Lokal

Mann drohte damit, das AMS in Bregenz anzuzünden

23.06.2026 • 11:52 Uhr
Mann drohte damit, das AMS in Bregenz anzuzünden
Prozess in Feldkirch.NEUE

Ein Mann soll Mitarbeitern des AMS Bregenz mit einer Brandstiftung gedroht haben, nachdem seine Einstellungszusage nicht mehr akzeptiert worden war. So lautet das Urteil.

Mit deutlicher Verspätung hat am Dienstag ein Prozess am Landesgericht Feldkirch begonnen. Der Angeklagte war unentschuldigt nicht erschienen und musste von der Polizei vorgeführt werden. Auslöser des Verfahrens war ein Gespräch im AMS Bregenz. Eine Einstellungszusage des Mannes war mehrfach verschoben worden und wurde schließlich nicht mehr akzeptiert. Laut Strafantrag verlor der Angeklagte daraufhin die Beherrschung. Sollte seine Notstandshilfe gesperrt werden, werde er das AMS Bregenz anzünden, soll er den Mitarbeitern gedroht haben.

Anzeigen statt anzünden?

Vor Gericht bestritt der Mann den Vorwurf. Er habe lediglich angekündigt, das AMS anzuzeigen, weil dort die Arbeit nicht richtig gemacht werde. Tatsächlich eingebracht habe er eine solche Anzeige später allerdings nicht. Die zuständige AMS-Mitarbeiterin blieb bei ihrer Darstellung. Der Angeklagte sei während des Gesprächs immer aufgebrachter geworden. „Er hat mich nicht ausreden lassen, wurde immer lauter und hat am Schluss gesagt, dass er das AMS Bregenz anzünden wird“, schilderte die Zeugin. Drohungen müssten an den Sicherheitsbeauftragten gemeldet werden. Dass der Angeklagte auch davon gesprochen habe, das AMS anzuzeigen, könne sie nicht ausschließen. „Ich glaube, das hat er ebenfalls gesagt.“

Missverständnis?

Ein Kollege, der zum Gespräch hinzugezogen worden war, bestätigte die Vorwürfe. Beim genauen Wortlaut erinnerte er sich allerdings anders. Nach seiner Wahrnehmung habe der Angeklagte gesagt, er werde „das Haus anzünden“. Die Verteidigung sah darin einen Widerspruch. Der Angeklagte sei verärgert gewesen und habe nicht alles verstanden. Möglicherweise sei wegen seines Akzents aus „anzeigen“ ein „anzünden“ geworden.

Richterin Verena Wackerle schenkte den beiden AMS-Mitarbeitern Glauben. Die Aussagen seien in den entscheidenden Punkten stimmig. „Ich habe keinen Zweifel, dass die Zeugen richtig ausgesagt haben“, sagte die Richterin. Für eine Verwechslung zwischen „anzeigen“ und „anzünden“ gebe es keinen Anhaltspunkt. Ebenso wenig sei erkennbar, weshalb die Mitarbeiter den Angeklagten zu Unrecht belasten sollten.

Verurteilt

In ihrer Urteilsbegründung fand Wackerle deutliche Worte. „Sie glauben, Ihnen gehört die Welt. Sie kommen nach Österreich und genießen alle Vorteile.“ Würden sich alle so verhalten, „wäre der Sozialstaat schon lange an die Wand gefahren“. Der Mann wurde wegen versuchter schwerer Nötigung schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte sechs Monate bedingte Haft sowie eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Euro. Insgesamt muss der Angeklagte, der mittlerweile rund 2700 Euro monatlich verdient, 5400 Euro zu bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.