Angeklagter “hat zwei Seiten”: Partnerin bekam fast täglich Ohrfeigen

Mann bestritt Schläge und Tritte. Seine Lebensgefährtin versuchte vor Gericht zunächst, ihre früheren Aussagen zu relativieren – wohl aus Angst.
Dass Opfer häuslicher Gewalt frühere Aussagen später abschwächen, kommt in Gerichtsverfahren immer wieder vor. Sei es aus Angst, aus Mitleid mit dem Angeklagten, aus Sorge vor weiteren Konflikten oder weil sich die Situation inzwischen wieder gebessert hat. Auch im Prozess gegen einen Mann, der seine Lebensgefährtin über Monate misshandelt haben soll, war das zu beobachten. Die 40-Jährige versuchte zunächst, frühere Vorwürfe zu relativieren. Auf Nachfrage von Richter Alexander Wehinger erklärte sie, dass sie den Angeklagten nicht zu sehr belasten wolle. Sie habe Angst, dass er nach einer Bestrafung wieder wütend werde.
Fast täglich Ohrfeigen
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann fortgesetzte Gewaltausübung vor. Zwischen Herbst 2025 und Mitte Juni 2026 soll er seine Lebensgefährtin, mit der er eine Tochter hat, geschubst, am Arm zur Tür gezogen und gegen den Oberschenkel getreten haben. Auch einen Faustschlag gegen den Kopf führte die Anklage an. Von Dezember bis Mitte Juni soll er die Frau zudem beinahe täglich geohrfeigt oder auf den Arm geschlagen haben. Teilweise sei sie dadurch zu Boden gestürzt und habe blaue Flecken erlitten.
Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Er habe seine Lebensgefährtin zur Tür geschoben und mit ihr laut diskutiert, räumte er ein. Geschlagen oder geohrfeigt habe er sie nie. Auch Tritte schloss er aus. Er habe ADHS und sei sehr aufbrausend. Wenn er aggressiv werde, gehe er spazieren. Für die blauen Flecken hatte der Angeklagte eine andere Erklärung. Seine Lebensgefährtin leide an Narkolepsie und stürze deshalb öfter. Dem Richter zeigte er ein entsprechendes Video und Fotos, die daraufhin zum Akt genommen wurden.
Die 40-jährige verwies hingegen auf die Richtigkeit ihrer polizeilichen Einvernahme. Einen Vorfall schilderte sie genauer. Sie sei mit dem Handy eingeschlafen. Der Angeklagte habe es durchsucht. Offenbar habe ihm etwas nicht gepasst, woraufhin er ihr gegen den Oberschenkel getreten habe. Nachdem er ihr später in einer Nacht auf den Kopf geschlagen habe, erstattete sie Anzeige.
“Er hat zwei Seiten”
Ihr Lebensgefährte habe „zwei Seiten“. Er könne der liebste Mensch sein, werde aber sehr wütend, wenn ihm etwas nicht passe. Das habe sich in der letzten Zeit verschlimmert. Auf Nachfrage bestätigte sie schließlich auch, beinahe täglich Ohrfeigen bekommen zu haben. Dass ihre blauen Flecken von krankheitsbedingten Stürzen stammten, komme nur ganz selten vor. Angst, Panikattacken und chronische Schmerzen hätten sich durch die Übergriffe verstärkt. Die Frau machte 500 Euro Schmerzengeld geltend.
Staatsanwältin Sophia Gassner verwies in ihrem Schlussplädoyer auf die aus ihrer Sicht glaubwürdigen Angaben des Opfers. Auch die Privatbeteiligtenvertreterin beantragte eine schuld- und tatangemessene Bestrafung. Der Angeklagte habe selbst erklärt, bei Wut das Haus zu verlassen. Das dürfte ihm nicht immer gelungen sei, so die Privatbeteiligtenvertreterin.
Das Urteil
Richter Wehinger verurteilte den Mann wegen fortgesetzter Gewaltausübung zu sechs Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 960 Euro. Für ihn gab es keinen Grund, an den Angaben der Frau zu zweifeln. Sie sei zwar „sicher auch kein Unschuldslamm“, führte der Richter aus, er glaube ihr aber. Während der Verhandlung habe sich gezeigt, dass die Frau in einem Zwiespalt stecke und den Angeklagten nicht über Gebühr belasten wolle. Hätte sie ihn zu Unrecht beschuldigen wollen, hätte sie nach Ansicht Wehingers noch weitere und schwerwiegendere Vorwürfe erheben können.
Mildernd wertete das Gericht die Unbescholtenheit des Angeklagten. Erschwerend wirkten sich der längere Tatzeitraum und der Umstand aus, dass sich die Taten gegen eine Angehörige richteten. Der Mann nahm das Urteil an, Staatsanwältin Gassner verzichtete auf Rechtsmittel. Weil der Angeklagte ohne Verteidiger vor Gericht erschienen war, ist das Urteil dennoch noch nicht rechtskräftig.