Rechnungshof gibt Empfehlungen für schnellere Justiz

11.09.2026 • 10:05 Uhr
Rechnungshof gibt Empfehlungen für schnellere Justiz

Der Rechnungshof (RH) hat das Management des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens einer Prüfung unterzogen und ortet darin Verbesserungspotenzial, was die Verfahrensdauer betrifft. Bemängelt wird im Bericht u. a., dass es keine systematische Auswertungsmöglichkeit der Verfahrensdauer nach Beschuldigten gibt und eine von der Justiz genutzte IT-App keine verlässlichen Daten liefert. Außerdem vermisst der RH eine “strategische Personalbedarfsplanung”.

Zu den Faktoren, die ein Verfahren in die Länge ziehen können, zählen etwa Sachverständigenbestellungen, Auslandsbezug wie Rechtshilfeersuchen oder internationale Haftbefehle und Zuständigkeitsänderungen. Das Justizministerium habe jedoch keine strukturierte Analyse der verfahrensverlängernden Faktoren und kann diese Informationen somit auch nicht zur Steuerung der Verfahrensdauer nutzen. 2025 wurde die Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens im Einzelfall mit grundsätzlich zwei Jahren festgelegt. Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2020 bis 2024.

Der Rechnungshof empfiehlt daher, verfahrensverlängernde Einflussfaktoren bei Ermittlungsverfahren zu analysieren, um Maßnahmen setzen zu können, die die Verfahrensdauer verringern. Auch sollte das Justizministerium Regelungen einführen, wonach Staatsanwaltschaften bei ausgewählten Verfahren unmittelbar nach dem Verfahrensabschluss standardisiert die Verfahrensführung analysieren. Man solle dann aus den “Best Practices” lernen.

Verfahrensdauer ging zurück

Geprüft wurden das Justizministerium, die Oberstaatsanwaltschaft Wien, die Staatsanwaltschaft Wien sowie die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Das Justizministerium bildet die WKStA jedoch nicht in der jährlichen Verfahrensdauerstatistik ab. Gemäß den zur Verfügung gestellten Daten ging bei der StA Wien die durchschnittliche Verfahrensdauer im überprüften Zeitraum von 4,1 Monaten auf 2,9 Monate zurück und bei der WKStA von 10,8 Monaten auf 7,6 Monate. Laut Justizministerium stieg die Anzahl der jährlich erledigten Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Wien von 19.881 auf 25.631 an und bei der WKStA von 613 auf 693.

Verzögert wurden Verfahren neben Gutachtenerstellung und Rechtshilfeersuchen auch durch umfangreiche Berichtspflichten. “Erledigungsdauern durch die Oberbehörden von bis zu 24 Monaten waren für den Rechnungshof sachlich nicht gerechtfertigt”, heißt es in dem Bericht. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien musste im überprüften Zeitraum jährlich bis zu 303 Zuständigkeitskonflikte entscheiden. Dies deute auf einen Kommunikationsmangel bei den involvierten Staatsanwaltschaften oder auf unklare Regelungen hin, so der RH.

IT-App aus den 90ern

Kritisch sieht der Rechnungshof auch die IT-Applikation “Verfahrensautomation Justiz”, die den Justizbehörden Daten liefert. Diese sind eine Grundlage für die Dienst- und Fachaufsicht bei den Staatsanwaltschaften, sie seien jedoch nicht verlässlich. Eine Vielzahl von Verfahrensschritten müsse erst manuell erfasst werden. Das führe zu fehlerhaften oder unvollständigen Eintragungen und beeinträchtige die Aussagekraft der Statistiken und Kontrollinstrumente. Darüber hinaus basiere die Applikation auf einer veralteten Systemarchitektur aus den 1990er Jahren, was mehrere Betriebsrisiken und Ausfallrisiken berge.

Mangels Personalbedarfsrechnung konnte der Rechnungshof nicht abschließend beurteilen, ob die Anzahl und Verteilung der Planstellen sowie die Personalkapazitäten bei den Staatsanwaltschaften angemessen waren. Das Justizministerium und die Oberstaatsanwaltschaft Wien sollen eine strategische Personalbedarfsplanung vornehmen, die auf objektiven und nachvollziehbaren Kalkulationen aufbaut, empfiehlt der Rechnungshof.

Von 2020 bis 2025 stiegen bei der Staatsanwaltschaft Wien und der WKStA sowohl die Anzahl der Planstellen (zwölf Prozent beziehungsweise 18 Prozent) als auch die Anzahl der Staatsanwältinnen und -anwälte (sechs Prozent beziehungsweise 17 Prozent). Die pro Vollzeitstelle und Jahr erledigten Strafverfahren steigerten sich im überprüften Zeitraum bei der Staatsanwaltschaft Wien von 2020 bis 2024 von 185,8 auf 231,9 Fälle, somit um 25 Prozent. Bei der WKStA erhöhten sich die erledigten Fälle je Vollzeitstelle im selben Zeitraum um rund ein Prozent von 14,9 auf 15.