Prozess um Mordversuch an 80-Jähriger in Korneuburg vertagt

24.09.2026 • 18:23 Uhr

Wegen Mordversuchs an einer 80-Jährigen ist ein 54-Jähriger am Donnerstag in Korneuburg vor Gericht gestanden. Er soll die Frau Ende 2025 in Lanzendorf (Bezirk Bruck a.d. Leitha) eine Kellerstiege hinuntergestoßen, ihr mit einer Glasscherbe eine Schnittwunde beim Hals zugefügt und einen Teppich über den Kopf gezogen haben. Der Pole soll laut Anklage um das ihm versprochene Erbe gefürchtet haben. Er bekannte sich nicht schuldig. Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

Der Angeklagte sei wie ein “Ziehsohn” für die Frau und ihren verstorbenen Mann gewesen, hieß es sowohl von der Staatsanwältin als auch von der Verteidigung in der Geschworenenverhandlung. Der Pole war im Testament als Alleinerbe der wohlhabenden Witwe vorgesehen. Die Seniorin hatte dem 54-Jährigen einen “Deal” vorgeschlagen, dass er ihr ein neues, kleineres Wohnobjekt finanzieren soll, weil er nach ihrem Tod ohnehin alles bekommen werde. Laut Staatsanwältin befürchtete der Angeklagte, dass die Frau ihr Haus verkaufen und ihr Testament ändern werde und er um sein Geld komme.

Über 14 Kellerstufen gefallen

Einen Teil der Summe für einen Liegenschaftskauf sollte der Angeklagte am 10. Dezember 2025 übergeben. Der Mann soll bei dem Besuch im Haus der 80-Jährigen in den Keller gegangen sein, um die Heizung einzustellen. Dabei soll er laut Staatsanwaltschaft eine mitgebrachte Weinflasche zerschlagen haben. Der Mann berichtete hingegen, ihm sei das Behältnis aus einer Jackentasche gefallen und zerbrochen. Die Pensionistin hatte ein Geräusch gehört und ein Kehrset samt Kübel zur Beseitigung der Scherben geholt.

Der Beschuldigte habe sie plötzlich “mit voller Wucht” gestoßen, berichtete das inzwischen 81-jährige Opfer, das abgesondert vernommen wurde. Die Frau fiel über 14 Kellerstufen. Dann soll ihr der Mann laut Anklage mit einer Glasscherbe eine elf Zentimeter lange Schnittwunde am Halsansatz zugefügt haben. Die Frau berichtete, einen “Ritzer” gespürt zu haben. Weiters soll er ihr der Anklage zufolge mehrfach den Teppich, auf dem sie lag, über den Kopf gezogen und gedroht haben, dass er sie umbringen und behaupten werde, sie sei gestürzt. “Morgen findet man Sie hier tot und verblutet”, soll der 54-Jährige zu ihr gesagt haben.

Die Frau lag laut ihrer Aussage rund eineinhalb Stunden lang im Keller und flehte um ihr Leben, “ich habe gezittert wie Espenlaub”, berichtete sie von einem “Martyrium”. Als der Mann einen Weinkrampf bekam und sie aufs WC ließ, sei es ihr gelungen, ihren Bekannten anzurufen, der daraufhin zum Haus kam und die Exekutive verständigte. Eine Polizistin hatte die Verletzte beim Eintreffen am WC entdeckt. Die 80-Jährige habe geflüstert, er habe ihr verboten zu sagen, was passiert sei – nämlich dass sie gestoßen worden sei, sagte die Zeugin. Der 54-Jährige wurde festgenommen.

Verteidigung sprach von “schrecklichem Unfall”

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe: Die Frau sei über die Stiege hinuntergefallen und mit dem Kopf am Handlauf aufgeschlagen. Mithilfe des Teppichs habe er sie aufrichten wollen. Da sie wusste, dass ihr Bekannter auf dem Weg war, hatte sie abgelehnt, vom 54-Jährigen ins Spital gefahren zu werden, sagte die Pensionistin. Er hatte die Scherben in der Mülltonne entsorgt und den Teppich in sein Auto geladen, dann traf die Polizei ein. Der vorsitzende Richter Martin Bodner hielt dem Angeklagten vor, drei unterschiedliche Versionen aufgetischt zu haben: Der Exekutive hatte er berichtet, dass die Frau alleine gestürzt sei, in seiner ersten Einvernahme durch die Haft- und Rechtsschutzrichterin hatte er angegeben, dass er die 80-Jährige “wahrscheinlich” gestoßen habe.

Reinhard Pröbsting, der den 54-Jährigen gemeinsam mit Bianka-Simona Pröbsting verteidigt, sprach im Eröffnungsvortrag von einem “schrecklichen Unfall”. Nach dem Sturz über die Stiege habe sich der Mann um die bewusstlose Frau gekümmert und sie verbunden. Sein Mandant habe “keine Handlung gesetzt, um sie zu töten oder zu verletzen”, betonte er.

Frau “hatte Glück”

Die Seniorin befand sich nach dem Vorfall rund eine Woche lang im Krankenhaus. Die Frau “hatte Glück”, sagte die Staatsanwältin. Mit Ausnahme von einem Bruch des Handgelenks als schwere Verletzung erlitt sie nur leichte Blessuren, Lebensgefahr bestand nicht. Die Frau hat sich als Privatbeteiligte an dem Verfahren angeschlossen und wird von Manfred Arbacher-Stöger vertreten. Allein bei einem Treppensturz sei bei einer 80-Jährigen mit schweren bzw. lebensbedrohlichen Verletzungen zu rechnen, verwies die Staatsanwältin auf ein Gutachten. Auch eine Wunde am Hals könne Lebensgefahr bewirken. Der Verteidiger betonte, es gebe keinen Beweis für eine “aktive Schnittführung”. Laut dem psychiatrischen Gutachter Peter Hofmann litt der 54-Jährige an einer Depression, ist aber zurechnungsfähig.

Den Aussagen des Beschuldigten stehen laut Staatsanwältin “sämtliche Beweisergebnisse und die glaubwürdigen Angaben” des Opfers gegenüber. Weiters verwies sie auf einen Brief, den der Angeklagte seinem Sohn zustecken wollte, als ihn dieser im Gefängnis besuchte. Darin schilderte er, dass er “Kontrolle über sich verloren” habe: “Ich habe das nicht gewollt.” Er bitte die 80-Jährige um Verzeihung und sie solle sagen, dass es ein Unfall war. Das Schreiben enthalte kein Geständnis, entgegnete der Rechtsanwalt: Sein Mandant räume darin weder eine konkrete Tathandlung noch eine Tötungsabsicht ein.

Die Geschworenenverhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Neben der weiteren Befragung des Opfers sind für den nächsten Termin u.a. weitere Zeugeneinvernahmen geplant.