Rechtspfleger protestieren gegen Zulagenstreichung
Die Justizgewerkschaft protestiert gegen die Zulagenstreichung bei den Diplomrechtspflegern. “Völlig unerwartet und ohne jede Vorankündigung” sei eine Neubewertung der Planstellen für die Diplomrechtspflegerinnen und -rechtspfleger verordnet worden, die zu massiven Verlusten bei den Betroffenen führen würde, heißt es in einem Offenen Brief der Gewerkschaft. Man werde “diese finanzielle Schlechterstellung unter dem Deckmantel einer Strukturreform nicht kampflos hinnehmen”.
Das Justizministerium begründete die Maßnahme in seinem vergangene Woche ergangenen Erlass damit, dass die Neubewertung der gesamten Berufsgruppe wegen einer Klage eines Rechtspflegers auf eine höhere besoldungsrechtliche Einstufung durchgeführt werden musste. Dadurch kommt es nun zu einer Aufstufung und etwas höheren Grundgehältern, gleichzeitig wird aber die Mehrleistungszulage gestrichen. Dennoch sieht das Justizministerium die ab 1. September geltende Neueinstufung im Interesse der Bediensteten, weil das höhere Gehalt gegenüber der Zulage “neben einer signifikant höheren Bestandskraft auch andere besoldungs- und pensionsrechtliche Vorteile mit sich” bringe.
Anders sieht das die Gewerkschaft. Durch den ersatzlosen Wegfall der Mehrleistungszulagen würden den betroffenen Diplomrechtspflegern, die rund 80 Prozent der erstinstanzlichen Zivilverfahren erledigen, über die gesamte Dienstzeit hinweg Verluste zwischen 104.000 Euro und 193.000 Euro drohen, so die Justizgewerkschaft.
“Keine Maßnahme der Budgetkonsolidierung”
“Uns ist bewusst, dass diese Anpassung für viele Betroffene gewisse finanzielle Einbußen bedeutet”, sie sei aber infolge des dienstrechtlichen Verfahrens rechtlich angezeigt gewesen, erklärte das Ministerium am Mittwoch in einer der APA übermittelten Stellungnahme. Betont wurde außerdem, dass es sich um keine Maßnahme im Rahmen der Budgetkonsolidierung handle. Zudem arbeite das Justizministerium daran, für die Diplomrechtspflege eine Fachhochschulausbildung und damit langfristig den Aufstieg in den höheren Dienst zu ermöglichen.