Prozess wegen sexueller Belästigung in Wiener Bad

Vier Männer haben sich am Mittwoch vor einem Schöffengericht in Wien verantworten müssen, weil sie im Juni vergangenen Jahres im Wellenbad im Laaerbergbad in Favoriten vier Mädchen belästigt haben sollen. Angeklagt waren die Delikte der geschlechtlichen Nötigung, ein Mann muss sich wegen Vergewaltigung verantworten. Drei der vier Männer erschienen zur Verhandlung, sie bekannten sich nicht schuldig.
Alle vier Bulgaren befanden sich auf freiem Fuß. Ein Beschuldigter ließ sich wegen einer schweren Krankheit entschuldigen. Er befand sich in seiner Heimat in Behandlung. Der Bitte des Gerichts, vom behandelnden Spital eine Bestätigung dafür zu schicken, kam er nicht nach. Das Krankenhaus würde dies erst bei einer Entlassung ausstellen, ließ er wissen. Er könne ein Foto von sich aus seinem Krankenzimmer schicken, was er auch tat. Es erfolgte der Beschluss auf vorübergehende Ausscheidung dieses Angeklagten.
Mädchen eingekreist und intim berührt
Alle vier Männer – ursprünglich wurde gegen fünf ermittelt, gegen einen wurde das Verfahren eingestellt – kannten einander von der Arbeit und kamen unabhängig voneinander am 22. Juni 2025 in das Bad. Im Wellenbad sollen die Beschuldigten dann die vier jugendlichen Mädchen eingekreist und sie an deren Schultern festgehalten und unter Wasser getaucht haben. Dabei wurden die Opfer an Taille und Gesäß gehalten, einem Mädchen wurde das Bikinioberteil aufgemacht und eine Handlung gesetzt, die von der Staatsanwaltschaft als Vergewaltigung gewertet wurde.
Die Mädchen wandten sich an den Bademeister, der die Polizei alarmierte. Die Verdächtigen konnten zunächst nicht in dem an dem sonnigen Sonntag übervollen Bad entdeckt werden und fuhren wieder weg. Allerdings fanden die Opfer zumindest zwei der Beschuldigten, machten Fotos von ihnen und holten die Polizisten erneut zum Tatort.
Alle bekannten sich nicht schuldig
Keiner der Angeklagten bekannte sich schuldig. Sie meinten, dass die Berührungen durch die Wellen unabsichtlich passiert sind. Der nun wegen Vergewaltigung angeklagte 30-Jährige wurde von den Opfern nicht erkannt, allerdings beschuldigten ihn nun zwei der anderen Angeklagten, dass er mit der Tat im Anschluss geprahlt hätte. Einer davon ist der 33-jährige Ehemann seiner Cousine, bei dem zweiten handelt es sich um denjenigen, der der Verhandlung fern geblieben ist. Er übermittelte über seinen Anwalt die Aufnahme eines Telefonats, wo über die Vergewaltigung gesprochen wurde. “Ich habe nichts gemacht”, sagte der 30-Jährige immer wieder. “Ich habe auch nichts gesehen. Ich war mit meiner Familie dort”, sagte der Vater eines dreijährigen Kindes.
“Die Mädchen sollen konkret sagen, wer es war”, sagte der 30-Jährige. Diese hätten ihn ja gar nicht als Täter identifiziert. “Es ist schwierig für Mädchen, die gerade sexuell missbraucht worden sind”, gab Richter Andreas Böhm zu bedenken. Und er solle nun “nicht auf die Mädchen losgehen, die sind die Opfer. Und ob Sie es waren, werden wir hier klären.”
Auffällige Statur und Tätowierungen
Die drei anderen wurden aufgrund ihrer Statur – einer ist recht klein, der in Bulgarien im Spital Liegende recht dick – und aufgrund ihrer auffälligen Tätowierungen wiedererkannt. Der dritte Beschuldigte – ebenfalls 30 Jahre alt – wusste bei seiner Einvernahme vor Gericht sehr genau, wann er ins Schwimmbad gekommen ist. “14.42 Uhr”, antwortete er recht rasch auf die Frage des Richters. Wann denn der Vorfall gewesen sein soll, fragte er. Der Bademeister rief nämlich um 14.26 Uhr die Polizei. Da habe er sich noch gar nicht im Bad befunden, behauptete er. Der 30-Jährige wurde erst sieben Monate nach den Übergriffen ausgeforscht. Schon bei seiner Einvernahme im Jänner legte er die Eintrittskarten, die mit einem Zeitstempel versehen sind, vor. Auf die Frage des Richters, warum er noch Monate später diese Eintrittskarten hat, meinte er, dass er stets die Tickets aufbewahre. Auf die Bitte des Gerichts, doch die Eintrittskarten von diesem Sommer vorzulegen, konnte der Beschuldigte nicht nachkommen. “Ich hebe nicht alle Eintrittskarten auf”, meinte er plötzlich.
Die Befragung der Beschuldigten – nur einer ging einer geregelten Arbeit nach und kein einziger konnte Deutsch – gestaltete sich schwierig. Die Männer, die in Bulgarien der türkischen Minderheit angehören, antworteten auf die übersetzten Fragen ständig mit Gegenfragen oder sehr ausweichend.
Nächster Verhandlungstag im November
Die Verhandlung wurde schlussendlich auf den 18. November vertagt. Da wird versucht, dass der vierte Angeklagte doch noch vor Gericht erscheinen kann, zudem werden die Aussagen der Mädchen vorgespielt und der Bademeister soll als Zeuge aussagen.