Drei bzw. zweieinhalb Jahre Haft für brutale Racheaktion

23.06.2026 • 18:05 Uhr

Am Landesgericht ist am Dienstagabend der Prozess um einen brutalen Übergriff auf drei Jugendliche am 6. Oktober 2025 in Wien-Donaustadt zu Ende gegangen. Die beiden 18- jährigen Haupttäter wurden zu drei bzw. zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Die Sanktionen wurden als Zusatzstrafe ausgesprochen – es war auf vorangegangene Verurteilungen wegen terroristischer Vereinigung zu 18 bzw. neun Monaten Bedacht zu nehmen.

Neun weitere mitangeklagte Jugendliche fassten Haftstrafen zwischen sechs Monaten bedingt und 30 Monaten teilbedingt aus. Der Vater eines der Burschen wurde zur Gänze von den wider ihn erhobenen Vorwürfen freigesprochen. Sämtliche Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.

Reges Publikuminteresse

Das Ganze war eine Racheaktion: Am 5. Oktober 2025 waren die Väter von zwei Angeklagten von einem der späteren Opfer verprügelt worden. Das weckte Revanchegelüste, denen die elf Jugendlichen freien Lauf ließen. Der Schwurgerichtssaal bot nicht ausreichend Sitzplätze für das an der Verhandlung interessierte Publikum. Zahlreiche Bekannte der angeklagten Jugendlichen wollten der Verhandlung beiwohnen, wurden aber mangels Sitzgelegenheiten abgewiesen. Sie belagerten darauf in einer Art Menschentraube den Eingangsbereich zum Saal. In diesem mussten Medienschaffende in den letzten Stuhlreihen Platz nehmen, weil Angehörige bzw. Vertraute der Beschuldigten die vorderen Plätze okkupierten.

Die Verhandlung wurde einmal mehr von Bohrmaschinenlärm und enervierend klopfendem Gehämmer begleitet bzw. überlagert. Die ans Gerichtsgebäude angrenzende Justizanstalt (JA) Josefstadt wird bekanntlich bei laufendem Betrieb saniert.

Auf der Anklagebank nahmen einer der Väter und elf Jugendliche Platz, darunter der Sohn des 56-Jährigen. Die Gruppe kannte einander, zum Teil waren sie miteinander verwandt, liiert oder befreundet. Sie sollen laut Staatsanwalt für brutale Übergriffe bekannt sein, die sie filmen und die Aufnahmen dann untereinander austauschen.

Öffentlichkeit ausgeschlossen

Die Videos, die von der an Brutalität und Empathielosigkeit getragenen Gewalttat angefertigt und abgespeichert wurden, wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgespielt. Dabei kam es dem Vernehmen nach zu technischen Schwierigkeiten, weil das Internet zusammenbrach. Zehn Minuten verstrichen, ehe die Versorgung wiederhergestellt war. Im Anschluss wurden die Opfer als Zeugen befragt. Die Öffentlichkeit blieb währenddessen ausgeschlossen.

Prozessbeteiligter und Pressevertreter nicht mehr in Saal gelassen

Nachdem die Einvernahmen abgeschlossen waren, öffnete sich wieder die Tür zum Verhandlungssaal. Sogleich strömte eine Traube an Jugendlichen ins Innere und stürmte die freien Sitzplätze. Als alle Stühle belegt waren, wurde niemand mehr in den Saal gelassen. Das betraf gleichermaßen Prozessbeteiligte und Pressevertreter. Ein abgewiesener Vater eines Jugendlichen tat lautstark seinen Unmut kund, was ihm abgesehen von einer Maßregelung nichts brachte.

Dass die Strafjustiz nicht in der Lage ist, bei regem Publikumsandrang bei der Vergabe von Sitzgelegenheiten Vernunft walten zu lassen, nimmt wunder. So werden neuerdings Verfahrensmanagerinnen und -manager entgeltlich beschäftigt, die an sich ein Auge darauf haben sollten, dass zumindest die Eltern minderjähriger Angeklagter oder Zeugen an Verhandlungen teilnehmen können und diesen nicht Freundinnen und Freunden von beschuldigten Jugendlichen vorgezogen werden.

Den inkriminierten Übergriffen vorangegangen war eine Auseinandersetzung bei einer U-Bahn-Station am 5. Oktober 2025. Die Väter und ein weiterer Freund gerieten nach reichlichem Alkoholkonsum mit drei Jugendlichen in Streit, weil sich die Älteren über das E-Scooter-Fahren der Jüngeren geärgert hatten. Zunächst war der Konflikt geklärt, allerdings kamen weitere Jugendliche hinzu und dann geriet die Situation außer Kontrolle. Einer der Väter wurde geschlagen und über die Stufen zur U-Bahn-Station geschubst. Am Ende blieb er mit einem Rippen- und Nasenbruch liegen.

An den Verletzungen Schuld war allerdings nur eines der drei späteren Opfer. Dazu läuft ein eigenes Verfahren. Die beiden anderen waren bei dem Übergriff lediglich Zeugen.

18-Jähriger war auf Rache aus

Der 56-Jährige musste ins Spital eingeliefert werden. Laut Anklage war sein 18-jähriger Sohn so erzürnt über die Prügel für seinen Vater, dass er seinen besten Freund, ebenfalls 18, gebeten hat, dass er für ihn Rache ausüben solle, als die drei Burschen am nächsten Tag erneut in der Gegend mit ihren E-Scootern gesichtet wurden. Dazu gingen der Freund des 18-Jährigen, dem auch ein Video des Übergriffs auf die Väter zugespielt wurde, und acht weitere Jugendliche – der Jüngste war erst 14 Jahre alt – auf die drei am Wonkaplatz los. Mit dabei war auch die damals schwangere Freundin des 18-jährigen Freundes. Jener Bursche, der den Vater über die Stiegen gestoßen haben soll, wurde ebenfalls über Treppen geschubst. Danach prügelte man so lange auf ihn ein, bis er bewusstlos liegen blieb. Dabei sollen den unmittelbaren Tätern über Videocall Anweisungen erteilt worden sein.

Danach ging die Gruppe auf die beiden anderen Burschen los, die bei der Prügelattacke auf den Vater nur Zeugen waren, mit ihren Fäusten und Füßen los. Am Ende hinzugekommen war der Erstangeklagte, ein ebenfalls 18-Jähriger, den die anderen als “Psycho” bezeichnen, weil bei ihm Gewaltsituationen stets eskalieren würden. Er soll dafür verantwortlich sein, dass sich eines der Opfer ausziehen musste und schwer sexuell missbraucht wurde.

Vater bedankte sich

Sämtliche Geschehnisse wurden auf Videos aufgenommen. Dabei feuerten sich die Mitglieder der Gruppe gegenseitig an, es wurde gelacht und gejohlt. Der 56-jährige Vater war deshalb mitangeklagt, weil er sich im Anschluss der Tat bei den Jugendlichen per Video bedankt hatte, dass sie so gut auf “einen alten Mann” aufpassen. “Spitze”, bemerkte er.

Vier Angeklagte wurden aus der Haft vorgeführt. Zwei von ihnen standen bereits wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation vor Gericht. Laut Staatsanwalt wird ihnen eine “Affinität zum IS” angelastet. So habe der gebürtige Österreicher seiner schwangeren Freundin – auch eine gebürtige Wienerin – in einem Video den Niqab anziehen lassen.