Prozess wegen sexueller Belästigung beim Land Kärnten

11.09.2026 • 14:46 Uhr
Prozess wegen sexueller Belästigung beim Land Kärnten

Ein Prozess wegen sexueller Belästigung im Landesdienst hat am Freitag am Landesgericht Klagenfurt begonnen. Einem im Zuge der Causa fristlos entlassenen Lehrlingsausbilder werden distanzloses Verhalten, verbale Anzüglichkeiten und unsittliche Berührungen vorgeworfen. Eine Beamtin, die für Lehrlinge in der Kärntner Landesregierung verantwortlich war, soll nach einer Meldung untätig geblieben sein. Beide Angeklagten wiesen die Vorwürfe zurück, die Verhandlung wurde vertagt.

Konkret geht es in der Verhandlung um den Verdacht des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, der sexuellen Belästigung und des Missbrauchs der Amtsgewalt durch Unterlassung. Wie Staatsanwältin Barbara Baum im Anklagevortrag sagte, war die junge Frau, die später Anzeige erstattete, 17 Jahre alt, als die Tathandlungen begannen. Der Angeklagte habe sich Lehrlingen und Mitarbeiterinnen gegenüber distanzlos und unprofessionell verhalten.

Obszöne “Ostergeschenke”

Er habe auf Brüste gestarrt, Lehrlinge nach Beziehungen und sexuellen Erfahrungen ausgefragt, ihr Aussehen kommentiert, ungefragt Nackenmassagen gegeben, an Oberschenkel gefasst, so Baum. Einen Burschen habe er als “schwul” ausgelacht und Kolleginnen zu Ostern ein Arrangement aus Salatgurke, Ostereiern und weißen Schokoeiern, das einen ejakulierenden Penis darstellte, auf den Schreibtisch gelegt.

Die junge Frau, die später Anzeige erstattete, habe sich Familienmitgliedern, Freundinnen, Kollegen und auch der damaligen Lehrlingsbeauftragten, die nun angeklagt ist, anvertraut. Letztere habe gesagt, sie habe so etwas über den Mann schon gehört, und würde etwas unternehmen, was aber nicht passierte, so die Staatsanwältin. Baum: “Es war ihre Aufgabe, Lehrlinge zu schützen. Sie verdient 6.000 Euro dafür. Wäre sie tätig geworden, hätten die Belästigungen aufgehört.” Tatsächlich wurden die beiden Opfer in andere Abteilungen versetzt. Als die Anklage vorlag, wurde der Angeklagte fristlos entlassen, die Lehrlingsbeauftragte erhielt andere Aufgaben.

Der Angeklagte sagte, es habe von ihm grenzüberschreitende Wortmeldungen gegeben, er entschuldige sich dafür. Sexuelle Belästigung habe er damit aber nicht im Sinn gehabt. Viele der Vorwürfe wies er allerdings zurück. Die junge Frau sei versetzt worden, weil sie Heimweh gehabt habe. Die obszönen “Ostergeschenke” täten ihm leid, allerdings: “Das hat jeder als Scherz aufgefasst.”

Staatsanwältin: “Kein Problembewusstsein”

Der Fall sei für sie sehr überraschend gekommen, sagte die Angeklagte. “Ich habe nie etwas mitbekommen.” Vorwürfe der sexuellen Belästigung hätte sie sofort weitergeleitet und der Gleichbehandlungskommission gemeldet. “Ist das für Sie normal, dass bei einer sexuellen Belästigung der Belästiger bleibt und das Opfer versetzt wird?”, wollte die Staatsanwältin von ihr wissen. “Ich verstehe die Frage nicht. Ich habe korrekt gehandelt”, erwiderte die Angeklagte. Baum: “Man könnte als außenstehende Person den Eindruck gewinnen, dass es kein Problembewusstsein gibt.”

Anschließend wurden mehrere Zeugen befragt. Ein anderer, ehemaliger weiblicher Lehrling berichtete, dass sich der Angeklagte ihr gegenüber “ungut” verhalten habe, sie nach sexuellen Erfahrungen ausgefragt habe, sie aufgefordert habe, doch den Pullover auszuziehen, weil es ja heiß sei. Andere Landesbedienstete, die teilweise in den gleichen Räumlichkeiten arbeiteten, wollten hingegen nichts von sexueller Belästigung mitbekommen haben.

Der Prozess wird am 2. Oktober fortgesetzt.