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Prozess um Coronatests: Angeklagte wollten “Geld, Geld und Geld”

29.06.2026 • 17:30 Uhr
Prozess um Coronatests: Angeklagte wollten "Geld, Geld und Geld"
Der Erst- und Drittangeklagte im Schwurgerichtssaal in Feldkirch. Frick

Vier Männern zwischen 32 und 56 Jahren müssen sich vor Gericht verantworten. Missbrauchte Befugnisse sollen zu über 100.000 Euro Schaden geführt haben. Für die Verhandlung ist bereits ein zweiter Termin anberaumt.

“Dieser Akt ist so etwas von umfangreich”, beginnt Edgar Veith, Verteidiger des Erstangeklagten sein Eröffnungsplädoyer. Bereits die Anberaumung auf zwei Tage lässt die Komplexität des Themas erahnen. Allein zweieinhalb Stunden dauert es, bis der erste Angeklagte einvernommen wird. Das Verfahren ist das nächste Kapitel in einer Geschichte, die sich seit vier Jahren dahinzieht.

Geld, Geld und Geld

Staatsanwältin Lisa Pfeifer erklärt, es sei den Angeklagten nur um folgendes gegangen: “Geld, Geld und Geld.” Die Vorwürfe gehen zurück bis in die Hochphase der Coronapandemie. Erst- und Zweitangeklagter betrieben ein Labor für Covid-Testungen. Die Eigentumsverhältnisse lagen jedoch hauptsächlich bei einer anderen GmbH. Die entsprechenden Kosten für Tests wurden damals vom Bund finanziert, Teststationen mussten diese gegenrechnen.

Laut Anklage sollen die beiden den Viertangeklagten als Transporteur für die Proben angestellt haben. Für jede Probe habe dieser 20 Euro erhalten. Als die Förderung reduziert wurde, soll es eine neue Vereinbarung gegeben haben: Der Viertangeklagte erhielt demnach nur noch 18 Euro, soll jedoch Rechnungen über 20 Euro ausstellen. Die Differenz sei in die Taschen der Angeklagten geflossen.

Ein weiterer Vorwurf betrifft einen dubiosen Vertrag: Das Labor sollte mit Firmentestungen für ein großes Vorarlberger Unternehmen beauftragt werden. Über den privaten Anbieter kam dies nicht zu Stande, weshalb ein neues Unternehmen gegründet wurde. Eine zuvor stornierte Rechnung wurde rückwirkend über dieses durchgeführt.

Die Staatsanwältin fasst zusammen: Selbst wenn der Anklagepunkt der Untreue nicht erfüllt werde, müsse dennoch die Frage gestellt werden, ob Betrug vorliegt. Es ist zugleich grundsätzlich fraglich, ob speziell der Erst- und Zweitangeklagte für bestimmte Vertragsabschlüsse befugt waren.

Prozess um Coronatests: Angeklagte wollten "Geld, Geld und Geld"
Der Zweit- und Viertangeklagte. Frick

Deutliche Worte

Die Eröffnungsplädoyers der Verteidiger sind zeitweise emotional. Edgar Veith betont die unglaublichen Leistungen, die im Testlabor erbracht wurden. Bis zu 8000 Testungen seien dort täglich ausgewertet worden. Ein Bediensteter beim Hauptanteilseigner sei jedoch “die Wurzel allen Übels”. Dieser habe von sich behauptet, er habe alle möglichen Berechtigungen, könne diese auch weitergeben.

Der Verteidiger des Zweitangeklagten, German Bertsch, sagt, dass sich Teile der Anklage auf Angaben eben jenes dubiosen Mannes stützen. Er betont: “Die Angeklagten sind ehrenhafte Bürger.” Angesichts angeblich hoher Schadenssummen stellt er zudem in aller Deutlichkeit die Frage: “Wo sind die Privatbeteiligtenvertreter?” Im Schwurgerichtssaal befindet sich keiner.

Auch Martin Dörler, welcher den Drittangeklagten vertritt, verweist auf schriftliche Unterlagen, die für sich allein strafrechtlich nicht relevant seien. Erneut kommen die Angaben des Vertreteres des privaten Anbieters ins Spiel. Markus Vetter, Verteidiger des Viertangeklagten, verweist darauf, dass die Vorwürfe gegen seinen Mandanten auf einem Missverständnis beruhen.

Gut verdient

Den Viertangeklagten betrifft nur einen Teil der Vorwürfe, nämlich die Fahrten mit den Tests. Diese Thematik steht zunächst im Fokus der Einvernahmen. Dabei stellt der Viertangeklagte klar, dass er fast nur mit dem Zweitangeklagten in Kontakt stand. Er nahm an, dass dieser über die angemessenen Befugnisse verfüge. Zahlungen haben laut seinen Erzählungen problemlos funktioniert. Mit der Reduktion der Zahlung von 20 auf 18 Euro sei er zufrieden gewesen: “Ich habe gut verdient.”

Der Zweitangeklagte habe sich alle Befugnisse für Vereinbarungen mit dem Viertangeklagten vom vermeintlich Berechtigten geben lassen. Er habe nicht geahnt, dass dies bedeutungslos war. Die Zahlungen an den Viertangeklagten haben laut ihm immer 20 Euro betragen.

Die Verteidigung beantragt, dass über den Viertangeklagten bereits ein Urteil gefällt wird. Der Vorsitzende des Schöffengerichts, Alexander Wehinger, erachtet allerdings zwei Zeugenaussagen als notwendig. Dennoch wird dieser Verfahrenstag mit drei Angeklagten beendet – die Verteidigung des Viertangeklagten muss einen wichtigen Termin wahrnehmen.

Am Donnerstag wird die Verhandlung fortgesetzt. Dann sollten wieder alle vier Angeklagten anwesend sein.