Bahnhof Dornbirn: Minderjährigen am Hals gepackt und geschlagen

Syrer (21) fühlte sich diskriminiert. Seine Reaktion darauf brachte den Lehrling nun vor Gericht.
Eine abwertende Bemerkung über den Kleidungsstil eines jungen Mannes soll am Dornbirner Bahnhof Auslöser für eine Auseinandersetzung gewesen sein. Ein 21-jähriger Syrer, der im Oberland wohnt und eine Lehre absolviert, musste sich deshalb wegen Körperverletzung vor Gericht verantworten. Ein zweiter Angeklagter, dem eine Nötigung vorgeworfen wird, erschien nicht zur Verhandlung.
Der Vorfall ereignete sich am 28. März 2026. Ein unmündiger Minderjähriger, zum Tatzeitpunkt 13 Jahre alt, soll zunächst eine abwertende Bemerkung über den Kleidungsstil des 21-Jährigen gemacht haben, der einen traditionell wirkenden Mantel trug. In der Folge packte er den Minderjährigen laut Anklage am Hals und versetzte ihm mehrere Schläge ins Gesicht. Das Opfer erlitt Rötungen im Gesichts- und Halsbereich. Vor Gericht übernahm der Lehrling die Verantwortung für sein Verhalten. „Ich habe falsch reagiert, es tut mir leid“, erklärte er. Er habe sich wegen seines Kleidungsstils diskriminiert gefühlt.
Dem zweiten Angeklagten legt die Staatsanwaltschaft zur Last, den Minderjährigen im Zuge der Auseinandersetzung genötigt zu haben. Er soll ihn aufgefordert haben, die Diskussion zu beenden, und dabei gedroht haben: „Wenn du nicht aufhörst, bist du tot.“ Dieser Vorwurf konnte am Verhandlungstag nicht behandelt werden, weil der Beschuldigte nicht erschienen war.
Für den 21-Jährigen endete das Verfahren mit einer Diversion. Das Gericht bot ihm eine Geldbuße von 450 Euro an, die der Angeklagte akzeptierte. Auch die Staatsanwaltschaft erklärte sich einverstanden. Hinzu kommen 50 Euro Verfahrenskosten. Die Geldbuße darf der Lehrling in drei Raten bezahlen.