Sohn drohte damit, Haus der Eltern in Bregenz in die Luft zu sprengen

Über Monate soll ein 48-Jähriger seine Familie bedroht haben. Nun wurde ihm der Prozess gemacht.
Wegen massiver Drohungen gegen seine Familie wurde am Dienstag am Landesgericht Feldkirch gegen einen 48-Jährigen verhandelt. Laut Anklage bedrohte er seinen Vater und seine Stiefmutter mit dem Umbringen und kündigte an, ihr Haus in die Luft zu sprengen. Auch seinen Neffen soll er bedroht haben. Der Angeklagte erschien nicht zum Prozess. Die Voraussetzungen für eine Verhandlung in seiner Abwesenheit lagen vor.
Die Vorwürfe reichen von September 2024 bis ins Frühjahr 2026. Die Stiefmutter bekam die Drohungen unter anderem über die Telefonsprachbox zu hören. Sie würden auch für seinen Vater gelten, habe der Angeklagte ausrichten lassen. Zudem behauptete er, Mitglieder der Mafia zu kennen.
“Ich hatte Angst”
Vor Richter Theo Rümmele schilderte die Stiefmutter, dass sie die Drohungen durchaus ernst genommen habe. „Ich hatte Angst“, sagte sie. Schließlich habe der Sohn seine Drohungen immer wieder wiederholt. Er sei außerdem ständig in Geldnot und bezahle auch die Wohnung nicht, die ihm sein Vater vermiete.
Auch der 25-jährige Neffe des Angeklagten wurde nach eigenen Angaben bedroht – hauptsächlich am Telefon und per SMS, aber auch bei einem Besuch. „Das hat meinen Alltag schon sehr beeinträchtigt, das löst Ängste aus“, sagte der 25-Jährige. Vor allem habe er sich Sorgen um seine Großeltern gemacht.
Der 75-jährige Vater wurde ebenfalls als Zeuge befragt. Er bestätigte, dass ihm die Drohungen übermittelt wurden – und, dass er dadurch in Angst und Schrecken versetzt worden sei.

Schuldspruch
Für Richter Rümmele waren die Aussagen der Zeugen nachvollziehbar. Es gebe keinerlei Zweifel an ihren Angaben. Von Todesdrohungen im rechtlichen Sinn er allerdings nicht aus. Der 48-Jährige wurde wegen gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung zu 200 Tagessätzen zu je vier Euro verurteilt. Das sind insgesamt 800 Euro, die Hälfte davon bedingt. Mildernd wertete das Gericht die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten. Erschwerend waren das Zusammentreffen mehrerer Vergehen sowie die Taten gegen nahe Angehörige. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.