RH: Insolvenzentgeltfonds muss stärker gespeist werden

04.09.2026 • 10:26 Uhr

Der Insolvenzentgeltfonds (IEF) ist derzeit wegen einer Finanzierungslücke in den Schlagzeilen. Das Vehikel dient der Befriedigung von Arbeitnehmeransprüchen, wenn ein Arbeitgeber Insolvenz anmeldet. Der Rechnungshof (RH) hat am Freitag einen Bericht über das Insolvenzentgelt-System veröffentlicht. “So, wie das System ausgestaltet ist, birgt es in einigen Punkten jedoch ein Risiko von Fehlanreizen”, so der RH. Zudem werde es 2027/28 Anhebungen des Beitragssatzes brauchen.

Konkret untersucht wurden das Arbeitsministerium – unter der Ägide des damals zuständigen ÖVP-Ministers und nunmehrigen Nationalbankgouverneurs Martin Kocher waren die Beitragssätze auf 0,1 Prozent gesenkt worden, was die IEF-Reserven schmälerte – und die IEF-Service GmbH, die den Insolvenzentgeltfonds verwaltet. Der Untersuchungszeitraum umfasst die Jahre 2022 bis Mitte 2025.

“Durch die starke Absenkung der Beitragssätze gingen die Reserven des IEF stark zurück”, so der RH. “2027 beziehungsweise 2028 wird eine Anhebung des Beitragssatzes erforderlich sein.” Als ein Risiko hält der RH beispielsweise grundsätzlich Anspruchsmaximierungen fest, etwa dass “schlecht überprüfbare Ansprüche wie Überstunden” zulasten des IEF geltend gemacht werden könnten. Und: “Bei langer Kündigungsentschädigung besteht ein Fehlanreiz, keinen neuen Job anzunehmen.”

300 Millionen Euro im Jahr 2025 ausgezahlt

Geschaffen ist der IEF, um im Pleitefall nicht nur die Entgeltansprüche arbeitnehmender Menschen zu decken, sondern auch Zahlungen für offene Zeitguthaben, Urlaubsersatzleistungen, Kündigungsentschädigungen, Abgeltungen von Abfertigung alt und Betriebspensionen. Der IEF zahlte im Jahr 2024 270,3 Millionen Euro an Insolvenz-Entgelt aus bei rund 33.000 betroffenen Beschäftigten. 2025 stiegen die Auszahlungen auf über 300 Millionen Euro nochmals an. Für die Jahre 2026 und 2027 prognostiziert der IEF wie berichtet Auszahlungen in Höhe von 236 bzw. 234 Mio. Euro.

RH-Empfehlungen an nunmehr zuständige SPÖ-Ministerin

Auch ein “Überwälzen von Ansprüchen auf den IEF” berge ein Risiko, so der RH: “Wenn etwa bei finanziellen Schwierigkeiten eines Unternehmens die Zahlungen an die Beschäftigten hinausgezögert werden mit dem Argument, dass man als Arbeitnehmer durch den IEF ohnehin gut abgesichert sei.” Der Rechnungshof empfiehlt dem Arbeitsministerium – nunmehr ist Korinna Schumann von der SPÖ zuständige Regierungspolitikerin -, gesetzliche Anpassungen und Begrenzungen der Anspruchsgrundlagen voranzutreiben.

IEF selbst erwartet Beitragserhöhung

Die Einnahmen des IEF waren von 2011 bis 2019 durchgehend – und zum Teil deutlich – höher als die Ausgaben. Dadurch stiegen die Eigenmittel des IEF bis 2019 auf 910,6 Millionen Euro an, schreibt der RH. “Aufgrund der starken Absenkung der Beitragssätze, zuletzt 2022 auf 0,1 Prozent, wurden sie wieder abgebaut – 2014 lag der Beitragssatz noch bei 0,55 Prozent.” 2024 betrug der Jahresfehlbetrag bereits knapp 150 Millionen Euro. Für heuer wird eine Steigerung auf Minus von 180 Mio. Euro erwartet, hieß es kürzlich vom IEF selbst, der ebenso eine Beitragserhöhung ab 2027 urgiert.

Wann der Beitragssatz zu erhöhen oder zu senken ist, ist im Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) geregelt. Zuständig für die Festlegung des Beitragssatzes ist die Arbeitsministerin. Sie hat die Höhe laut RH entsprechend dem Mittelbedarf unter Bedachtnahme auf eine ausgeglichene Gebarung des IEF festzulegen. “2027 beziehungsweise 2028 wird eine Anhebung des Beitragssatzes notwendig sein.”

Politische Debatte

Politisch in der Debatte stand zuletzt die Begrenzungshöhe: Beim Insolvenzentgeltfonds sind derzeit offene Bruttoansprüche mit der zweifachen Höchstbemessungsgrundlage der Sozialversicherung begrenzt, heuer sind das 13.860 Euro brutto pro Monat. Umfasst sind Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die innerhalb der vergangenen sechs Monate vor der Insolvenz entstanden sind. Gläubigerschützer dachten eine Verkürzung auf drei Monate an, wie das in Deutschland etwa der Fall ist. Die WKÖ kritisierte den Leistungsumfang – AK und ÖGB stellten sich dagegen. Es dürfe keine Leistungskürzungen geben. Die Arbeitnehmervertreter pochen auf eine Rückerhöhung der Arbeitgeberbeiträge. Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) kündigte Anfang August eine Lösung für die derzeitige Finanzierungslücke an.

15 Prozent hat der IEF im Durchschnitt von den geleisteten Entgelten wieder in den Insolvenzverfahren zurückgeholt, so der RH. Dieser hat auch eine Empfehlung an die IEF-Service GmbH: Eine Handlungsanweisung für Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für die Kontrolle der Anspruchsvoraussetzungen wäre angebracht zu erstellen.