Landestheater: Erste Reaktion von Stephanie Gräve auf die Kündigung

Nach der Trennung von der Intendantin soll rasch eine interimistische Leitung bestellt werden. Gegenüber der NEUE zeigt sie gemischte Gefühle.
Die Vorarlberger Kulturhäuser Betriebsgesellschaft (KuGes) beendet die Zusammenarbeit mit Landestheater-Intendantin Stephanie Gräve vorzeitig. Das gab die Gesellschaft am Dienstag bekannt. Als Grund nennt der Aufsichtsrat die „nachhaltige Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses“ zwischen Gräve, Geschäftsführung und Eigentümervertretung.
Stephanie Gräve reagierte am Dienstag mit Bedauern. „Ich bin sehr traurig über diese Entwicklung und kann die Begründungen der einzelnen Schritte nach wie vor nicht nachvollziehen“, erklärte sie gegenüber der NEUE. Zugleich verspüre sie aber auch Erleichterung. Ihre Freistellung sei unter dem Vorbehalt einer fristlosen Entlassung erfolgt. „Das hätte vor einem Arbeitsgericht wohl keinen Bestand gehabt, hat mir aber große Sorgen bereitet. So habe ich nun zumindest eine gewisse Planungssicherheit.“
Welle der Kritik
Die Entscheidung markiert den vorläufigen Schlusspunkt eines Konflikts, der spätestens im März öffentlich sichtbar wurde. Damals gab die KuGes bekannt, den Vertrag der seit 2018 amtierenden Intendantin nicht über die Spielzeit 2027/28 hinaus zu verlängern. Die Kommunikation dieser Entscheidung sorgte in der Vorarlberger Kulturszene, bei der Landtagsopposition sowie bei den Intendantinnen und Intendanten österreichischer Landes- und Städtetheater für Kritik. Gräve selbst hätte bis 2030 weitermachen wollen.
Vorwurf Urkundenfälschung
Im Mai eskalierte die Situation weiter. Gräve erstattete Anzeige gegen KuGes-Geschäftsführerin Monika Wagner wegen des Vorwurfs der Urkundenfälschung. Wagner soll bei einer Vertragserstellung die digitale Unterschrift der Intendantin verwendet haben. Die KuGes stellte Gräve daraufhin mit sofortiger Wirkung frei und begründete dies mit der fehlenden Vertrauensbasis für eine weitere Zusammenarbeit. Gleichzeitig sprach der Aufsichtsrat Wagner ausdrücklich sein Vertrauen aus.
Anfang Juni stellte die Staatsanwaltschaft Feldkirch die Ermittlungen gegen Wagner ein. Ein Vorsatz sei nicht nachweisbar, ein unbeabsichtigtes Versehen könne nicht ausgeschlossen werden. Wenige Wochen später folgt nun die Kündigung. In der Aussendung der KuGes wird fälschlicherweise behauptet, dass die Freistellung erst mit dem Ende der Ermittlungen erfolgte.
Ein Jahr Kündigungsfrist
Der Aufsichtsrat habe die Kündigung einstimmig beschlossen, um den Mitarbeitenden noch vor Ende der Spielzeit Sicherheit und Perspektive zu geben. Gleichzeitig würdigte Aufsichtsratsvorsitzende und Kulturlandesrätin Barbara Schöbi-Fink die künstlerische Arbeit Gräves und ihre Impulse für das Haus. Bedingt durch eine einjährige Kündigungsfrist endet der Vertrag der freigestellten Duisburgerin am 30. Juli 2027.