Prozess nach Messerangriff auf Jugendliche in Wiener Park

Am helllichten Tag sind im vergangenen Frühjahr zwei Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren im Esterhazypark in Wien-Mariahilf niedergestochen worden. Sie hatten die Bitte eines 18-Jährigen nicht erfüllt, der sie zunächst um Geld und dann um Zigaretten gefragt hatte. Darauf wurde der abgewiesene Iraker handgreiflich. Als sich die Burschen wehrten, zog er ein Klappmesser und stach zu. Am Dienstag stand er wegen versuchten Mordes und versuchten Raubes vor Gericht.
Die beiden Opfer – sie stammen jeweils aus der Ukraine und waren mit ihren Müttern nach dem russischen Überfall auf ihre Heimat nach Österreich geflüchtet – wurden jeweils am Oberschenkel verletzt. Beim 16-Jährigen ging der Stich in die Innenseite und verfehlte nur knapp die Schlagader, weshalb der Staatsanwalt in diesem Fall den Tatbestand des versuchten Mordes erfüllt sah. Wer in diese Region steche, handle mit bedingtem Tötungsvorsatz, führte der Ankläger am Landesgericht aus: “Wenn die Schlagader getroffen wird, verblutet man ziemlich schnell, wenn man nicht rasch Hilfe bekommt.”
Der Gerichtsmediziner Christian Reiter stützte bei seinen gutachterlichen Erörterungen diesen Standpunkt: “Das war eine Vorgangsweise, bei der mit dem Eintritt einer lebensbedrohlichen Verletzung gerechnet werden muss.” Der 16-Jährige habe Glück gehabt und sei nicht schwer verletzt worden, sagte Reiter.
Angeklagter nicht geständig
Der Angeklagte bestritt den Tötungsvorsatz und den Vorwurf, er habe den Jugendlichen am 10. April 2026 mit Gewalt Geld bzw. Wertsachen abnehmen wollen, als er nichts bekam: “Ich hab’ früher Einbrüche gemacht. Das kann ich. Aber ich kann nicht einfach einen Menschen ausrauben. Das Herz dafür habe ich nicht.” Er könne sich nicht mehr genau erinnern, was vorgefallen sei, da er aufgrund des Konsums illegaler Substanzen beeinträchtigt war: “Dummerweise hatte ich ein Messer dabei.” Er habe wohl “die Panik bekommen, zusammengeschlagen zu werden” und “zugestochen, ohne nachzudenken”.
Diese Verantwortung erschien insofern weit hergeholt, als der 16-Jährige, den er zunächst niederstach, bei einer Größe von 1,70 Metern 50 Kilogramm wiegt, wie der vorsitzende Richter direkt vom Zeugen erfragte. “Ich bin der Meinung, dass er auf meinen Bauch gezielt hat”, schilderte der Jugendliche den Geschworenen. Er habe, nachdem ihn der Angeklagte zunächst per Faustschlag zu Boden befördert hatte, sich gerade noch wegdrehen können. Wie der Bursch angab, bewirkte die Stichwunde mehrwöchige anhaltende Schmerzen beim Gehen: “Und ich schlafe schlecht und bin unruhig, wenn ich rausgehe.”
Der 17-jährige Freund des Burschen wurde am Unterschenkel und im Gesäßbereich verletzt. Der Angeklagte versetzte diesem Jugendlichen auch noch Fußtritte. Passanten, die die Szenen mitbekamen, verständigten die Polizei, der Iraker konnte noch in Tatortnähe festgenommen werden.
Justiz hatte dem Angeklagten “Therapie statt Strafe” gewährt
Der Iraker war im Sommer 2025 am Landesgericht wegen Suchtmitteldelikten und Einbruchsdiebstählen zu einer zweijährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Um von seiner eigenen Sucht loszukommen, wurde ihm von der Justiz nach dem Motto “Therapie statt Strafe” die Haftstrafe vorerst erlassen. Er durfte in einer Einrichtung ein Programm gegen seine Abhängigkeit von verbotenen Substanzen absolvieren. Er brach allerdings nach elf Tagen die Therapie ab. “Es hat mir dort nicht gefallen. Ich hab’ mich mit diesen Leuten nicht verstanden”, erklärte er dazu auf Befragen des Richters. Er habe sich eine neue Einrichtung suchen wollen, sei dann aber “leider festgenommen” worden.