzlich ein Strafrahmen von bis zu 10.000 Euro vorgesehen. Daraus folgt laut Polizei nicht, dass bei jedem Verstoß automatisch dieser Betrag verhängt wird. Die konkrete Strafe wird von der zuständigen Behörde im jeweiligen Verwaltungsstrafverfahren festgesetzt. “Unser Ziel ist es, die neuen Bestimmungen verständlich zu vermitteln und damit für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen”, teilte die Wiener Polizei mit.
Künftig sollen E-Mopeds dort unterwegs sein, wo es ihrer rechtlichen Einstufung entspricht, so die Exekutive. Noch prägen die Fahrzeuge, die in Wien großteils von Essenslieferanten genutzt werden, die Radwege der Bundeshauptstadt. Auf manchen ist statt eines Nummernschilds der Slogan “Ich bin ein Fahrrad” angebracht. Damit ist Donnerstag Schluss. Für E-Mopeds gelten dann unter anderem Zulassungs-, Kennzeichen- und Versicherungspflicht. Lenkerinnen und Lenker benötigen eine entsprechende Lenkberechtigung, zudem besteht Helmpflicht.
ÖAMTC: 20.000 Privatpersonen betroffen
Von der Neuregelung betroffen sind laut Einschätzung des ÖAMTC sowohl gewerbliche Nutzerinnen und Nutzer als auch zahlreiche Privatpersonen. “Im städtischen Bereich geht es vorrangig um die Lieferdienste, die, wie bereits angekündigt, auf E-Bikes und andere Fahrzeuge ausweichen wollen. Aber auch viele ältere Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität nutzen E-Mopeds für ihre Alltagswege”, betonte ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer zuletzt.
Der ÖAMTC geht österreichweit von mindestens 20.000 privaten Nutzerinnen und Nutzern aus, deren Fahrzeuge der Klasse L1e-B durch die neuen Vorgaben praktisch wertlos werden könnten. Laut dem Club gibt es in vielen Fällen keine praktikable Möglichkeit, die neuen Anforderungen zu erfüllen und kurzfristig eine Zulassung zu erhalten.
Kostenlose Entsorgung in Wien
Für E-Mopeds, die ab 1. Oktober 2026 nicht mehr typisiert werden können, bestehen in Wien kostenlose Entsorgungsmöglichkeiten. E-Mopeds fallen wie E-Scooter unter die Kategorie der Elektroaltgeräte. Die Entsorgung ist in der Elektroaltgeräteverordnung geregelt.
Nicht mehr fahrtüchtige E-Mopeds können von Privathaushalten wie andere nicht mehr gebrauchsfähige Waren auf den Wiener Mistplätzen abgegeben werden. Bei der Abgabe soll die Batterie beziehungsweise der Akku zuvor ausgebaut werden. Das Fahrzeug ist mit Schlüssel zu übergeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wien – Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48) – kümmern sich um die fachgerechte Entsorgung von Batterie und Fahrzeug.
Rückgabe beim Händler
Eine weitere Möglichkeit ist die Rückgabe beim Händler im Zuge der Anschaffung eines neuen Fahrzeugs. Bei gewerblicher Nutzung können die E-Mopeds in der Abfallbehandlungsanlage Rinter abgegeben werden. Dort wird ein Entsorgungsnachweis ausgestellt.
Fahrtüchtige E-Mopeds, die der Stadt Wien kostenlos überlassen werden, sollen nach Angaben der Stadt einem Weiterverkauf zugeführt werden. Denkbar sei etwa eine Versteigerung über das Dorotheum, wie dies bereits bei noch fahrtüchtigen Fahrzeugen aus dem Fuhrpark der Stadt Wien praktiziert werde, hieß es von der MA 48 auf APA-Anfrage.
Desolate und illegal im öffentlichen Raum abgestellte E-Mopeds werden von der Stadt Wien auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO) entfernt. Dies diene der Erhaltung der Verkehrssicherheit und der Wahrung des Stadtbildes. Verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge würden wie bisher sofort entfernt, wurde betont.