Regierung einigte sich auf “Sozialhilfe NEU”

Die Bundesregierung hat sich auf die lange geplante Reform der Sozialhilfe verständigt. Am Donnerstagabend stellten ÖVP, SPÖ und NEOS den akkordierten Entwurf zur “Sozialhilfe NEU” vor. Für Erwerbsfähige sind striktere Regeln vorgesehen, wobei vor allem die Integration im Mittelpunkt steht. Bei der Sozialhilfe-Höhe für Kinder soll es zwar künftig bundesweite Vorgaben geben, den Ländern wird aber ein Spielraum eingeräumt, geht aus den Plänen hervor.
Neu ist auch, dass bei den Grundbeträgen der Sozialhilfe künftig prinzipiell Fix- statt Maximalbeträge gelten, mit teilweisem Gestaltungsspielraum bei den Kindersätzen. Der Gesetzesentwurf selbst liegt öffentlich noch nicht vor, dieser soll am Freitag in Begutachtung geschickt werden. Nach dem Willen der Regierung soll die Novelle möglichst noch im November im Plenum des Nationalrates beschlossen werden. Entgegen ursprünglicher Pläne wird eine einfache Mehrheit ausreichen, die Koalition ist damit nicht auf die Zustimmung der Opposition angewiesen.
In Kraft treten soll das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) in der neuen Form dann mit 1. Jänner 2027. Den Ländern wird voraussichtlich aber mehrere Monate Zeit gegeben, um diese Vorgaben dann in eigenen Landesgesetzen umzusetzen.
“Werkbank statt Parkbank”
Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ), Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) stellten den akkordierten Entwurf am Abend im Kanzleramt vor. “Schützen, fordern, Chancen eröffnen – das ist der Anspruch, an dem wir diese Reform messen”, sagte Schumann. “Sozialhilfe ist kein Almosen, sie ist das letzte Sicherheitsnetz. Dieses Netz muss halten, wenn Menschen in Not geraten.”
ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger (ÖVP) strich bei einem Hintergrundgespräch zuvor die strengeren Regeln für Erwerbsfähige hervor: Es gelte das Prinzip “Werkbank statt Parkbank”. NEOS-Sozialsprecher Johannes Gasser betonte vor der abendlichen Präsentation, es werde sichergestellt, dass auch Sanktionen “spürbar ankommen”, wenn es ein zu sanktionierendes Verhalten gibt. Erfreut zeigte er sich auch bezüglich der Regelungen bei den neuen Kindersätzen: “Wir schaffen einheitlichere Regelungen.”
Strengere Regeln für Erwerbsfähige
Generell gilt, dass die bisher festgeschriebenen Höchstsätze durch Fixbeträge ersetzt werden. Wie bisher orientiert sich der volle Betrag für einen alleinstehenden Erwachsenen am Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz (“Mindestpension”). 2026 liegt dieser bei 1.308,39 Euro, netto bei 1.230 Euro (abzüglich der Krankenversicherungsbeiträge).
Neu sind strengere Vorgaben für erwerbsfähige Antragsteller, diese sollen nur mehr unter bestimmten Voraussetzungen auf die volle Höhe kommen. Während Österreicherinnen und Österreichern laut den Plänen ein “Basisbetrag” in Höhe von 1.016 Euro zusteht, starten Asylberechtigte nur mit einem Betrag von 861 Euro. Diese können sich mittels Integrationsbemühungen (Deutscherwerb und Wertekurse) einen Zuschlag auf die 1.016 Euro erarbeiten – allerdings kommt hier eine viermonatige Wartefrist zur Geltung.
Arbeitsmarktintegration Voraussetzung für alle
Für alle Erwerbsfähigen gilt: Nur wer auch Bemühungen zur Integration in den Arbeitsmarkt nachweist, kommt in den Genuss der vollen Höhe der Sozialhilfe. Dazu zählt entweder eine entsprechende vorangegangene versicherungspflichtige Tätigkeit oder die Teilnahme an AMS-Kursen in einem bestimmten Ausmaß. Ausgenommen von diesen Vorgaben sind nicht arbeitsfähige Menschen mit Behinderungen, Kinder, Personen mit Betreuungspflichten oder Pensionisten.
Bei Verletzung der Integrationspflichten oder mangelnder Bereitschaft dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, drohen Sanktionen: Hier ist eine Kürzung der Sozialhilfe um zumindest 25 Prozent vorgesehen, möglich ist laut den Regierungsangaben auch eine vollständige Streichung.
“Wer arbeiten kann, aber nie gearbeitet hat”, erhält nur den Grundbetrag, betonte Bauer. Und: “Wer arbeiten kann, aber nicht will, dem wird von diesem Grundbetrag mindestens ein Viertel gekürzt.” Integration sei “ab 1. Jänner 2027 Pflicht und kein freiwilliges Angebot mehr.”
Schumann betonte in diesem Zusammenhang, dass die Verpflichtungen auch erfüllbar sein müssen. Jenen Menschen, die Integrationsschritte setzen sollen, “müssen auch entsprechende Angebote zur Verfügung stehen. Wir verlangen Verbindlichkeit, müssen aber auch Voraussetzungen schaffen.”
Meinl-Reisinger betonte, man sorge dafür, “dass die Sozialhilfe ein Auffangnetz ist, für die, die wirklich nicht können – und keine Hängematte für jene, die nicht wollen”. Man schaffe nun ein “wirkliches Auffangnetz statt einer Hängematte” und ein “wirkliches Sprungbrett statt einer Inaktivitätsfalle”.
Kinder: Neue Sätze, aber Spielraum für Länder
In der viel diskutierten Frage der Sozialhilfe-Sätze für die Kinder kommt es zu einem Kompromiss. Vorgesehen ist nun ein “bundeseinheitlicher Leistungskorridor” mit Mindest- und Höchstsätzen. Bundesweit einheitlich geregelt wird die Höhe der Sätze für das 1. Kind (307,47 Euro) sowie für alle Kinder ab dem 5. Kind (147,59 Euro).
Von Kind zwei bis vier bleibt den Ländern Spielraum: Während die Höchstsätze für die ersten vier Kinder mit jeweils 307,47 Euro festgelegt werden sollen, können die Länder hier auch niedrigere Sätze auszahlen: Bei zwei Kindern ist ein Minimum von 245,98 Euro pro Kind vorgesehen, bei drei Kindern 184,48 Euro pro Kind, bei vier Kindern 153,74 Euro pro Kind. Wer fünf Kinder oder mehr hat, so gilt für jedes Kind minimal 147,59 Euro. Zusätzlich wird den Ländern ermöglicht, Sachleistungen für die Kinder bereitzustellen.
Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen
Verbesserungen soll es für Menschen mit Behinderungen geben. So soll der Vermögensfreibetrag verdoppelt werden, der aktuell bei 7.379 Euro liegt. U.a. wegfallen soll auch die sogenannte “Klagsverpflichtung” ab dem 25. Lebensjahr, die zur Klärung der Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren auch erwachsenen Kindern vorgesehen war.
Zu den Auswirkungen auf das Budget äußerten sich die Koaltionsvertreterinnen zurückhaltend. Es werde bei den Ländern zu Einsparungen führen, betonte Bauer, alleine schon wegen der viermonatigen Wartefrist. Auch Schumann erwarte sich “sehr namhafte” Einsparungen für die Länder. Während offiziell keine Zahlen genannt wurden, hieß es aus Koalitionskreisen, man rechne mit rund 155 Mio. Euro Einsparungen pro Jahr.
Stadt Wien über Einigung erfreut
Eine erste Reaktion kam nach der Einigung von der Stadt Wien. “Es ist gut, dass die Bundesregierung nun eine erste politische Einigung zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz erzielt hat”, hieß es in einem schriftlichen Statement zur APA. Die Sozialhilfe sei das unterste soziale Netz, diese müsse aber auch so gestaltet sein, “dass sie einen raschen und klar strukturierten Weg zurück in den Arbeitsmarkt bietet”. Ein klarer und stufenweiser Pfad für eine Integration in die Gesellschaft und eine Integration in den Arbeitsmarkt könne ein “gangbarer Weg sein, um das zu ermöglichen”.
Voraussetzung für das Gelingen ist jedoch, dass seitens des Bundes ausreichend qualifizierte Integrations- und Beschäftigungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, um diesen Prozess nicht zu verlangsamen, hieß es. Dafür müssen sowohl der Integrationsfonds (ÖIF) als auch das AMS mit ausreichend finanziellen Mitteln und einem klaren Auftrag ausgestattet werden.
Grüne: “Armutszeugnis”, Lob vom ÖGB
Der Grüne Sozialsprecher Markus Koza sah keine Verbesserung: “Mehr Kinderarmut statt einer Kindergrundsicherung, mehr Probleme als Lösungen”, so sein Urteil. Zentrale Ankündigungen und Versprechen des Regierungsprogramms seien nicht umgesetzt worden, etwa das “große SPÖ-Wahlversprechen einer Kindergrundsicherung”.
Positiv äußerte sich hingegen der Gewerkschaftsbund (ÖGB): “Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten darf niemand allein gelassen werden.” Die Sozialhilfereform müsse Menschen “verlässlich absichern und jenen, die wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen können, wirksame Starthilfe bieten”, so ÖGB-Expertin Anja Hafenscher aus dem Referat für Gesundheits- und Sozialversicherungspolitik.