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Schwarzgeld: Aussagen des Erstangeklagten werfen neue Fragen auf

30.09.2026 • 10:44 Uhr
Schwarzgeld: Aussagen des Erstangeklagten werfen neue Fragen auf
Ein Teil der Angeklagten im Schwurgerichtssaal. NEUE

Ein Mann soll sich als Prokurist eines Installationsunternehmens Hunderttausende Euro betrügerisch zugeeignet haben. Weitere 34 Angeklagte sollen Schwarzzahlungen geleistet oder veranlasst haben.

35 Angeklagte: Allein dieser Aspekt hat bereits Seltenheitswert. Bereits 40 Minuten vor Prozessbeginn sind die ersten von ihnen anwesend und warten vor dem Schwurgerichtssaal. Laufend trudeln weitere Verfahrensbeteiligte ein. Vor dem Saal bilden sich Grüppchen. Die Angeklagten beraten sich mit ihren jeweiligen Verteidigern.

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Nach Einlass wird jedem ein Platz zugewiesen. Allein zweieinhalb Sitzreihen benötigen die Angeklagten, obwohl einzelne fehlen. 16 Verteidiger sind anwesend. Der Vorsitzende des Schöffengerichts, Theo Rümmele, verweist zunächst darauf, das Verfahren möglichst effizient zu gestalten.

Schwarzgeld: Aussagen des Erstangeklagten werfen neue Fragen auf
Die meisten Verteidiger fanden auf der Geschworenenbank Platz. NEUE

Umfangreiches Ermittlungsverfahren

Staatsanwältin Sophia Gassner legt die Vorwürfe dar. Dem 56-jährigen Erstangeklagten werden Veruntreuung, Betrügerische Krida, schwerer Betrug, Untreue sowie verschiedene Formen der Abgabenhinterziehung zur Last gelegt. Ab 2016 sei er als Prokurist eines Installationsunternehmens aufgetreten. Als das Unternehmen 2023 in Konkurs ging, habe die Insolvenzverwaltung den Verdacht erheblicher Schwarzgeldzahlungen eingebracht. Das anschließende umfangreiche Ermittlungsverfahren mit etlichen Zeugen, beschlagnahmten Konten, Hausdurchsuchungen habe gezeigt, dass mindestens eine halbe Million an Schwarzgeldern geflossen sei. Rund 230.000 Euro davon habe der Erstangeklagte in die eigene Tasche gesteckt. Durch die fraglichen Zahlungen seien die Steuern dem Staat vorenthalten und die Beitragsgrundlage bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) falsch berechnet worden.

Die restlichen 34 Angeklagten seien Kunden des insolventen Installationsunternehmens gewesen. Sie sollen dem Erstangeklagten Kosten für Leistungen des Unternehmens in bar bezahlt haben. Hierdurch gelten sie als Beitragstäter.

“Mastermind” abwesend

Alexander Juen, Verteidiger des Erstangeklagten, sagt zu Beginn, das eine Person auf der Anklagebank fehle: der eigentliche Geschäftsführer des Installationsbetriebes. Dieser sei das eigentliche “Mastermind” hinter den Vorkommnissen. In der Vergangenheit habe dieser Mann dem Erstangeklagten erklärt, dieser solle Zahlungen wie durchgeführt abwickeln.

Der Großteil der Angeklagten bekennt sich in anwaltlichen Erklärungen schuldig. In diesen Erklärungen werde auch der Erstangeklagte belastet. Aufgrund der Geständnisse und da keine Fragen an diese Personen offen sind, kann ein Urteil bereits im Verlauf des Vormittags erfolgen. Die meisten Verteidiger halten ein Schlussplädoyer. Es ist von “anständigen Hausbauern” und einem “zweiten wirtschaftlichen Totalschaden” im Hinblick auf die Verteidigerpflicht im Verfahren die Rede. Die Staatsanwältin hält nochmals fest: “Abgabenhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt.”

Das Schöffengericht spricht die meisten der Angeklagten schuldig und verhängt jeweils Geldstrafen zwischen 400 und 3500 Euro. Mit Ausnahme von dreien sind alle Urteile rechtskräftig. Es verbleiben insgesamt fünf Angeklagte im Saal, von denen vier auf nicht schuldig plädieren.

Drei von ihnen sagen, sie haben eine Rechnung bezahlt, welche die Umsatzsteuer ausweist. Die dazugehörigen Unterlagen haben sie nachgereicht. Eine weitere Angeklagte habe sich nicht um das Finanzielle beim Hausbau gekümmert, sondern ihr damaliger Lebensgefährte. Dieser zählt zu den bereits Verurteilten. Die vier Angeklagten werden von den Vorwürfen freigesprochen. Somit ist – mit Ausnahme jener Personen, die nicht erschienen sind – nur noch gegen den Erstangeklagten ein Urteil offen.

Unerklärliche Einzahlungen

Der 56-Jährige bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe in weiten Teilen. Der langjährige Mitarbeiter des Unternehmens sei für die Finanzen nicht zuständig gewesen, das sei in den Verantwortungsbereich des Geschäftsführers gefallen. Allerdings habe der Erstangeklagte Barzahlungen zusätzlich zu seinem Lohn erhalten, die er in der schwierigen Lage des Unternehmens Anfang der 2020er Jahre wieder an dieses zurückgeleitet habe.

Auf Einzahlungen auf sein Privatkonto angesprochen, muss der 56-Jährige nach längerem Hin und Her antworten: “Das kann ich nicht genau erklären. Tut mir leid.” Dabei stimmt die Summe der Geldbeträge mit einer Berechnung aus den Angaben des Angeklagten nicht überein.

Selbst nach der fast zweistündigen Einvernahme des Erstangeklagten bleiben etliche Fragen offen. Diese betreffen unter anderem die Verantwortungsbereiche im Betrieb, die Koordination von Schwarzgeldzahlungen und wer Anweisungen an Mitarbeiter gab. Um diese Fragen zu klären, sollen mehrere Zeugen beantragt werden. Dazu zählen ehemalige Arbeitskollegen und weitere Kunden.

Als Resultat der notwendigen Zeugenaussagen wird die Verhandlung schließlich auf November vertagt.