Regierung schickt Bundesstaatsanwaltschaft in Begutachtung

29.06.2026 • 19:24 Uhr

Die Koalition hat sich bei der Bundesstaatsanwaltschaft geeinigt. Die Weisungsspitze soll von der Justizministerin bzw. dem -minister an eine weisungsfreie oberste Ermittlungs- und Anklagebehörde wandern, die aus einer Dreierspitze bestehen soll. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf schickte die Bundesregierung am Montag in Begutachtung. Für einen Beschluss braucht man eine Zweidrittelmehrheit und damit wohl die Zustimmung der Grünen, die ankündigten, den Entwurf zu prüfen.

“So weit waren wir noch nie”, meinte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) bei einer Pressekonferenz am Montag. Der Weg zur Bundesstaatsanwaltschaft ist wahrlich kein leichter. Türkis-Grün scheiterte insbesondere an der Frage, ob Einzelspitze oder Dreiergremium. Schwarz-Rot-Pink verkündete vor knapp einem Jahr die politische Einigung, einen Gesetzesentwurf wollte man eigentlich schon im Herbst präsentieren. Denn “es geht darum, jeden Anschein unsachlichen Einflusses auf die Staatsanwaltschaften zu vermeiden”, so Sporrer.

Einer der Knackpunkte der langen Verhandlungen war die Einbindung des Parlaments. Die parlamentarische Kontrolle “bleibt gleich” betonte die Justizministerin am Montag. So können etwa parlamentarische Anfragen gestellt werden, in laufende Ermittlungsverfahren werde der Nationalrat aber keinen Einblick haben. Mitzureden hat das Parlament jedoch bei der Bestellung.

Für sechs Jahre bestellt

Wie bereits bekannt, geht die Generalprokuratur in der Bundesstaatsanwaltschaft auf. Die Leitung übernimmt eine kollegiale Dreierspitze. Der Vorsitzende, der alle zwei Jahre wechselt, wird sich bei Amtsantritt vor dem Nationalrat erklären und zweimal im Jahr vor dem Justizausschuss über die Tätigkeit der Staatsanwälte berichten. Die Funktionsperiode aller Bundesstaatsanwälte und Bundesstaatsanwältinnen beträgt einmalig sechs Jahre, eine Wiederwahl ist nicht möglich. Ein von einer Expertenkommission erstellter Vorschlag landet dafür zuerst beim Parlament, dieses stimmt zu oder lehnt ab. Ist Ersteres der Fall, übermittelt die Bundesregierung den Vorschlag an den Bundespräsidenten zur Ernennung. Im Falle einer Ablehnung muss die Expertenkommission einen neuen Vorschlag übermitteln.

Die zehnköpfige Auswahlkommission besteht aus dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofs (OGH), den zwei dienstältesten Mitgliedern der Strafsenate des OGH, zwei Leitern von Oberstaatsanwaltschaften, den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs und des Verfassungsgerichtshofs, dem Präsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags, dem Präsidenten der Notariatskammer und einer Vertretung der Universitätenkonferenz (uniko) mit Lehrbefugnis im Strafrecht und Strafprozessrecht, die als einzige entsendet wird und nicht qua Amt bestellt ist, erläuterte Außenministerin Beate Meinl-Reisinger. Sie lobte die Reform als “größte Justizreform seit den 1970er-Jahren” und Ende eines “völlig aus der Zeit gefallenen” Systems. Kosten soll das Vorhaben rund neun Millionen Euro jährlich für zusätzliches Personal und Infrastruktur. Wo der Sitz der Behörde sein soll, ist noch ungeklärt.

Zehn Jahre in der Justiz erforderlich

Für eine Ernennung müssen Kandidaten und Kandidatinnen zumindest zehn Jahre Erfahrung als Strafrichter oder Staatsanwalt vorweisen können. Damit kommen auch ehemalige Staatsanwälte, die nun als Rechtsanwälte tätig sind, in Betracht. Das war immer Forderung der ÖVP. “Dies ist essenziell, um den kritischen Blick von außen sicherzustellen”, betonte deren Justizsprecher Klaus Fürlinger. Gefordert ist außerdem ein “hohes Maß an persönlicher und professioneller Integrität”. Die Voraussetzungen seien “streng, aber offen” formuliert, hieß es. Es können beispielsweise Personen zum Zug kommen, die nicht unmittelbar vor Ernennung in der Strafjustiz tätig sind, wenn sie die Kriterien erfüllen. Zudem können die Bundesstaatsanwälte und Bundesstaatsanwältinnen über zwei Wege abberufen werden: Entweder durch ein disziplinarrechtliches Verfahren oder – in Anlehnung an die Ministeranklage – durch den Verfassungsgerichtshof.

Durch die Neuregelung folge man außerdem einer Empfehlung des Europarats, betonten sowohl Sporrer als auch Meinl-Reisinger. Wäre Österreich im Jahr 2026 EU-Beitrittskandidat, wäre eine unabhängige Weisungsspitze in Form der Bundesstaatsanwaltschaft Bedingung für die Aufnahme in die EU. Es liege nun erstmals ein “legistisches Gesamtkonzept” vor, dieses umfasse über 80 Seiten, so Sporrer. Sie lud alle Experten und Expertinnen, “die sich an diesem Begutachtungsverfahren beteiligen wollen”, dazu ein, ihre Stellungnahme abzugeben. Die Begutachtungsfrist läuft bis zum 31. August.

Grüne Zustimmung benötigt

Zur Umsetzung braucht die Regierung eine Zweidrittelmehrheit und damit die Zustimmung von FPÖ oder Grünen. Erstere hatte sich in der Vergangenheit ablehnend gezeigt. Auch eine erste Reaktion am Montag lässt keine Zustimmung erwarten, nannte Justizsprecher Harald Stefan das Vorhaben doch einen “demokratiepolitisch gefährlichen Schritt”.

Zentraler Player sind also die Grünen. Deren Justizsprecherin Alma Zadić, die als Justizministerin selbst letzten Endes erfolglos über die Bundesstaatsanwaltschaft verhandelte, zeigte sich in einer Aussendung erfreut darüber, dass nun ein Entwurf in Begutachtung gehe. “Österreich braucht eine von der Politik unabhängige Weisungsspitze für die Staatsanwaltschaften. Das muss sich im Gesetz widerspiegeln und genau das werden wir uns sehr genau ansehen”, meinte Zadić, die ankündigte den Entwurf im Detail zu prüfen. Eine Zustimmung werde es nur geben, “wenn die Reform ausschließlich dem Rechtsstaat dient und nicht einer schnellen Schlagzeile oder parteipolitischen Interessen.”

Auch die Vereinigung der Österreichischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (StAV) zeigt sich in einer ersten Reaktion weiterhin kritisch. Man müsse den Gesetzestext noch im Detail auswerten, den Ausführungen bei der Präsentation des Entwurfes würden aber darauf schließen lassen, dass mehrere “rote Linien” weiter aufrecht seien, sagte Anna-Marie Wukovits, Vizepräsidentin der StAV in einer ersten Reaktion gegenüber der APA.

Der Status Quo

In Österreich sind die Staatsanwaltschaften in einer hierarchischen Über- und Unterordnung organisiert, an deren Spitze das Justizministerium steht. Die Kette verläuft von den einzelnen Staatsanwaltschaften auf lokaler Ebene hinauf zu den vier Oberstaatsanwaltschaften, welche die Fachaufsicht führen und Weisungen an die untergeordneten Behörden erteilen können. Die Letztverantwortung und das oberste Weisungsrecht liegen derzeit noch bei der Justizministerin. Um politische Einflussnahme in sensiblen Verfahren zu verhindern, ist der weisungsfreie und unabhängige Weisungsrat zwischengeschaltet. Die Justizministerin muss dieses Gremium bei geplanten Weisungen zur Sachbehandlung, Verfahren gegen oberste Staatsorgane oder bei außergewöhnlichem öffentlichem Interesse zwingend um eine Stellungnahme bitten, bevor eine rechtsgültige, schriftlich zu begründende Weisung das nachgeordnete System durchläuft.