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Brüder vor Gericht: Nach der Baupleite wird es kompliziert

19.10.2026 • 17:11 Uhr
Brüder vor Gericht: Nach der Baupleite wird es kompliziert
Den beiden Männern wird betrügerische Krida zur Last gelegt. NEUE, Canva (Symbolbild)

Eine Baufirma geht insolvent, doch die Arbeiten laufen weiter. Nun stehen zwei Brüder vor Gericht. Doch sowohl ihre Erklärungen als auch jene von Zeugen lassen Fragen offen.

Es blieb in der Familie, entweder nur die Arbeit oder auch das Geld. Entschieden ist allerdings noch nichts, der Prozess gegen zwei Brüder, 45 und 46, wurde vertagt. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft haben die Einvernahme eines weiteren Zeugen beantragt – der gleichen Person wohlgemerkt. Richter Alexander Wehinger hat den Anträgen stattgegeben.

Gläubigern Geld vorenthalten

In die Thematik involviert sind drei Unternehmen, darunter jeweils eine Baufirma der Angeklagten. Im Sommer 2023 arbeitete das Unternehmen des Zweitangeklagten an einem Bauprojekt. Während der Arbeiten schlitterte dieses in die Insolvenz.

Von Seiten der Staatsanwaltschaft heißt es, dass ein Teil der erbrachten Leistungen auf das Unternehmen des Erstangeklagten gebucht wurden. Somit bliebe der entsprechende Geldwert den Gläubigern im Insolvenzverfahren vorenthalten. Dieser beläuft sich auf rund 14.000 Euro.

Beide Männer plädieren auf nicht schuldig. Nach ihren Angaben sei mit dem Kunden mündlich vereinbart worden, dass Mitarbeiter des Erstangeklagten Leistungen, welche der Zweitangeklagte nicht mehr erfüllen kann, erbringen.

Durchgestrichener Unternehmensname

Den Angeklagten werden Lieferscheine und Stundennachweise vorgelegt. Auf einem Schein ist der Name des insolventen Unternehmens durchgestrichen worden. Darüber steht der Unternehmensname des Erstangeklagten. Auf Stundennachweisen für den fraglichen Zeitraum stehen Namen von Mitarbeiters des Zweitangeklagten. Es wird eine Liste der Versicherung entgegengehalten, die das belegen soll. Der 46-Jährige kann sich den Umstand nicht lückenlos erklären, hält aber die Versicherungsliste für korrekt.

Die Zeugeneinvernahme lässt ebenfalls Fragen offen. Einvernommen werden der Geschäftsführer des Kunden und dessen Polier. Ersterer wisse nichts von einer neuen Vereinbarung, Chats zeigen aber eine Unterhaltung mit dem Erstangeklagten. Darin teilt der Zeuge mit, dass der 45-Jährige seine Mitarbeiter bald abziehen könne. Darauf angesprochen meint der Zeuge, er habe gedacht, beide Angeklagte seien Inhaber desselben Unternehmens.

Der Polier wiederum sagt aus, er habe stets mit den Angeklagten gesprochen, wenn für bestimmte Aufgaben Mitarbeiter benötigt wurden. Lieferscheine und Stundennachweise habe er ebenfalls bestätigt. Verträge habe aber sein Geschäftsführer abgeschlossen.

Ein weiterer Zeuge soll Klarheit bringen. Dieser wohnt allerdings in Italien und benötigt einen Dolmetscher. Die Verhandlung soll im November fortgesetzt werden.